Abfindung in der Wohlverhaltensphase

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Witwe Bolte
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Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Beitrag von Witwe Bolte »

luxus1805 hat geschrieben: 8. Dez 2020, 20:34 ...
Was passiert eigentlich wenn das Lohnbüro anders abrechnet.
Ich meine damit alles zusammen rechnet und nicht getrennt und halt nur den Pfändungsteil an den Insolvenzverwalter überweist wie eine normale Pfändung.
...
... und wem überweist der AG dann den "anders" (falsch) abgerechnten Anteil ?
Vermutlich dem Arbeitnehmer.
Und von wem will er es dann wieder zurück, wenn die falsche Abrechnung rückabgewickelt wird ?

Das wäre dann eine neue Forderung des AG gegen seinen AN (was er ihm dann vermutlich einfach vom Lohn einbehalten wird ... also "RSB-fähig" oder nicht, ist in so einem Fall vermutlich ziemlich egal, glaube ich).
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luxus1805
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Re: Abfindung in der Wohlverhaltensphase

Beitrag von luxus1805 »

Das beste wäre, den Arbeitgeber drauf hinweisen das die komplette Abfindung an den Insolvenzverwalter zu überweisen wäre.

Und den restlichen Lohn an den Arbeitnehmer also getrennte Abrechnungen.
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