Benötige Orientierung

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Ivan667
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Re: Benötige Orientierung

Beitrag von Ivan667 »

imker hat geschrieben: 3. Nov 2019, 11:54 Ich bin inzwischen davon überzeugt, dass Du keinen weiteren Rat von mir mehr benötigst oder erträgst.
Ich denke nicht, das das zutrifft. Es würde allerdings helfen, wenn du dich etwas direkter ausdrückst.
imker hat geschrieben: 3. Nov 2019, 11:54 Kommerzielle "Stellen" vereinbaren mit Dir eine monatliche Zahlung, mit der zunächst deren Vergütung getilgt wird und später versucht wird,damit Gläubiger zufrieden zu stellen. Da wartet so ein "Kandidat" wie Du meist erst einmal 12 bis 36 Monate, bis die Gläubiger ein Angebot erhalten.
Das ist natürlich völliger Quatsch, auf den ich mich nie einlassen würde. Ich habe bei meiner Recherche von Fällen gelesen, in denen Schuldner einige 100€ für eine längere Beratung ausgegeben haben, die dann auch in Erfolg mündete. Sowas würde ich in Erwägung ziehen, falls eine karitative Beratung terminlich nicht klappt.
Du scheinst mir da sehr negativ vorbelastet, oder gibt es wirklich keine Beratungsstellen, die halbwegs im Schuldnerinteresse beraten?
imker hat geschrieben: 3. Nov 2019, 11:54 Bei den von Dir für richtig gehaltenen Monatsbeträge von mehr als 400 EUR mag es mit dem Erfolg oder erkannten Mißerfolg schneller gehen.
Ich kann immer noch nicht herauslesen, was du jetzt damit andeuten willst. Ich vermute dir erscheinen die Beträge viel zu hoch? Gleichzeitig stellst 6-10 Jahre Abzahlungszeitraum für unter 10.000€ bei über 400€ Abzahlung in den Raum, und Zinsen hin oder her, das kann ich mir nicht zusammenrechnen. Ich würde mich freuen, wenn du hier nochmal Elaborierst.
imker hat geschrieben: 3. Nov 2019, 11:54 Und schau Dir mal die von Dir "damals" getroffenen Vereinbarungen an, ob die Beendigung der vereinbarten Ratenzahlung alte Forderungshöhen wieder aufleben lassen und Zahlungen zunächst auf Vergleichskosten verbucht werden durften.
Ich bin nun teilweise bei diesen Unterlagen angekommen, und die damaligen Vereinbarungen waren noch direkt mit dem Gläubiger, kurz nachdem die Schulden angefallen sind. Also ohne Inkassobude dazwischen. Dementsprechend wurden da auch nur direkt Schulden Abbezahlt, teilweise sogar unter völliger Erlassung jeglicher Zinsen. Die Restforderungen sind daher dann auch substanziell niedriger ausgefallen.
2 Posten habe ich in der Zeit sogar komplett abbezahlt, die sind komplett weggefallen.
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caffery
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Re: Benötige Orientierung

Beitrag von caffery »

Ivan667 hat geschrieben: 3. Nov 2019, 10:04 Was ändert sich denn grundlegend, wenn das Jemand anderes macht, also z.B. die Beratungsstelle? Die Möglichkeiten für den Gläubiger und die Signalisierungen bleiben doch gleich?
Nein - oder nur sehr begrenzt. Ganz allgemein kann (oder muss) man leider sagen, dass Schuldner selbst in aller Regel nicht für voll genommen werden und die mit Bratungstellen normalerweise anders umgehen.
Die Fälle in denen zwangsvollstreckt wurde nachdem ich einen Alt-Gläubiger mit meinem "Gießkannenschreiben" kontaktierte sind ganz ausgesprochen überschaubar.
Außerdem schrecken Gläubiger auch aus ganz konreten Gründen sehr häufig zunächst vor Maßnahmen zurück wenn eine Beratungsstelle sich meldet. In vielen Fällen heißt das nämlich: Insolvenz steht vor der Tür. Für den Fall gibt es eine 3-monatig rückwirkende Sperre für Vollstreckungsmaßnahmen vor Insolvenzeröffnung.
Die Möglichkeit für den Gläubiger, dass die Maßnahme "geschluckt" wird (aber natürlich trotzdem Geld kostet) ist also relativ hoch.
Ivan667 hat geschrieben: 3. Nov 2019, 10:04 Zusammen mit dem was ich sonst bisher gelesen habe, scheint mir der ideale Weg so auszusehen:

