Vor der Verbraucherinsolvenz ...

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TomH
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Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von TomH »

Liebe Foristen,

es scheint mir erstmal Dankbar dass es dieses Forum gibt, auch wenn ich nicht ausschließen kann, ob hier Gläubiger / IV mitlesen etc. pp., aber ich hatte auch stets nichts zu verheimlichen und war eher naiver Menschenfreund. Da ich nun nach weiterem Lesen erfahren konnte, dass jeder Einzelfall entscheidend ist, und ich nicht mit fiktiven Fragen eine generelle Antwort erhalten kann zu meinem Fall:

Mitte 50 (Lebensalter); 5 Gläubiger (ursprünglich 3), eigentlich 4 (eine politische Partei der ich in Zeiten der Corona-Krise beigetreten bin); Gesamtschuld etwa 50.000 €, auch wenn mein Anwalt die Gläubiger ü.d.H.v. über 30.000 € informierte. Ende des Monats ist ein Termin anberaumt wie es weiter geht und ich dort freilich Fragen stellen werde.

Seit meiner ersten Ausbildung besaß ich einen "Dispo" den ich regelmäßig bediente. Auch Ratenkäufe bediente ich und zahlte meine Schuld.

Ich vermehrte mein Vermögen zwar durch mehr kurzfristige Beschäftigungen, die mit entsprechender höherer Vergütungen der Arbeitgeber einhergingen: ich arbeitete mich sozusagen "hoch" mit höher werdenden Belastungen, blieb aber bis zu meinem 44. Lebensjahr niemals wem etwas schuldig, als ich dann notgedrungen - aus gesundheitlichen Gründen - ans Bett gefesselt war und mir mein Weltblild sozusagen hinterfragt wurde.
Als dann bin ich auf eine Suche gegangen ob das stimmt, was mich 2016 dazu brachte alle 3 damaligen Gläubiger (Banken) zu hinterfragen was ich ihnen warum genau schulde.

Resultat waren 3 Kontenkündigungen - ohne Antwort (usw. usf.). Seitdem befinde ich mich in ständiger Furcht vor all den möglichen Konsequenzen ... hatte auch ein Bundesministerium verklgt dem Klärung zu verschaffen. Das wurde dann aber zivilrechtlich "geparkt", wodurch weitere Gläubiger (Gerichtskasse) hinzukamen.

Mittlerweile sind es demnach 5 Gläubiger (ohne diesen politischen Verein) resultierend aus einem Verfahren gegen ursprünglich einen dieser Gläubiger, den mein beauftragter Rechtsanwalt auch in 3. Instanz verlor + den daraus entsandenen Gerichtsgebühren des nun mehr 5. Gläubiger (die Gerichtskasse) [+dem politischen Verein = Beiträge].

Leider ist mein neuer Anwalt nicht gerade informativ, was ein ggf. bevorstehendes Insovenzverfahren angeht, und ich erst durch dieses Forum auf etwaige Gegenstände aufmerksam wurde; bsplw. was ist mit Überweisungen auf Konten naheliegender Personen vor Insolvenzeröffnung et.al.

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Insofern zunächst meine bisherigen Fragen hinsichtlich eines bevorstehenden Insolvenzverfahrens:

Ich habe nach Kündigung der damaligen Konten (auch meines Giros) Eingänge auf das Konto meiner Mutter umgeleitet, da ich kein Konto mehr besaß.

Dies habe ich bis 2022 laufen lassen, als ich nach mehreren Hürden ein Basiskonto bei einer deutschen Bank erhielt (was ich sodann in ein P-Konto umwandelte).

Seitdem führe ich auf das Konto meiner Mutter regelmäßige meine heutiges Bürgergeld ab (Überweisung), da ich meine Mutter aus anderen Gründen mittlerweile Pflege (PG 3 - mittlerweile eher 4 [...]) bei ihr wohne, und sie ihre EInkäufe (ect.) nicht mehr selbst bewältigt.
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1. Führen diese Überweisungen meines Bürgergeldes unweigerlich zu die Benachteiligung meiner Gläubiger, obwohl darin Mietanteil (etc.) begriffen ist, etwaige andere fortlaufende Forderungen?

Kann daher der vermeintliche Insolvenzverwalter diese Überweisungen zurückfordern?
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

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Hi TomH,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vor der Verbraucherinsolvenz ..." geschaut?
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TomH
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von TomH »

Für mich scheint insofern auch fraglich, warum man erst als Betroffener möglicher Fragen (Risiken) durch außenstehende Foren z.B. Kenntnis erlangt, was alles seiner Verbraucherinsolvenz im Wege stehen könnte, als darüber im Vorfeld bereits duch so gen. geeignete Institutionen aufgeklärt zu werden. Selbst (gerade) wenn hier und dort Rechstunsicherheit seitens solcher Institutionen besteht.
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caffery
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von caffery »

TomH hat geschrieben: 21. Sep 2025, 19:05
1. Führen diese Überweisungen meines Bürgergeldes unweigerlich zu die Benachteiligung meiner Gläubiger, obwohl darin Mietanteil (etc.) begriffen ist, etwaige andere fortlaufende Forderungen?
Nein
TomH hat geschrieben: 21. Sep 2025, 19:05 Kann daher der vermeintliche Insolvenzverwalter diese Überweisungen zurückfordern?
Nein
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TomH
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von TomH »

Danke @caffery .

