Hallo,
ich habe eine etwas "tricky" Frage.
Angenommen Person A (in Privatinsolvenz) bezieht ALG2 und findet mitten im Monat eine neue Beschäftigung, wobei der Lohn bereits ende des Monats (also halber Nettolohn) weit über dem individuellem Bedarf von ALG2 liegt.
Der vollständige Nettolohn in den darauf folgenden vollständigen Monaten liegt sogar weit über der Pfändungsfreibetrag, sodass ausreichend gepfändet werden kann. Erstmal alles ziemlich gute Nachrichten.
Jedoch wie üblich (und auf den ersten Blick Kontraintuitiv) wird dem Gesetz nach das Jobcenter die ALG2 Zahlung die Ende des vorherigen Monats ausgezahlt und voll ausgenutzt wurde, nach einiger Zeit (spätestens nachdem die erste Lohnzahlung auf dem Konto landet, was voraussichtlich im gleichen Monat passiert) zurückfordern, da bei ALG2 das Zuflussprinzip gilt.
Da mit dem Jobcenter eher keine Aussicht auf Verhandlungen in dieser Hinsicht erfolgversprechend ist, stelle ich mir die Frage, ob es rechtlich möglich ist darauf einen Anspruch auf einen einmaligen zusätzlichen Pfändungsfreibetrag für den nächsten Monat zu generieren, aus dem die Jobcenter Forderung in voller Höhe beglichen werden könnte.
Meiner Auffasung macht es auch Sinn, da diese neue Forderung aus dem Existenzminimum bezahlt werden müsste und man ja ohnehin nichts ansparen darf, sodass Argumente wie "ja sie hätten vorausschauend zurücklegen sollen" nicht funktionieren können. Zudem ist die Forderung ja all diese Faktoren betreffend ja "unverschuldet" passiert. - Mir fallen aber realistisch auch keine Argumente ein, wieso einem der Freibetrag gewährt werden sollte.
Wie würdet ihr das handhaben, oder ist besser in den sauren Apfel zu beißen und mit dem JC einfach eine kleine Ratenzahlung zu vereinbaren?
Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
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Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
Hi TG25,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen" geschaut?
Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
Ist nicht "tricky", ist gar nicht soo selten ...
Selten ist nur, dass ein neuer AG sooo schnell den ersten (halben) Lohn zahlt.
Zahlt er erst im Folgemonat, und sei es direkt am 1. (statt am 31.), dann besteht ja nach dem sogenannten Zuflussprinzip im Monat der Arbeitsaufnahme (wie hier am 15.) noch Anspruch auf die kompletten SGB-Leistungen (die heissen doch schon länger "Bürgergeld" und nicht mehr "ALG2" - oder ?).
Wenn das nun aber unabänderlich ist, dass der AG so schnell schon den ersten Lohn zahlt, dann könnte der Leistungsempfänger seinem JobCenter ja unverzüglich mitteilen, dass er sich aus dem Leistungsbezug verabschiedet, da jetzt ausreichend eigenes Einkommen.
Und wenn das JC es dann nicht gebacken kriegt, die Leistungen rechtzeitig einzustellen,
dann muss man das zu unrecht erhaltene Geld zurückzahlen, ist ja klar.
Aber nicht alles auf einmal, dafür kann man dann ein Darlehn gem SGB II § 24 beantragen und dass wird dann im Regelfall mit 10%/Monat zinslos gewährt.
Und dieses Zehntel sollte man doch aus seinem dann so guten Einkommen zahlen können - oder ?
(auch, wenn einem davon "nur" -€ 1.559,- plus ? verbleiben - das ist vermutlich immer noch deutlich mehr als das ALG2/Bürgergeld ?)
Also hat das alles nichts mit Inso, Pfändung, Freibetrag usw. zu tun, insofern falsches Forum hier.
Selten ist nur, dass ein neuer AG sooo schnell den ersten (halben) Lohn zahlt.
Zahlt er erst im Folgemonat, und sei es direkt am 1. (statt am 31.), dann besteht ja nach dem sogenannten Zuflussprinzip im Monat der Arbeitsaufnahme (wie hier am 15.) noch Anspruch auf die kompletten SGB-Leistungen (die heissen doch schon länger "Bürgergeld" und nicht mehr "ALG2" - oder ?).
Wenn das nun aber unabänderlich ist, dass der AG so schnell schon den ersten Lohn zahlt, dann könnte der Leistungsempfänger seinem JobCenter ja unverzüglich mitteilen, dass er sich aus dem Leistungsbezug verabschiedet, da jetzt ausreichend eigenes Einkommen.