- Die Gläubiger nicht kontaktieren
- Neues Konto eröffnen und das Gehalt sowie alle Zahlungen vom Amt auf ein den Gläubigern unbekanntes Konto leiten
- Schuldensumme ansparen und dann auf einen Schlag abbezahlen, damit dem Gläubiger kein Handlungsspielraum für Unsinn bleibt
Bis dahin ist es mehr oder weniger okay
Ivan667 hat geschrieben: 3. Nov 2019, 10:04 - Gläubiger priorisieren die demnächst einen Titel erwirken möchten
- Dann Gläubiger priorisieren die Titel erwirkt haben
- Dann Gläubiger priorisieren, die keinen Titel erwirkt haben und dies auch wohl nicht tun werden

Sehe ich das in Etwa so richtig?
Das halte ich für Käse. Komplexe Überschuldungen mit Multigläubigerportfolio kann man m.E. sinnvoll nur als Ganzes regulieren. Heißt soviel wie: Zunächst mal lautet die Strategie: Alle oder keiner.
So richtig mit Inhalt geschwängert wird diese These dann aber auch erst bei professioneller Unterstützung: Stichwort gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan - Zustimmungsersetzung.
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Witwe Bolte
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Re: Benötige Orientierung

Beitrag von Witwe Bolte »

Wenn Dein monatliches Einkommen über dem P-Konto-Grundfreibetrag liegt,
dann verbleibt Dir davon vermutlich auch mehr als nur der Grundfreibetrag (von z.Zt. 1.178,59).

Hast Du schon mal einen Pfändungsrechner gefragt? z.B.
https://www.juraforum.de/tools/pfaendungsrechner

Hast Du inzwischen einen Überblick über vorhandene Titel und Schuldenhöhe?

Ich würde die Verhandlungen mit Gläubigern auch einem Profi übergeben,
der kann auch rechtssichere Vereinbarungen schließen (nicht dass später nochmal nachgelegt wird).
Wenn Du das Geld dafür hast: Leiste Dir einen (Fach-) Anwalt.

Und die Position des Schuldners ist m.E. immer besser, wenn es heißt:
Es gibt (am besten: von dritter Seite) einen Betrag zur Tilgung.
Als wenn Du dich selbst meldest und die "alten Geschichten vom Tisch" haben willst - ein Profi-Gläubiger wird gleich vermuten, dass da jetzt was "zu holen" ist, sei es durch Einkommen, Erbe, Lottogewinn oder wie auch immer.

Und falls Du es schon mit einer Inkasso-Firma zu tun hattest, dann weißt Du ja selbst, was die sich alles an Zinsen, Kosten, Gebühren, Aufschlägen usw ausdenken.
Legal? Illegal? Das ist denen scheißegal!
Die wollen nur möglichst viel von Deiner Kohle sehen.

Viel Glück!
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Ivan667
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Re: Benötige Orientierung

Beitrag von Ivan667 »

MrsRob hat geschrieben: 4. Nov 2019, 16:52 Wenn Dein monatliches Einkommen über dem P-Konto-Grundfreibetrag liegt,
dann verbleibt Dir davon vermutlich auch mehr als nur der Grundfreibetrag (von z.Zt. 1.178,59).

