Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

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cine
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Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

Hab seit ein paar Stunden ein riesen Problem an der Backe.

Kurzform für den Überblick:

1x Vollstreckungsbescheid Edis AG (bzw. ECOVIS ERP Rechtsanwälte - Notar für E.DIS AG)
1x Kostenfestsetzungsbescheid Edis AG (bzw. ECOVIS ERP Rechtsanwälte - Notar für E.DIS AG)

Beides wurde am 1.6.19 verkauft. Mitte 2020 bekam ich das erste mal Post von Intrum Hanseatische Inkasso- Treuhand GmbH, nach Rückfrage wurde mir der Verkauf angeblich im Sep. 2019 angezeigt, dem war aber nicht so. Die Forderung hat die Intrum Debt Finanz AG gekauft. Die Intrum HIT hat mir dann nach nochmaliger Anfrage im Dez. (mit Einrede auf Verjährung) eine bereinigte Kostenaufstellung geschickt. Soweit so schlecht. Auf den Titel wurden dann nochmals 1,3 Inkassogebühren von €70,20 und auf den KFB ne 1,0er Gebühr von 54€ aufgeschlagen.
Ich habe dann jeweils die geforderten Beträge für den Titel und den KFB laut bereinigter Aufstellung überwiesen zzgl. der laufenden Zinsen und abzgl. der Inkassogebühren.
Zeitgleich habe ich der HIT geschrieben dass es ich hier um ein Konzergruppe handelt und somit auf eigenen Namen gehandelt wird und keine Inkassogebühren dafür verlangt werden dürfen und dass der KFB ja schon die Inkassogebühren der ECOVIS behinhaltet und somit eine Dopplung vorliegt.
Daraufhin bekam ich ein Schreiben in dem für beides plötzlich nur noch eine 0,3er Gebühr verlangt wird und der Hinweis dass ich gesetlich zur Zahlung verpflichtet bin. Dem habe ich abermals widersprochen und um Herausgabe des Titels und des KFB gebeten, da bezahlt (Überweisungstext zu verechnen mit Hauptforderung (Titel bzw KVB)und Zinsen).
Auf die Herausgabe habe ich dann nochmals gepocht und als Antwort nun das Zahlungsverbot erhalten.

Meine Bank schrieb mir
am 05.08.2021 haben wir folgende vorläufige Vollstreckungsmaßnahme zugestellt bekommen:

Intrum Debt Finance AG
Intrum Hanseatische Inkasso-Treuhand GmbH
20198003908-0
36,00 EUR zzgl. Zinsen und Kosten.

Wir sind auf Grund einer eingegangenen Zwangsvollstreckungsmaßnahme gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Giro- und Anlagekonten bis zur Höhe der oben aufgeführten Forderung zu sperren.

Hieraus ist auch ersichtlich dass das Inkasso einfach mal beide Inkassogebühren in einen Vorgang gepackt hat.

Ist das alles so rechtens, was kann ich tun? Dürfen die überhaupt noch volstrecken, da ja die beiden Titel bezahlt sind und somit die Rechtsgrundlage entfallen ist. Zudem wurde den Kosten ja auch widersprochen.

Muss ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten? Wenn nicht rechtens soll ich Strafanzeige stellen und ist eine Vollstreckungsabwehrklage sinnvoll? Ich denke dass nämlich die Aufrechnung vom Inkasso nicht berücksichtigt wurde und somit im PfüB bestimmt noch die Titel als offen geltend gemacht werden.

Sorry für etwaige Rechtschreibfehler, aber ich bin grad durch, morgen sollte es in den Urlaub gehen, nach dem ganzen Stress mit den Hochwassern bei uns habe ich mich tierisch auf die Entspannung gefreut. Nun kann ich alles abblasen, da ich ja erstmal an kein Geld komme. Dispo war zur hälfte ausgereizt, wegen Neuanschaffungen. Hoffe das die Bank diesen noch nicht aufkündigt
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

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Hi cine,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich finde es schwer, Dir hier zu helfen, denn es ist schwer zu verstehen, worum es überhaupt geht.
Wie hoch war denn die Hauptforderung des Gläubigers ?
War es nur eine oder waren es mehrere Forderungen ?
Was ist an zusätzlichen Kosten hinzugekommen (Inkasso, Anwälte usw) ?
Welcher Betrag wurde tituliert ?
Gibt es nur einen Titel oder mehrere ?
Was hast Du zwischenzeitlich an wen bezahlt ?

Das müsstest Du erstmal sortieren (oder mithilfe einer Schuldnerberatung sortieren lassen).

Um welchen Betrag geht es denn jetzt konkret ?
Was sollst Du noch bezahlen ?

Wenn es nur ein kleinerer Betrag ist, ist es vielleicht sinnvoller, das erstmal zu bezahlen, damit das Konto wieder frei ist ?
Dann kannst Du Dir immer noch überlegen, wieviel Zeit und Geld und Nerven Du noch investieren willst ...

Auch, wenn es ärgerlich ist, zu viel an eine Inkasso-Firma zu zahlen.
Aber in Deiner Situation hast Du jetzt vielleicht andere Prioritäten ?

Viel Glück !
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cine
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

@MrsRB danke für deine Antwort:
Schau mal hier, da ist alles aufgelistet.
topic955.html

Klar wäre zahlen einfach, aber soll ich jetzt auch noch, die GV Gebühren zahlen für einen (Vor)Pfändung die so gar nicht rechtens ist? Sowie unberechtigte weitere Zinsen?

