Brauch Hilfe beim vergleich

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paradiesvogel24
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Brauch Hilfe beim vergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

Guten Tag zusammen,
ich habe einige Gläubiger angeschrieben und einen Vergleich angeboten damit mit der einmaligen zahlung alles abgegolten ist.

Jetzt hat sich einer gemeldet und mir diesen Satz geschickt den ich nicht verstehe und brauche Hilfe beim Verständnis:

"" Ihren Vergleichsvorschlag können wir nicht annehmen, da der vorgeschlagene Betrag zu niedrig ist. Wir sind jedoch mit einem Vergleich in Höhe von

150,00 EUR

einverstanden. Nach Eingang des Vergleichsbetrages bis zum

30.10.2020

wird Ihnen gegenüber aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche zum obigen Aktenzeichen verzichtet.

Sollte die Frist allerdings ungenutzt verstreichen, wird diese Vereinbarung hinfällig und die verbleibende Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig.

Mit freundlichen Grüßen

Heisst das dass ich damit raus bin und keine weiteren Forderungen gefordert werden oder steckt hier dre Teufel im Detail?

Freue mich auf schnelle Antwort.
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Re: Brauch Hilfe beim vergleich

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Hi paradiesvogel24,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Brauch Hilfe beim vergleich" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Brauch Hilfe beim vergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

Wir wollen hier aber jetzt mal nicht drängeln, was?
Hast ja noch ein paar Tage Zeit.

Und was genau verstehst Du jetzt nicht in dem Schreiben?
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paradiesvogel24
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Re: Brauch Hilfe beim vergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

Sorry wenn das falsch rüberkam. War nicht meine Absicht.

Was ich nicht verstehe ist das was sich oben geschrieben hatte ob mit der Einmalzahlung alles abgegolten ist und der Gläubiger keine weiteren Ansprüche mehr hat.

Nicht das er nach der Zahlung mit weiteren Mahnungen ankommt.

MrsRob hat geschrieben: 12. Okt 2020, 17:15 Wir wollen hier aber jetzt mal nicht drängeln, was?
Hast ja noch ein paar Tage Zeit.

Und was genau verstehst Du jetzt nicht in dem Schreiben?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Brauch Hilfe beim vergleich

Beitrag von Witwe Bolte »

paradiesvogel24 hat geschrieben: 12. Okt 2020, 13:55 ...
wird ... auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche zum obigen Aktenzeichen verzichtet.
...
So würde ich das verstehen.
Wenn Du das Geld in der Frist bezahlst, dann: Alles erledigt.

Es sei denn, wenn Du bei dem Gläubiger noch mehr Schulden hast.
Gilt NUR zu diesem obigen Aktenzeichen!
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tidus82
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Re: Brauch Hilfe beim vergleich

Beitrag von tidus82 »

Genau, eigentlich wollen wir Vergleiche immer „zur Abgeltung aller wechselseitigen Ansprüche“ schließen. Deswegen würde ich jetzt nur zahlen, wenn du dir 100% sicher bist, dass die keine weiteren Forderungen gegen dich haben :)
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paradiesvogel24
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Re: Brauch Hilfe beim vergleich

Beitrag von paradiesvogel24 »

Danke Euch, die haben sich gemeldet und waren mit meinem Vergleich nicht einverstanden. Einer hat sich gemeldet und hat nichts an der Summer geändert und einer hat etwas nachgegeben. Jetzt hat mich einer wieder angeschrieben und will weitere Informationen:

- Übersicht der Gesamtverschuldung, Beleg erforderlich(was wollen die für Belege haben die Namen der Gläubiger und die Kopien der Unterlagen)
-Informationen zum Einkommen(kein Problem)
-Informationen zu Unterhaltspflichten(was soll ich denen da geben, den Beleg der Schuldnerberatung das ich meiner Frau gegenüber unterhaltspflichtig bin?
-Aufstellung monatlicher Ausgaben(das geht die doch nichts an wenn ich ALG III bekomme oder?
-Regelungsangebote an Ihre weiteren Gläubiger(was soll ich denen da schicken wenn ich keine Regelungsangebote haben?

Danke im Voraus.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Brauch Hilfe beim vergleich

Beitrag von caffery »

Was Du machst führt zu nichts und ist sinnlos, also lass es einfach.
Nutze Dein ALG II um Deine Existenz zu sichern - für nichts anderes ist es da.
Wenn Du eine Entschuldung durch Gelder eines Dritten anstrebst, dann lasse sie professionell von einer geeigneten Stelle durchführen die sich damit auskennt - ansonsten lass es. Du wirst nur Geld versenken das Dir dann wieder woanders fehlt.

Besonders vorsichtig solltest Du sein, wenn die nach "anderen Schulden" fragen. Nicht wenige Gläubiger fragen das Schuldner nur um die Informationen zu nutzen um einen Betrugsvorwurf daraus abzuleiten. Wenn aus den Infos hervorgeht, dass man zu dem Zeitpunkt des gegebenen Zahlungsversprechens schon völlig überschuldet war, liegt dieser Vorwurf leider oftmals auch auf der Hand. Dahingehend sollte man denen kein Futter geben.
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