§ 200 InsO

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
luxus1805
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 230
Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

§ 200 InsO

Beitrag von luxus1805 »

Hallo,

könnt Ihr mir bitte helfen.
Ich habe diesen Eintrag bei mir in den Insolvenzbekanntmachungen.de gerade gesehen.

Was bedeutet das?


Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn so und so,


wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Hinweis

Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.

Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: § 200 InsO

Werbung

Hi luxus1805,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "§ 200 InsO" geschaut?
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: § 200 InsO

Beitrag von tidus82 »

Das bedeutet:
Herzlichen Glückwunsch, Sie sind in der Wohlverhaltensphase :)
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: § 200 InsO

Beitrag von tidus82 »

So oder so ähnlich könnte man das auch schreiben ;)
0
luxus1805
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 230
Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: § 200 InsO

Beitrag von luxus1805 »

Dankeschön für deine Antwort,

Das beruhigt mich jetzt, mache mir immer zu viele Gedanken.
0
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: § 200 InsO

Beitrag von insolaner »

ja, das klingt fies, isses aber nicht: "das Verfahren wurde mangels Masse aufgehoben" - wie, bin ich jetzt nicht mehr in der Insolvenz?

Alles gut!
0
luxus1805
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 230
Registriert: 17. Jun 2019, 09:25

Re: § 200 InsO

Beitrag von luxus1805 »

Bekommt man eigentlich auch ein Schreiben darüber oder einen Tabellenauszug wer und wieviel Ihre Forderungen angemeldet haben.
0
tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: § 200 InsO

Beitrag von tidus82 »

Manche Gerichte / Treuhänder schicken das von sich aus - die meisten jedoch nicht. Ein Zweizeiler ans Gericht mit der Bitte um Übersendung der Tabelle reicht aber aus :-)
0
Antworten