Dr. Wendel & Telerent?

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caffery
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von caffery »

Inso? hat geschrieben: 31. Jan 2020, 15:55 So das ganze geht weiter, jetzt wird mit Gerichtsvollzieher und Haftbefehl gedroht,
Auch ein Gießkannschreiben. Deren bekanntestes;)
Inso? hat geschrieben: 31. Jan 2020, 15:55 wie sieht das aus schicken die einem überhaupt eine Forderungsaufstellung oder sind die so stumpf das die nur ihre Gesamtforderung kennen?
Mir schicken die immer Forderungsaufstellungen.
Inso? hat geschrieben: 31. Jan 2020, 15:55 Titel dürfte nach wie vor nicht umgeschrieben sein.
Wie ich bereits sagte: Damit beschäftigen sie sich nur in den Einzelfällen, in denen sie zu der Ansicht kommen, dass es sich lohnt.
Inso? hat geschrieben: 31. Jan 2020, 15:55 Dazu eine Frage, ich meine irgendwo gelesen zu haben das einem mitgeteilt werden muss wenn ein Titel umgeschrieben wird - ist dem so?
Ich habe sowas erst 2-3 mal gesehen. Der Schuldner erhielt in den Fällen über den Vorgang unzweideutig Mitteilung vom zuständigen Gericht - inkl. Rechtsbelehrung, Rechtsmittelfrist und schließlich der neuen vollstreckbaren Ausfertigung in ihrer ganzen aktualisierten Hässlichkeit.
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Inso?
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von Inso? »

tidus82 hat geschrieben: 31. Jan 2020, 16:15 Ein Schelm wer Böses dabei denkt - ABER ich würde nicht behaupten dass es eine Masche ist. Jedoch provoziert das doch eine Reaktion des Schuldners. Und mit einem ungelenken Schriftstück, oder gar ein Anruf eines Schuldners könne die Forderung doch auch aus deren Sicht verjährungsunterbrechend wirken.
Du hattest ja bisher nicht reagiert, oder?
Nö ich reagiere erst wenn ich weiss was ich bezahlen muss. Im Zweifelsfall kann man dem GV besser erklären was verjährt ist als der Inkassobude.

Müssen die eigentlich nachweisen das sie die Forderung gekauft haben? Das dürfte schwer sein.

Warten wir mal ab, ich halte euch auf dem laufenden.
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caffery
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von caffery »

Inso? hat geschrieben: 31. Jan 2020, 16:45 Müssen die eigentlich nachweisen das sie die Forderung gekauft haben? Das dürfte schwer sein.
Ich denke - bei allem Respekt - nicht, dass Du das beurteilen kannst ;)

Zu Deiner Frage ist § 727 ZPO maßgeblich.

Heißt: Entweder das Gericht findet, dass sich das Ansinnen ausreichend aus dem Zusammenhang ergibt oder der Gläubiger muss den Zusammenhang via beglaubigte Urkunden nachweisen. (Also nicht Dir, sondern dem Gericht das umschreiben soll;))
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Inso?
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von Inso? »

caffery hat geschrieben: 31. Jan 2020, 17:02
Inso? hat geschrieben: 31. Jan 2020, 16:45 Müssen die eigentlich nachweisen das sie die Forderung gekauft haben? Das dürfte schwer sein.
Ich denke - bei allem Respekt - nicht, dass Du das beurteilen kannst ;)

Zu Deiner Frage ist § 727 ZPO maßgeblich.

Heißt: Entweder das Gericht findet, dass sich das Ansinnen ausreichend aus dem Zusammenhang ergibt oder der Gläubiger muss den Zusammenhang via beglaubigte Urkunden nachweisen.
Wie meinst du das? Natürlich muss ja klar nachvollziehbar sein welcher Titel wann und unter welchen Umständen auf einen neuen Gläubiger übergegangen ist - wenn dem nicht so ist halte ich es für unmöglich einen umgeschriebenen Titel zu vollstrecken - der Rechtsnachfolger muss ja klar bekannt und nachvollziehbar sein.

Steht ja auch in §727 ZPO. Also einfach Vollstreckungsabwehrklage einreichen und die Rechtmässigkeit der Umschreibung anzweifeln. Gerade wenn so etwas an den "heimischen" Gerichten der Inkassotypen gemacht wird kann ich mir vorstellen das man da gewohnheitsmässig alles durch winkt.

