Freund möchte mir sein Auto "verpfänden"... nur wie?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Marianne
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 21. Okt 2024, 16:56

Re: Freund möchte mir sein Auto "verpfänden"... nur wie?

Beitrag von Marianne »

nun das geht hier alles komplett am thema vorbei....
er hat den brief, den schein und das ist auf seinen namen angemeldet, was soll ich mir eine Bestätigung geben lassen und von welcher Bank?

es geht hier nicht ums außenrum sondern um die Frage: Kann man ein Auto von jemanden als Pfand nehmen und ihm Geld leihen und sollte dieser jemand insolvent gehen dann über das auto verfügen, zumindest im Rahmen um sein verliehendes geld wieder zu bekommen... und wenn wie muss der Vertrag aussehen...

alles andere ist kein Problem nur dieses eine.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Freund möchte mir sein Auto "verpfänden"... nur wie?

Beitrag von tidus82 »

Du wirst hier natürlich keinen Vertrag geschrieben bekommen - das müsstest du wirklich mit einem Anwalt machen :-)

Ansonsten kann ich dir nur viel Glück wünschen, dass alles so klappt wie du es dir vorstellst.
0
Schuldine
Fortgeschrittener
Reaktionen: 7
Beiträge: 50
Registriert: 5. Apr 2023, 16:40

Re: Freund möchte mir sein Auto "verpfänden"... nur wie?

Beitrag von Schuldine »

Dabei dürfte es sich dann wohl um eine Sicherungsübereignung bei einem privaten Darlehen handeln.
Und soviel ich weiss, gehört auch ein sicherungsübereigneter Gegenstand zur Insolvenzmasse und wird verwertet.
Dann aber nicht vom Sicherungsnehmer, sondern vom Insolvenzverwalter.

Die Profis hier im Forum können dir sicher genau erklären, wie sich das dann verhält.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass du dann mehr als die geliehene Summe (hoffentlich wenigstens diese) erhalten würdest, nur weil das Auto wesentlich mehr einbringt. Der zusätzliche Betrag würde dann wohl zur Zahlung
der weiteren Schulden dienen.

Ob sich das vertraglich anders regelen lässt (außer über einen Kaufvertrag) müsstest du wirklich einen Anwalt fragen.
0
imker
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 86
Beiträge: 1237
Registriert: 4. Okt 2018, 10:48

Re: Freund möchte mir sein Auto "verpfänden"... nur wie?

Beitrag von imker »

Marianne hat geschrieben: 24. Okt 2024, 18:19 nun das geht hier alles komplett am thema vorbei....
er hat den brief, den schein und das ist auf seinen namen angemeldet, was soll ich mir eine Bestätigung geben lassen und von welcher Bank?

...
Du denkst in dieser Thematik wie rd. 80 % der Bevölkerung und gehst davon aus, dass Brief (Zulassung A?) der Schein (Zulassung B?) und Anmeldung bei dem Straßenverkehrsamt stets den Eigentümer erkennen lassen.

Das trifft nicht zu.

Die Namen in den "Fleppen" zeigen den Halter und nicht den Eigentümer.

Bestätigung von der den Kauf finanzierenden Bank oder dem Verkäufer, dass er Bargeld oä erhalten hat. Dann bist Du etwas sicherer, mit der Person verhandelt zu haben, die das durfte und konnte. Nur dann gibt es das Problem mit der Sicherungsübereignung bei der Insolvenz, sonst erwirbst Du nicht einmal Sicherungseigentum, sondern bist verladen worden von jemanden, der vorgibt Eigentümer zu sein.

Du kennst die Person - Du wirst das auch allein ohne solide Hilfe von mir ua entscheiden müssen.
0
Antworten