Ich hatte während meiner Recherche leider weit und breit (im Netz) nichts finden können.

D.h.: Überweisungen an einen Nahestehenden, welche sich aus erhaltenen Sozialleistungen zur Lebenssicherung ergeben, unterliegen nicht wie in diesem Fall (insolvenzprobleme/was-darf-ich-mit-mein ... t2765.html) einer möglichen Rückgewähr (§§ 129 Abs. 1, 133 Abs. 1, Abs. 2 InsO i. V. m. § 143 Abs. 1 S. 1 InsO)?

Anders gefragt, direktes Einkommen wie Gehalt oder Krankengeld hingegen - was man auf ein Konto eines Nahestenden vor der Privatinsolvenz überweist - wäre selbst unter dem jeweils anzunehmenden Freibetrag der Insolvenzmasse zurück zu führen(?).

Gibt es dazu eine einschlägige Regelung was die Sozialleistungen in solchem Fall angeht?
Nicht dass ich Ihrer Antwort nicht trauen würde, aber ich möchte Dinge verstehen die mich interessieren.

Vielen Dank im voraus!
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TomH
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von TomH »

Also Sozialleistungen scheinen anders verordnet zu sein.

Eine Frage die sich mir hier nun anschließt ist die möglicher neuer Gläubiger, respektive auch höherer Schulden, die aus vorausgegangenen Schulden im Prozess erwachsen:

1. Eine Einigung im vorausliegenden "Prozess" wurde nicht erzielt.

2. nun meldet ein Gläubiger weitere Schulden (dem Schuldner) an die im vorausgehenden Verfahren der außergerichtlichen Einigung unternommen wurde - aus vorausgegangenen Verfahrenskosten.

3. Die bis dahin nich aufgenommene Gläubigerpartei - aus diesem Rechtsstreit - erhält einen Titel.

Ich weiß im Moment nicht anders zu formulieren, aber mein Anwalt meint, dass zumindest jene Partei mit bestehenden Forderungen ihre - je nach Ausgang - zu verifizieren hätte, also was sie entgültig fordert, auch wenn dies mehr als vor jener außergerichtlichen Einigung beträge.

Was mit dem "neuen" Gläubiger allerdings ist, erschließt sich mir nicht, auch wenn er asl Kanzlei "bloß" die Rechte eines bestehenden Gläubigers übernahm, aber freilich auch seine Entlohnung dafür einkassieren will.
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TomH
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von TomH »

Das ist zu undurchsichtig, Entschuldigung [...].

1. Ein und derselbe Gläubiger hat im Rahmen der außergerichtlichen Einigung Forderungen die entsprechend aufgelistet werden.

Diese Forderungen erhöhen sich danach aufgrund gerichtlicher Kosten aus einer privaten Streitigkeit mit ihm bezüglich dieser Hauptforderung.

2. Daraus ergeben sich auch Kosten des Gläubigers für seine Anwälte, die ebenfalls erst nach o.g. Einigungsversuch erhoben werden.

Muss der Gläubiger aus solcher Hauptforderung im "Nachhinein" entstandene Kosten später der Insolvenztabelle ergänzen, oder muss der Insolvente diese nachreichen, und sind Kosten Dritter - wie etwa der Anwälte - des Gläubiger als neue Gläubiger zu verstehen, oder fallen diese ebenfalls in die Forderungen des "Hauptgläubigers"?

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Folgender Hintergrund:

Gläubiger erhebt Klage wegen Schulden und erhält in 2. Instanz recht. Bevor sämtliche Kostennoten aus dem Verfahren offiziell den Parteien zugestellt wurden, beantragt der Schuldner PI, bzw. den außergerichtlichen Vergleich mit dem Gläubiger.
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Shopgirl
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von Shopgirl »

Man möge mich berichtigen, wenn ich daneben liege, aber sobald die Insolvenz eröffnet wurde, ruhen laufende Prozesse, sofern sie das Vermögen des Schuldners betreffen (§ 240 ZPO)
Der Insolvenzverwalter kann den Prozess weiterführen, muss es aber nicht. Führt er nicht weiter, ist der Rechtsstreit beendet und der Gläubiger kann seine Forderung zur Tabelle anmelden, wie sie eben zu diesem Zeitpunkt besteht.

Läuft ein Prozess weiter, weil der Insolvenzverwalter ihn führt, und die Forderung erhöht sich am Ende, wird sie in dieser höheren Form Teil des Insolvenzverfahrens.
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TomH
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von TomH »

Die Insolvenz ist derzeit noch nicht eröffnet (beantragt). Aber es "flattern" nun aus dem einen Zivilprozeß die Kostennoten der Beteiligten ein.

Mein Anwalt meinte dazu im Vorgehen, dass es an den jeweiligen Gläubigern liegen würde saämtliche Forderungen auch nachzumelden.
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TomH
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Re: Vor der Verbraucherinsolvenz ...

Beitrag von TomH »

Der Prozess wurde im übrigen vor dem außergerichtlichen Vgl. beendet.
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