Wenn dem nicht so ist wäre das ein Hammer.
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caffery
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von caffery »

Ich verstehe jetzt nicht ganz, an welcher Stelle Deine Entrüstung ihre Nahrung erhielt.

Wo genau besteht denn für Dich der echauffierenswerte praktische Unterschied zwischen diesen Sachaussagen:

"der Gläubiger muss den Zusammenhang via beglaubigte Urkunden nachweisen"

und

"klar nachvollziehbar sein welcher Titel wann und unter welchen Umständen auf einen neuen Gläubiger übergegangen ist"

?
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von Inso? »

caffery hat geschrieben: 31. Jan 2020, 17:13 Ich verstehe jetzt nicht ganz, an welcher Stelle Deine Entrüstung ihre Nahrung erhielt.

Wo genau besteht denn für Dich der echauffierenswerte praktische Unterschied zwischen diesen Sachaussagen:

"der Gläubiger muss den Zusammenhang via beglaubigte Urkunden nachweisen"

und

"klar nachvollziehbar sein welcher Titel wann und unter welchen Umständen auf einen neuen Gläubiger übergegangen ist"

?
Es macht einen Unterschied ob da "nur" ein Gericht drüber schaut (gerade wenn es sozusagen das "Stammgericht" der Inkassobude ist) oder ob der Schuldner auch die Möglichkeit hat alles zu prüfen - Menschen machen Fehler - und das gilt auch für Gerichte - was eben gerade bei solch Sachen bei denen es vor allem um Formalien geht ausschlaggebend sein kann.
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caffery
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von caffery »

Ohne da jetzt den wahrhaft tiefen Einblick zu haben: Ich gehe stark davon aus, dass sich der Passus "das Besitzverhältnis bei dem Gericht offenkundig ist" auf Fälle wie Änderungen der Geschäftsform des Gläubigers, Fusionen etc. bezieht. Der hier gemeinte Zusammenhang dürfte nicht darunter fallen - hier sollte die Nummer mit den Urkunden gelten;)

Ganz nebenbei: Ich weiß aus relativ sicherer Quelle, dass die Mahngerichte in aller Regel alles andere als "Stammgerichte" (im Sinne von "Stammtisch", "Kumpels" ect.) von Inkassobuden sind. Die Mahngerichte sehen vielerorts die Praktiken vieler Buden ebenfalls ziemlich kritisch. Oft wird sich geschämt, was da so alles mit dem Wappen des Gerichts geziert wird. Aber was sollen sie machen? Wenn sich die Schuldner nicht selbst wehren, sind den Gerichten meistens die Hände gebunden.
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Inso?
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von Inso? »

caffery hat geschrieben: 31. Jan 2020, 17:30Ganz nebenbei: Ich weiß aus relativ sicherer Quelle, dass die Mahngerichte in aller Regel alles andere als "Stammgerichte" (im Sinne von "Stammtisch", "Kumpels" ect.) von Inkassobuden sind. Die Mahngerichte sehen vielerorts die Praktiken vieler Buden ebenfalls ziemlich kritisch. Oft wird sich geschämt, was da so alles mit dem Wappen des Gerichts geziert wird. Aber was sollen sie machen? Wenn sich die Schuldner nicht selbst wehren, sind den Gerichten meistens die Hände gebunden.
Ich kenn/weiss das nur von Abmahngerichten - da sind die Richter oft die Erfüllungsgehilfen der Abmahner.
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GernDabei
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von GernDabei »

Inso? hat geschrieben: 6. Jan 2020, 15:59 ich habe heute nach ca. 27 Jahren Post von Frau Weidel bekommen...
Kommt hier ein Umstandsmoment für eine Verwirkung in Frage?

Wie stehen aus Erfahrung die Chancen dazu?

Für Antworten im Voraus herzlichen Dank.
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caffery
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Re: Dr. Wendel & Telerent?

Beitrag von caffery »

Klar, kann man machen. Schrub ich ja auch schon. Die werden aber sicher nicht sagen: "Stimmt! Sorry! Tüss!"

Man kann das schreiben was ich zu Anfang schrieb und dann alles an sich abperlen lassen.

Sollten die tatsächlich irgendwann mal ne Umschreibung hinkriegen, kann man ja immernoch reagieren.
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