Hast Du schon mal einen Pfändungsrechner gefragt? z.B.
https://www.juraforum.de/tools/pfaendungsrechner
Ich habe das schon in einer Tabelle gelesen, das der P-Konto-Grundfreibetrag wohl noch unter der Pfändungsgrenze liegt, und mich leicht gewundert. Ändert nicht viel, komme so oder so mit dem Geld aus.
MrsRob hat geschrieben: 4. Nov 2019, 16:52 Hast Du inzwischen einen Überblick über vorhandene Titel und Schuldenhöhe?
Nicht wirklich. Die Unterlagen sind lückenhaft und teils unschlüssig. Ich habe alles sortiert und gesichtet, was ich habe. Der "Betreuer" hat sehr schlampig gearbeitet.
MrsRob hat geschrieben: 4. Nov 2019, 16:52 Ich würde die Verhandlungen mit Gläubigern auch einem Profi übergeben,
der kann auch rechtssichere Vereinbarungen schließen (nicht dass später nochmal nachgelegt wird).
Wenn Du das Geld dafür hast: Leiste Dir einen (Fach-) Anwalt.
Werde mal nach Fachanwälten in der Nähe suchen. Eine karitative Beratungsstelle habe ich kontaktiert, die haben aktuell eine Warteliste von ca. 2 Monaten. Wollen sich melden, sobald sie einen Termin für mich haben.

Nun habe ich die Tage einen Brief erhalten, die Krankenkasse schickt sich nun an, demnächst Titel zu erwirken wenn ich mich nicht mit ihnen auf eine Abzahlung einige. Wie reagiere ich nun darauf? 2 Monate warten erscheint denkbar dämlich.
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Witwe Bolte
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Re: Benötige Orientierung

Beitrag von Witwe Bolte »

Ist es eine GKV oder PKV?

Eine GKV braucht keinen Titel "erwirken", als KdÖR HABEN sie einen Titel mit einem überfälligen Beitragsbescheid, können also jederzeit vollstrecken (Lohnpfändung oder Kontopfändung oder beides),
m.W. macht das idR das Hauptzollamt für eine GKV.

Wenn Du die KK nicht zwischenzeitlich gewechselt hast, dann erfährt sie demnächst ja als erste von Deinem AV, dass es jetzt was zu holen gibt.

Da bleibt vermutlich nur: Kleine Brötchen backen. Zahlungsbereitschaft signalisieren. Rate verhandeln. Antrag auf Niederschlagung zumindest der Nebenkosten stellen.

Viel Glück.

Die Differenz zwischen dem Pfändungsfreibetrag bei Deinem Einkommen und dem Grundfreibetrag auf dem P-Konto ergibt sich daraus, dass der Schuldner motiviert werden soll, Einkommen zu erwirtschaften, in dem er davon auch etwas behalten darf.

Es gab früher wohl zuviele, die gesagt haben: Was soll ich noch arbeiten gehen, wenn mir nichts davon bleibt?!

Aber Achtung, diesen 'Bonus' gibt es m.W. nur bei Lohnpfändungen, der AG muss dann gem. Tabelle abführen.

Wenn der AG dann den Restlohn auf Dein P-Konto überweist, ist dort wiederum nur der Grundfreibetrag geschützt (sofern dort ein PFÜB vorliegt), zum Schutz des übersteigenden Betrages braucht es dann eine Freigabeerklärung (gem. ZPO § 850 ... was weiß ich ...) vom Gericht.

Nochmal:
Viel Glück!
Hoffentlich klappt alles mit dem Job, dann hast Du ja gute Chancen, Deine Schulden (bald?) los zu sein.

Du hattest bisher ja auch schon Glück, wenn Du vom KCA einen Zuschuss und nicht nur ein Darlehn erhalten hast. Das kommt mW nicht so oft vor.
Es ist wohl eine Optionskommune?
Die ticken schon mal anders als die üblichen Jobcenter.
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Witwe Bolte
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Re: Benötige Orientierung

Beitrag von Witwe Bolte »

Noch was zum Betreuer: Ich habe mal gelesen, dass deren Vergütung nicht gerade üppig ist und max. für ein- bis eineinhalb Wochenstunden pro Fall reicht.

Du hast jetzt selbst gesehen, wie viel Zeit allein das Ordnen von Unterlagen verschlingen kann ...

Nimms also nicht persönlich.
Das liegt am System.
Die Schwächsten haben eben auch nur ne schwache Lobby.
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