falsche Angabe Kreditantrag

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El Torro
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von El Torro »

Hallo.
Im laufenden Insolvenzverfahren kann nur durch Neugläubiger gepfändet werden, das heisst für Schulden die im Insolvenzverfahren neu gemacht wurden, desweiteren auch unter Sozialhilfe Niveau, wenn man laufenden Unterhalt im Verfahren nicht bezahlt. Dazu braucht man aber einen Beschluss vom Gericht für.
Welcher Stand das Verfahren hat , ist dafür unerheblich.
MfG
El Torro
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Ben1986
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von Ben1986 »

Stimmt, was El Torro schreibt.
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Itak65
Wissender
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von Itak65 »

danke für die Antworten habe ja keine neuen Schulden, Mr ging es nur um die vbuh anmeldung, also dürfte sie sigma erst nach der whp. Ok vielen Dank
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jemand
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von jemand »

imker hat geschrieben: 26. Sep 2023, 11:51 Die fünf Jahre Verjährungsfrist spielen für Deine Thematik keine Rolle - lass Dich individuelle dazu beraten. Was ich dazu geschriben haben, ist nicht so verstanden worden, wie es gemeint war.
Ich habe indirekt dasselbe Problem. Vor Kurzem habe ich einen 5000€ Kredit von der Sigma erhalten, um meinen finanziellen Crash zu bewältigen. Leider werde ich wahrscheinlich in ein paar Monate dennoch zahlungsunfähig sein, da meine Fixkosten zu hoch sind. Bei der Selbstauskunft für die Sigma habe ich unbeabsichtigt keine laufenden Kredite angegeben, obwohl ich mehrere habe. Wäre es theoretisch möglich, den Sigma-Kredit vorzeitig abzulösen, damit die Sigma Bank bei einer Insolvenz keine Probleme macht?
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imker
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von imker »

1. Das wird nicht teurer, wenn vorher nicht bezahlt wird.

2. Es gibt den Versagungsgrund, wenn Kredite mit "falschen" Angaben erschlichen werden.

3. Sollte Sigma das machen, ärgern sie sich. Denn dann bleiben die a u c h die anderen Forderungen bestehen. Sigma verfolgt me das Ziel, alle Konkurrenz-Gläubiger durch die Inso mit RSB ausfallen zu lassen und nach drei Jahren ungestört a l l e i n vollstrecken zu können.

4. Nicht wieder machen. Ist auch ohne Insolvenzverfahren eine Straftat - Ausweg in der Praxis ist meist, drei Jahre zwischen dem Kreditantragund dem Insolvenzantrag vergehen zu lassen.
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caffery
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von caffery »

@jemand

- Das war eine sehr sehr schlechte Idee (weißt Du selbst).

- Wenn Du bei der Vorgeschichte einen Insolvenzantrag mit denen als Gläubiger in die Welt setzt werden die nach meiner Praxiserfahrung zu 99,9 % ihre Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S.d. § 174 InsO ivm. § 302 Abs. 1 InsO anmelden und das bei der Geschichte sogar leider auch zurecht - aber KEINEN Versagungsantrag stellen (aus dem Grund den Imker bereits vorstellte).

- Das sollte Dir bei der jetzigen Prioritätensetzung bewusst sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hast Du deren Geld für Zahlungen mit einer deutlich geringeren Priorität benutzt. Wenn Du davon noch was rückabwickeln kannst - dann mach das.

- Eine Rückzahlung des problematischen Kredits würde das Problem lösen (und wäre insbesondere aus dem Unpfändbaren oder über Dritte kein Problem). Denn dann gäbe es keine problematische Forderung (unerlaubte Handlung) und auch keinen Versagungsantrag mehr. Denn antragsberechtigt wäre nur ein Insolvenzgläubiger (den es ja dann nicht mehr gibt).

- Die Sigma macht solche Anmeldungen regelmäßig auch "ins Blaue" - also auch bei Leuten die völlig korrekte Angaben im Kreditantrag gemacht haben. In diesem Falle sollten sich Betroffene rechtlichen Beistand suchen und deren Anmeldung als unerlaubte Handlung in keinem Fall so stehen lassen.
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jemand
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von jemand »

caffery hat geschrieben: 10. Jan 2024, 08:44 @jemand

- Das war eine sehr sehr schlechte Idee (weißt Du selbst).

- Wenn Du bei der Vorgeschichte einen Insolvenzantrag mit denen als Gläubiger in die Welt setzt werden die nach meiner Praxiserfahrung zu 99,9 % ihre Forderung als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i.S.d. § 174 InsO ivm. § 302 Abs. 1 InsO anmelden und das bei der Geschichte sogar leider auch zurecht - aber KEINEN Versagungsantrag stellen (aus dem Grund den Imker bereits vorstellte).

- Das sollte Dir bei der jetzigen Prioritätensetzung bewusst sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hast Du deren Geld für Zahlungen mit einer deutlich geringeren Priorität benutzt. Wenn Du davon noch was rückabwickeln kannst - dann mach das.

- Eine Rückzahlung des problematischen Kredits würde das Problem lösen (und wäre insbesondere aus dem Unpfändbaren oder über Dritte kein Problem). Denn dann gäbe es keine problematische Forderung (unerlaubte Handlung) und auch keinen Versagungsantrag mehr. Denn antragsberechtigt wäre nur ein Insolvenzgläubiger (den es ja dann nicht mehr gibt).

- Die Sigma macht solche Anmeldungen regelmäßig auch "ins Blaue" - also auch bei Leuten die völlig korrekte Angaben im Kreditantrag gemacht haben. In diesem Falle sollten sich Betroffene rechtlichen Beistand suchen und deren Anmeldung als unerlaubte Handlung in keinem Fall so stehen lassen.

Das Geld von der Sigma ist weg und ich stehe praktisch vor der Pleite. Der Termin bei der Schuldenberatung steht bald an. Ich überlege, Sigma nicht als Gläubiger anzugeben und die Ratenzahlung über Dritte abwickeln zu lassen. Ist so etwas möglich oder wird das als Gläubigerbevorzugung betrachtet? Die Rückzahlung der Gesamtsumme ist leider nicht machbar.
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