Mein größtes Problem ist der gekündigte Dispo, den ich bei dieser Bank hatte und gerade auch zu 2/3 genutzt wurde, da ich leider auch nen kleinen Starkregenschaden hatte (daher bringt mir auch Zahlen nix, da das Konto trotzdem im Minus bleibt) . Meine Bank hat bisher auch nie die Schufa abgefragt sondern immer nur nach internen Richtlinien gearbeitet. Daher wird der Dispo ein mächtiges Problem, da in der Schufa noch bis März nächsten Jahres ein Forderungsverkauf drinn ist, der halt ein negativmerkmal darstellt und eine neu Beantragung dann über die Schufa läuft, dieses Konto steht bisher auch nicht in der Schufa drin.
Kurzum der Schaden ist gerade massiv, den dieses Inkasso ungerechtfertigt verursacht hat.
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Shopgirl
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von Shopgirl »

Ist der Dispo schon gekündigt?
Bei so winzigen Summen, muss das nicht zwingend sofort der Fall sein. Aber du solltest, auch wenn das in den sauren Apfel beißen heißt, das Ding schleunigst bezahlen. Damit die Bank nicht noch auf dumme Ideen kommt.
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Witwe Bolte
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von Witwe Bolte »

Gut, wenn Du nicht zahlen willst (was ich absolut gut verstehen kann !), dann bleibt wohl nur der Weg einer Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO.

Von dem Weg zum Anwalt würde ich abraten.
1. müsstest Du wirklich Glück haben und an einen Anwalt geraten, mit dem "die Chemie" zwischen Euch stimmt UND der in der Sache kompetent ist UND an Deiner Sache interessiert ist,
2. musst Du den Anwalt auf jeden Fall zahlen, mindestens 190,-€+MwSt=226,10 EUR (gem. § 34 RVG) und Du hast mitnichten eine Erfolgsgarantie - es gibt einfach zu viele und zu viele schlechte Anwälte, die gern jeden Fall annehmen, weil sie selbst am Hungertuch nagen.

Ich würde beim zuständigen Gericht den zuständigen Rechtspfleger anrufen, nach seiner Sprechstunde fragen (oder ob Du einen Termin mit ihm machen kannst) und erstmal einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wenn Du Glück hast und auf eine-n engagierte-n Rechtspfleger-in triffst, dann kannst Du im Gespräch ja fragen, ob ein Anwalt in der Sache überhaupt nötig ist oder ob Du das allein machen kannst und wie der Weg wäre.
Klar - die dürfen keine Rechtsberatung machen, aber den formalem Weg dürfen sie schon erklären ... und auch, ob in der Sache ggf. Anwaltszwang bestehen könnte.
(Kenn ich nur von Streitwerten über 25 T€, aber es gibt mW auch andere Fälle mit Anwaltszwang.)

Die Chance, auf einen guten Rechtspfleger zu treffen, ist m.E. deutlich höher, als einen guten Anwalt zu finden.

Und wenn Du weißt, wie es weitergeht, dann schnellstens das Gespräch mit der Bank suchen und die informieren und um Geduld bitten.

Viel Glück !
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Witwe Bolte
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von Witwe Bolte »

Bin jetzt erst Deinem Link oben gefolgt.
Der Vorschlag vom Imker ist natürlich auch gut:
Strafanzeige gegen die Inkasso-Firma stellen, weil sie mit einem erledigten Titel nochmal abkassieren wollen - WENN Du Dir in der Sache wirklich sicher bist.

Vielleicht bist Du ja nicht der Erste ?
Vielleicht versuchen die es ja öfter mal und die Staatsanwaltschaft freut sich, wenn sie noch einen Fall gegen diese Inkasso-Fritzen bekommen.
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cine
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

Hatte vorhin mal noch ein Gespräch mit dem Inkasso (ja steinigt mich). Interessant ist folgendes. Das VZV und die Beantragung des PfüB erfolgte nur für den Titel, nicht jedoch für den KFB.
Also wenn ich schon Pfände dann doch gleich alles oder? Irgendwas passt da doch überhaupt nicht zusammen.
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Witwe Bolte
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von Witwe Bolte »

... mit anderen Worten: Der nächste PFÜB (für den KFB) folgt.
Das sieht dann für die Bank gar nicht gut aus ... (zwei Pfändungen).

Du musst was tun, sonst bist Du Deinen Dispo vermutlich recht bald los.
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cine
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von cine »

Jup, so siehts aus, mein Kollege hat mir für morgen einen Anwaltstermin bei seinem Kumpel besorgt, der schaut einmal kostenlos drüber. Das ist doch schon mal was. Werde berichten. Falls noch jemand ne weitere Idee hat, immer her damit
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Witwe Bolte
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Re: Brauche dringend Hilfe. Vorläufiges Zahlungsverbot

Beitrag von Witwe Bolte »

Hat der Anwalts-Kumpel vom Kollegen Ahnung vom Zwangsvollstreckungsrecht ?
Oder gehst Du auch zum Zahnarzt, wenn Du Magenschmerzen hast - Hauptsache "Arzt" ?

Na, wenigstens kostet es Dich erstmal nichts - hoffentlich.

Aber ob es was nützt ?

*zweifel*
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