Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir hat anstatt der üblichen Gehaltsüberweisung einen Scheck bekommen. Nun sieht es wohl so aus, dass es recht lange dauert, bis dieser Scheck auf ihrem Konto gutgeschrieben sein wird, daraus ergibt sich, dass sie ihre laufenden Kosten nicht rechtzeitig tätigen kann.
Ist es richtig, dass der Arbeitgeber für alle daraus entstehenden Kosten aufkommen muss?
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
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Re: Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
Hi arreis,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!" geschaut?
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Re: Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
Den Scheck würde ich zurück geben, bzw. erst gar nicht annehmen.
Der Arbeitgeber soll das Gehalt gefälligst wie allgemein üblich überweisen auf ihr Konto.
Allein die Scheckgutschrift dauert min. zwei Wochen....
es sei denn er platzt schon früher.
Der Arbeitgeber soll das Gehalt gefälligst wie allgemein üblich überweisen auf ihr Konto.
Allein die Scheckgutschrift dauert min. zwei Wochen....
es sei denn er platzt schon früher.
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Re: Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
Scheckzahlungen kenne ich in heutiger Zeit eigentlich nur noch, wenn der Gläubiger möglicht spät "belastet" werden will (bei Überweisung geht das Geld ja sofort vom Konto weg, beim Scheck dauert es idR min eine Woche) - oder sirt es ein Barscheck (erkennbar am Nichtvorhandensein des Vermerkes "nur zur Verrechnung")? Dann ab zur Filiale der Gläubigerbank und das Geld bar abholen (sehe ich aber als unwahrscheinlich an)...
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Re: Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
Äußerst ungewöhnlich, dass deine Bekannte mit einem Scheck bezahlt wird. Welchen Beruf übt sie den aus? Was steht in ihrem Arbeitsvertrag?
Der Arbeitgeber müsste entsprechend der Vereinbarung seine Leistungen erbringen. Falls dort eine Auszahlung mit Scheck berücksichtigt wird, dann nehme ich an wird er das auch dürfen. Und Ja, Schecks kommen später an.
Eventuell gebührt dem Arbeitnehmer, also deinem Bekannten, ein Schadenersatz in der Höhe von 40 Euro. Zusätzlich könnte man Verzugszinsen von ca. 4% einklagen.
Hoffe ich konnte dich ein wenig aufklären!
Der Arbeitgeber müsste entsprechend der Vereinbarung seine Leistungen erbringen. Falls dort eine Auszahlung mit Scheck berücksichtigt wird, dann nehme ich an wird er das auch dürfen. Und Ja, Schecks kommen später an.
Eventuell gebührt dem Arbeitnehmer, also deinem Bekannten, ein Schadenersatz in der Höhe von 40 Euro. Zusätzlich könnte man Verzugszinsen von ca. 4% einklagen.
Hoffe ich konnte dich ein wenig aufklären!
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Re: Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus!
Das Ganze war eine einmalige Sache, die Löhne davor als auch danach, wurden überwiesen.
Warum das so war hat sich, soweit mir bekannt, aber noch nicht geklärt.
Warum das so war hat sich, soweit mir bekannt, aber noch nicht geklärt.
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