Guten Abend,
brauche mal Hilfe.
Und zwar geht es darum das ich heute eine Forderungsaufstellung von meinem Gläubiger bekommen habe.
Da steht drin: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der o. g. Firma melden wir nachstehende Forderung zur Insolvenztabelle an.
Das ganze ist an mich gesendet worden, das sind ungefähr 30 Seiten und mit ein paar Kopien des pfandungsuberweisungsbeschluss und ein paar Vollstreckungsbescheide.
Meine Frage : Kann es sein das der Gläubiger diese Sachen nicht an mich senden musste sondern an meinem Insolvenzverwalter da ja die Forderung mit aufgenommen werden muss.
Ich weiß jetzt nicht was ich da tun muss.
Befinde mich seit 2 Monaten im Insolvenzverfahren
Forderungsaufstellung
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Re: Forderungsaufstellung
Das klingt fast so - ja.
Wenn Du nett sein willst, kannst Du es an den Verwalter weiterleiten.
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Re: Forderungsaufstellung
Danke für deine Antwort caffery.
Ich werde es morgen früh zur Post bringen und so kommt es noch pünktlich beim Insolvenzverwalter an weil Stichtag wäre der 30 März für Forderungsanmeldungen.
So steht es in meinem Erofnungsbeschluss.
mal ganz doof gefragt, was würde den passieren wen der Insolvenzverwalter das nicht bekommt.
Wird dann der Gläubiger nicht mit aufgenommen?
Und die Schulden sind nicht mehr anfechtbar nach Ende der Insolvenz?
Ich werde es morgen früh zur Post bringen und so kommt es noch pünktlich beim Insolvenzverwalter an weil Stichtag wäre der 30 März für Forderungsanmeldungen.
So steht es in meinem Erofnungsbeschluss.
mal ganz doof gefragt, was würde den passieren wen der Insolvenzverwalter das nicht bekommt.
Wird dann der Gläubiger nicht mit aufgenommen?
Und die Schulden sind nicht mehr anfechtbar nach Ende der Insolvenz?
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Re: Forderungsaufstellung
die Post kann ja nicht ankommen, sowohl auf dem jetzt geplanten Weg, als auch schon vorher bei Dir.......
MMn muss der Gläubiger dafür Sorge tragen, die Anmeldung fristgerecht und an der richtigen Stelle einzureichen - wenn der Schuldner seinen widerspruch gegen einen Mahnbescheid an mich als Gläubiger schicken würde, würde ich mich auch freuen das gilt nämlich nicht...
MMn muss der Gläubiger dafür Sorge tragen, die Anmeldung fristgerecht und an der richtigen Stelle einzureichen - wenn der Schuldner seinen widerspruch gegen einen Mahnbescheid an mich als Gläubiger schicken würde, würde ich mich auch freuen das gilt nämlich nicht...
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Re: Forderungsaufstellung
So ist es - es sei denn, der Gläubiger erkennt seinen Fehler doch noch selbst...
Deswegen sagte ich ja, "wenn Du nett sein willst".
öhm - Wording - Sie wären dann nicht in der Insolvenztabelle, würden nicht an der Verteilung teilnehmen und wären dennoch von der RSB erfasst - oder was meinst Du genau?
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Re: Forderungsaufstellung
Ja genau, sie wären dann nicht in der Insolvenztabelle und von der RSB erfasst.
Ist das so?
Ist das so?
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