Und wenn das JC es dann nicht gebacken kriegt, die Leistungen rechtzeitig einzustellen,
dann muss man das zu unrecht erhaltene Geld zurückzahlen, ist ja klar.
Aber nicht alles auf einmal, dafür kann man dann ein Darlehn gem SGB II § 24 beantragen und dass wird dann im Regelfall mit 10%/Monat zinslos gewährt.
Und dieses Zehntel sollte man doch aus seinem dann so guten Einkommen zahlen können - oder ?
(auch, wenn einem davon "nur" -€ 1.559,- plus ? verbleiben - das ist vermutlich immer noch deutlich mehr als das ALG2/Bürgergeld ?)
Also hat das alles nichts mit Inso, Pfändung, Freibetrag usw. zu tun, insofern falsches Forum hier.
Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
Danke für die Antwort, ja das mit dem Zuflussprinzip (also Unterschied ob das halbe Gehalt bis zum Monatsende kommt oder erst im Folgemonat) habe ich schon gelesen. Ebenfalls habe ich das mit dem Darlehen gelesen.
Worauf beziehen sich hierbei die 10% - auf den Regelbedarf, Darlehensumme oder den zukünftigen Nettolohn?
Eine Verstrickung mit der Pfändung / Inso sehe ich durchaus daher frage ich primär hier:
Es geht nicht darum die Rückzahlung an das JC zu vermeiden, gäbe es keine Pfändung / Inso, wäre das alles kein Thema, mir ging es eher darum zu erörtern ob es hinsichtlich der Pfändung nicht eine mir bisher unbekannte Sonderregelung gibt die man verwenden könnte um eine einmalige Freigabe aus der Monatlichen Pfändung zu erreichen - weil man etwa rückwirkend gesehen ja im Februar kein tatsächliches Einkommen hatte oder was weiss ich.
Fragen kostet ja üblicherweise nichts.
Da es ja um die im voraus gezahlte Leistung geht (ende Februar kommt das Geld für März und mitte März bekommt man plötzlich und unerwartet eine Beschäftigung und meldet es sofort) da ist für jede Reaktionszeit der JC ohnehin zu spät. Keine Seite hat hier "Fehlverhalten" verübt.
Zurückgezahlt soll ja voraussichtlich das Geld was Ende Februar bereits ausgezahlt wurde, es geht ja nicht darum ende März nochmals Bürgergeld zu bekommen.
Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
Ist mir nicht bekannt, sorry.
Kann ich mir aber auch nicht vorstellen, weil es ja quasi Neuschulden sind.
Da muss der Neu-Gläubiger ( hier das JC ) ggf. eben warten, bis Deine Inso erledigt ist,
wenn Du das jetzt nicht aus Deinem nicht-pfändbaren Einkommen zahlen willst/kannst
(ggf. in zehn Raten), zwangsweise eintreiben kann er so lange jedenfalls nicht.
Aber Deine Alt-Gläubiger haben mit Deinen Neu-Schulden nichts zu tun,
kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, aber vielleicht wissen andere hier dazu mehr.
Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
Im Insolvenzverfahren oder in der WVP ??? Was ist der "Status"??
Wird ALG 2 gepfändet?? Wie?? Auf dem Konto das Guthaben???
Wie wird der neue Lohn gepfändet?? Beim Arbeitgeber??
Ich vermute, dass Du "im Kopf" die beiden Einnahmen zusammerechnest. Pfändbar sind die die aber grundsätzlich nur "isoliert" und das ALG beim "Staat" eigentlich doch gar nicht.
Ist das alles Theorie?? Wenn nein, gibt es doch nur dann das geschilderte Problem, wenn der Freibetrag auf dem Konto nicht reicht und man sich nch im Insolvenzverfahren und nicht schon in der WVP befindet.
Wird ALG 2 gepfändet?? Wie?? Auf dem Konto das Guthaben???
Wie wird der neue Lohn gepfändet?? Beim Arbeitgeber??
Ich vermute, dass Du "im Kopf" die beiden Einnahmen zusammerechnest. Pfändbar sind die die aber grundsätzlich nur "isoliert" und das ALG beim "Staat" eigentlich doch gar nicht.
Ist das alles Theorie?? Wenn nein, gibt es doch nur dann das geschilderte Problem, wenn der Freibetrag auf dem Konto nicht reicht und man sich nch im Insolvenzverfahren und nicht schon in der WVP befindet.