Eidesstattliche Versicherung abgeben...

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Matze1182
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Eidesstattliche Versicherung abgeben...

Beitrag von Matze1182 »

Hallo liebe Community..

Ich habe ein kleines Schuldenproblem
Ich hatte vor 3 Tagen ein gelben Brief im Kasten von einem
Obergerichtsvollzieher.
Ich dem steh das ich am 31.7 persönlich vorbeikommen muss, und die EV abgeben soll.
Die Schulden belaufen sich auf ca750€.

Nun meine Frage an euch...
Ich möchte sehr ungern die EV abgeben, und möchte natürlich die Schulden bezahlen,
Nur leider habe ich die Summe nicht und könnte das nur in Raten zahlen.
Hatte noch andre Schulden, die ich bald abbezahlt habe, dank meiner Schuldnerberatung.
Ein P Konto habe ich seit ca 1,5 Jahre und die Pfändungsgrenze wurde damals auch erhöht da ich 2 Kinder habe.
Der GV meinte ich solle mich beim Inkassobüro melden und um Ratenzahlung zu vereinbaren, damit diese den Antrag zurückziehen.
Nur leider meinte das Inkassobüro es sei nicht mehr möglich.
Ich habe ein Nettoeinkommen von ca 1260€,daher wäre ich sowieso nicht pfändbar.
Allerdings würde ich gerne die achulden trotzdem bezahlen.

Vielleicht habt ihr Tipps was ich noch machen kann.


Mfg
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Re: Eidesstattliche Versicherung abgeben...

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Hi Matze1182,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Eidesstattliche Versicherung abgeben..." geschaut?
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caffery
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Re: Eidesstattliche Versicherung abgeben...

Beitrag von caffery »

Matze1182 hat geschrieben: 12. Jul 2020, 14:17 Nur leider meinte das Inkassobüro es sei nicht mehr möglich.
Natürlich ist das "möglich". Die müssen das nur wollen. Das ist ja offenbar nicht so.
Vermutlich weil nach Inkassologik der Versuch eines Schuldners, die Vermögensauskunft zu verhindern, nichts anderes heißt als:" Der Schuldner hat was zu verbergen, also zahlt er entweder alles was wir wollen oder wir erhöhen den Druck. "
Matze1182 hat geschrieben: 12. Jul 2020, 14:17 Vielleicht habt ihr Tipps was ich noch machen kann.
Ja, mein Tipp wäre Dich ernsthaft zu fragen, warum Du solche Angst vor der Vermögensauskunft hast. Wenn diese Angst keinen faktischen Grund hat, dann würde ich Dir raten sie einfach abzugeben und dann mit Hilfe der Schuldnerberatung mit dem Gläubiger zu verhandeln.

Im Moment denkt der Gläubiger, dass Du Angst und/oder Kohle hast und deswegen die VA vermeiden willst. Aus der Position kannst Du Verhandlungen knicken.
Wenn Du die VA abgibst weiß er, dass bei Dir durch Zwang nichts zu holen ist. Aus so einer Position kann man verhandeln.
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Matze1182
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Re: Eidesstattliche Versicherung abgeben...

Beitrag von Matze1182 »

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe etwas Angst, weil ich nicht weiß was danach alles auf mich zukommt.
Die eigentliche Summe Betrug damals ca 300€,und mittlerweile ist diese dermaßen angestiegen auf ca 750€.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Eidesstattliche Versicherung abgeben...

Beitrag von caffery »

Matze1182 hat geschrieben: 12. Jul 2020, 14:32 Ich habe etwas Angst, weil ich nicht weiß was danach alles auf mich zukommt.
Frag Deine Schuldnerberatung;)
Im Prinzip hat eine Vermögensauskunft in Deiner Situation sehr wahrscheinlich überhaupt keinen wahrhaft negativen Effekt. Es sei denn Du hättest Vermögenswerte wie Immobilen, welche Du nicht in Gefahr bringen möchtest.
Matze1182 hat geschrieben: 12. Jul 2020, 14:32 Die eigentliche Summe Betrug damals ca 300€,und mittlerweile ist diese dermaßen angestiegen auf ca 750€.
Um diese "Explosion" zu verhindern hättest Du vor allem während der Titulierung (wahrscheinlich Mahn- und Vollstreckungsbescheid) Einwände erheben müssen. Dafür ist es nun zu spät.
Überhöhte Kosten die nach der Titulierung berechnet wurden kann man bekämpfen, indem man gegen den jeweiligen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. Vollstreckungsmaßnahme Rechtsmittel einlegt.
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Matze1182
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Re: Eidesstattliche Versicherung abgeben...

Beitrag von Matze1182 »

Also ich habe keinerlei Vermögen, Habe ein ganz normales Einkommen ,und 2 Kinder.
Aber erstmal vielen lieben Dank, du hast mir ehrlich gesagt ein wenig die Angst genommen.

Lg
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caffery
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Re: Eidesstattliche Versicherung abgeben...

Beitrag von caffery »

Na dann - Lass Dich nicht so einfach unter Druck setzen. Der Gläubiger hat in der dargelegten Situation rechtlich keine Chance Dich zum zahlen zu zwingen.

Nutze die Situation doch einfach zu Deinem Vorteil und dreh den Spieß um. Am besten natürlich mit professioneller Hilfe.
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