Frage zur Zinsen bei Pfändung

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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OrtKlient
Mitglied
Beiträge: 11
Registriert: 29. Dez 2024, 09:47

Frage zur Zinsen bei Pfändung

Beitrag von OrtKlient »

Guten Abend,

Ich habe eine Frage bezüglich Zinsen bei einer Pfändung.

Bei mir ist es so, ich habe einen Kredit über noch 72000€.

Habe vor zwei Monaten die Zahlung eingestellt.

Jetzt flattern natürlich die Drohungen über eine Pfändung rein.

Wie ist das, bei mir sind ca. Aktuell 400€ zu pfänden.
Diese decken Aktuell aber nicht mal die Zinsen des Kredits.

Würde ja heißen meine Schulden würden immer mehr werden statt weniger.

Oder hab ich da einen Denkfehler oder wird bei einer Pfändung immer die hauptforderung bedient

Hoffe ihr bringt Licht ins dunkle :D
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Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Frage zur Zinsen bei Pfändung

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Hi OrtKlient,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Frage zur Zinsen bei Pfändung" geschaut?
Shopgirl
Guru
Beiträge: 1303
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Frage zur Zinsen bei Pfändung

Beitrag von Shopgirl »

Der Betrag, der noch offen ist und über den es einen Titel gibt, wird verzinst. Aber nicht zu deinem Kreditzins, den du damals abgeschlossen hast.

Bei Privatpersonen sind das 5% über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz liegt aktuell bei 1,27%, also würde die Pfändungssumme mit 6,27% verzinst.

Bei sehr hohen Beträgen kann das natürlich sein, dass die Schulden, trotz Pfändung, monatlich anwachsen.
AdiDana
Wissender
Beiträge: 168
Registriert: 10. Jan 2019, 13:39

Re: Frage zur Zinsen bei Pfändung

Beitrag von AdiDana »

Deswegen macht es bei so hohen Summen Sinn, eine Insolvenz anzustreben. Ansonsten wird man bis zum Lebensende gepfändet und zahlt immer nur die Zinsen, während die Hauptforderung bestehen bleibt. Die werden auch weiter vererbt, wenn deine Erben nicht das Erbe ausschlagen.
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