Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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MCA
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Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Beitrag von MCA »

Guten Tag,

habe das Forum via Google gefunden, habe ein paar Fragen und vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Die letzten Jahre waren bei mir geprägt von finanziellen Problemen, ich hatte mehrfach Besuch vom Gerichtsvollzieher, gesperrte Konten usw.
Ich bin jetzt seit längerem dabei alles nach und nach zu erledigen.

Meine Frage: Wenn ich dabei bin einen "Titel" oder ein Versäumnisurteil gegen mich abzuzahlen, um das damit zu erledigen und abzuschließen - wie ist dann das Prozedere am Ende, nachdem ich die letzte Rate an den Gläubiger bezahlt habe?
Bekomme ich dann eine schriftliche Bestätigung darüber, dass ich alles zurückgezahlt habe?
Bekomme ich den Titel in irgendeiner Form als "erledigt" zurück?
Wie läuft das bitte ab?

--> Ich habe diese Frage(n) auch schon Inkasso Unternehmen od. anderen Gläubigern gestellt - das Ergebnis war da irgendwie nicht wirklich befriedigend, bzw. es wurde teils einfach gar keine Antwort erteilt.
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Re: Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

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Hi MCA,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit" geschaut?
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tidus82
Admin
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Re: Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Beitrag von tidus82 »

Hey und herzlich willkommen!

Prinzipiell ist die Titelherausgabe eine Holschuld - heißt: das Inkasso ist nicht verpflichtet dir den Titel zuzusenden. Die meisten Inkassos machen es aber. Bzw. machen es mit noch höherer Wahrscheinlichkeit, wenn du ihnen einen frankierten Rückumschlag beilegst.

Aber auch wenn du den Titel nicht in deinem Besitz hast kannst du ja sicher mittels Kontoauszügen die Zahlung nachweisen, falls die doch auf doofe Ideen kommen sollten.

Aber geh mal erstmal davon aus, dass du den Titel dann bekommen wirst. Darf ich fragen wie lange du noch bezahlen musst, bis du das alles hinter dir hast?
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MCA
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Re: Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Beitrag von MCA »

Das mit der "Holschuld" ist gut zu wissen. Danke.

Gemäß meinem Tilgungs-Plan hoffe ich alles bis Anfang 2023(spätestens im Frühjahr `23) erledigt/abbezahlt zu haben.

Dann weiss ich jetzt auch schon mal, dass ich mich nochmal an einige Gläubiger wenden muss - denn es war in Vergangenheit mehrfach wirklich so, dass ich die Forderung/letzte Rate bezahlt habe, und dann war einfach gar nichts mehr. Also keine "Bestätigung" oder irgend etwas.
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tidus82
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Re: Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Beitrag von tidus82 »

Ja, also wenn du eine Ratenzahlubgsvereinbarung getroffen hast, und du dich daran gehalten hast, dann reicht auch diese Vereinbarung als Nachweis für eventuell aufkommende Streitigkeiten. Aber natürlich will man den Titel am Liebsten in der Hand halten, was ich total gut verstehen kann.
Ich drück dir die Daumen, dass die Gläubiger das alle machen und wünsche dir, dass du dann im Frühjahr endlich alles geschafft hast! :)
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MCA
Neuankömmling
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Re: Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Beitrag von MCA »

Danke!

Edit: Eine Frage habe ich noch - nach Erledigung einer Forderung, muss ich mich dann noch mal in irgend einer Form an die SCHUFA wenden? Also im Sinne von "erledigt, bitte meinen Schufa Score entsprechend anpassen" - oder erfolgt so eine Info automatisch durch den(ehemaligen) Gläubiger?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Beitrag von Witwe Bolte »

*lachwech*
Du kannst es ja mal versuchen ... aber ich fürchte, die Schufa wird Dir nicht glauben,
selbst wenn Du dort alle Deine Belege vorweist.
Sie wird auf Nachricht vom Gläubiger warten.
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tidus82
Admin
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Re: Erledigung von alten (Schulden-)Angelegenheit

Beitrag von tidus82 »

Du wirst in der Schufa erstmal deinen Fußabdruck hinterlassen, denn ich vermute dass Einzelforderungen entweder mehr als 2000 Euro überstiegen oder länger als 6 Monate nicht vertragsgemäß gezahlt wurden.

Die Schufa wird also die Einträge nicht in den nächsten 3 Jahren löschen - höchstens als erledigt markieren. Und dann sind sie halt drin und bleiben erstmal drin.
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