falsche Angabe Kreditantrag

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caffery
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von caffery »

clundan hat geschrieben: 26. Sep 2023, 09:40 oder soll ich lieber aussitzen bis die 5-Jahresfrist rum ist, also das ganze verjährt ist?
Dem kann ich jetzt endgültig nicht mehr folgen...
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clundan
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von clundan »

Ich hatte mit Imker bereits die Thematik zum Zivilrecht und zu Strafrecht. Ich habe nur Angst, dass mich jemand im Insolvenzverfahren noch strafrechtlich verfolgen kann, selbst wenn ich die 3 Jahre „falsche Kreditangaben“ ausgesessen habe. Entschuldigt bitte meine Angst-Fragen, es liegt dazu vermutlich eine Krankheit dahinter. Aber vielleicht macht es Sinn mir da wirklich mal eine Beratung zu suchen. Um das Mal abschließend zu beenden. Kann ich mich nach 3 Jahren in die Insolvenz wagen? Ich will euch nicht quälen-ich bin einfach nur fertig.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von caffery »

Ach so - die fünf Jahre sollen die Verfolgungsverjährung für § 263 StGB darstellen. Da muss man erstmal drauf kommen.

Das ist aber wirklich ein Thema für eine individuelle Beratung im Falle eines tatsächlichen diesbezüglichen "Geschmäckles" - oder eben im wahrscheinlicheren Fall für einen Therapeuten.
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Ben1986
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von Ben1986 »

Zudem hätte der Gläubiger das doch längst getan und nicht erst Jahre später. Kreditbetrug im Rahmen einer Privatinsolvenz melden einige Gläubiger als VBUH an ,weil sie ihre Forderung nicht untergehen lassen wollen ,es geht ihnen schlichtweg um Ihre Kohle die sie komplett zurückerstattet bekommen wollen im Rahmen der Privatinsolvenz.Klagen kosten Geld und die zahlt die unterlegene Partei also auch in manchen Fällen die Gläubiger und das birgt für die zudem Risiko.
Aus Spaß meldet auch niemand eine VBUH an ,sondern er muss schon seine Gründe klar vorbringen, ansonsten wird sowas zurückgewiesen.Lg
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clundan
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von clundan »

Ich danke euch allen erstmal für eure Antworten und dass ihr vor allem auch die Zeit nehmt. Ist alles nicht selbstverständlich. Ich habe für morgen einen einschätzungstermin beim Psychotherapeuten bekommen. Wenigstens ein kleiner Schritt in der großen Problematik. Achtet bitte alle auf eure psychische Gesundheit, sobald man in dieser Richtung Hilfe braucht und vielleicht mal irgendwann ans Ziel kommt, hat man vermutlich einen größeren Schaden als vorher.
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avalon
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von avalon »

Ben1986 hat geschrieben: 26. Sep 2023, 21:27 Aus Spaß meldet auch niemand eine VBUH an ,sondern er muss schon seine Gründe klar vorbringen,
Doch, leider schon. Das wird teilweiße aus ziemlich wahllosen Gründen (bzw. schon bei Verdacht) beantragt (vor allem bei höheren Summen). Richtig geprüft wird das auch erst bei einem Widerspruch. Zumindest kenne ich das bei Firmen-Insolvenzen so.
caffery hat geschrieben: 26. Sep 2023, 12:53 die fünf Jahre sollen die Verfolgungsverjährung für § 263 StGB darstellen.
Wenn es tatsächlich wie im Eingangsthread beschrieben ist, nur Angaben vergessen wurden (die teils noch auf anderen Unterlagen ersichtlich waren) und nicht falsche hinzugefügt, sehe ich keine große Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung.
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Itak65
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von Itak65 »

Hi bei mir steht ja auch die Anmeldung aus einer vbuh in der Tabelle nach paragr. 263.
Bis jetzt habe ich von Seiten der Sigma bzw barex Inkasso noch nichts wieder gehört.die gläubiger haben noch bis zum 27.12. Zeit Einwände gegen alles mögliche vorzubringen. Danach wird das insolvenzverfahren aufgehoben.
Itak 65
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Ben1986
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von Ben1986 »

Nachdem Schlusstermin ist auf jedenfall eine Versagung nach § 290 Nr 2 nicht mehr möglich wenn keiner im Schlusstermin einen Antrag auf Versagung stellt,da jeden Gläubiger ja der angebliche Kreditbetrug bekannt geworden ist fällt auch §297 a Inso raus. Der Gläubiger der vbuh muss ja auch erstmal nichts mehr machen ,er hat seine Forderung als vbuh eintragen lassen und kann auch nach der Inso noch Klagen usw. Rest ist der bekannte Weg. Du hast es ja nicht mehr weit bis zur Wohlverhaltensphase den Rest schaffst du auch noch . ;)
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Itak65
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von Itak65 »

Danke Ben für die netten Worte.was mich nur brennend interessiert ob währen der whp vollstreckt werden darf für gläubiger mit vbuh Anmeldng..Aus den Gesetzes Texten werde ich nicht schlau es heisst vollstreckungsverbot für alle Gläubiger und dann wieder priviligierte dürfen.vollstrecken.Obwohl ja weiter dann der TH das pfändbare Einkommen bekommt. Das ganze ist für mich etwas schwer zu verstehen.Habe mich schon belesen wie verrückt.
Irak65
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Ben1986
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Re: falsche Angabe Kreditantrag

Beitrag von Ben1986 »

Nein er darf nicht vollstrecken,auch nicht während WVP. Soll wohl Fälle geben wo das manche versuchen,aber ist nicht rechtens erst nach der RSB .
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