Freibetrag P-Konto

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Hoffnungsvolle
Mitglied
Reaktionen: 1
Beiträge: 14
Registriert: 31. Jul 2023, 12:38

Freibetrag P-Konto

Beitrag von Hoffnungsvolle »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer möglichen P-Kontopfändung: Aktuell arbeite ich noch bis Ende Januar und habe zwei Kinder, für die ich unterhaltspflichtig bin. Kann ich im Fall einer Kontopfändung auch meinen Gehaltsnachweis irgendwie einreichen bzw. berücksichtigen lassen, damit der Pfändungsfreibetrag erhöht wird (laut den Tabellen steht mir aufgrund meiner Gehaltshöhe ein deutlich höherer Betrag zu als der Grundfreibetrag mit zwei Kindern). Oder würde der Gläubiger dann immer automatisch erst das Gehalt pfänden und damit wäre auch die Gehaltshöhe berücksichtigt? :?:
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Freibetrag P-Konto

Werbung

Hi Hoffnungsvolle,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Freibetrag P-Konto" geschaut?
0
robo
Allwissender
Reaktionen: 62
Beiträge: 554
Registriert: 11. Mär 2023, 10:08

Re: Freibetrag P-Konto

Beitrag von robo »

Das nennt sich "Quellenfreigabe" und hier gibt es ein Antragsformular dazu:
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Der Grundfreibetrag beim P-Konto gilt ja für alle (mit der entsprechenden Anzahl an Unterhaltsberechtigten).
Wer aber mehr verdient, dem soll auch mehr von seinem Einkommen verbleiben.

Antrag beim zuständigen Gericht stellen und der Bank vorlegen, WENN dort eine Kontopfändung eingegangen ist. "Vorsorglich" kann man das m.W. nicht machen.

Der Gläubiger (mit Titel) kann sich aussuchen, wo er pfänden möchte:
Lohn/Gehalt beim Arbeitgeber oder Konto bei der Bank oder beides.
0
Hoffnungsvolle
Mitglied
Reaktionen: 1
Beiträge: 14
Registriert: 31. Jul 2023, 12:38

Re: Freibetrag P-Konto

Beitrag von Hoffnungsvolle »

Vielen Dank für die schnelle Hilfe :D
0
Antworten