Hallo,
das ist mein erster Beitrag hier. Meine Insolvenz wurde 04/2023 eröffnet und ich habe ein P-Konto, das habe ich allerdings schon länger, seit 11/22. Ich habe inzwischen knapp 4500€ auf dem Konto über die ich natürlich nicht verfügen kann. Was ist mit diesem Geld? Wem gehört das? Hoffe mir kann jemand helfen. Mein IV stellt sich tot und antwortet nie auf meine E-Mails wenn ich Fragen habe.
LG
Viel Guthaben auf Konto
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Re: Viel Guthaben auf Konto
Sind auf dem Konto "Altpfändungen" (von lange VOR der Insolvenzeröffnung) ?
Dann "gehört" das Geld m.W. erstmal keinem, Deine Bank behält es einfach ...
Das Problem heisst "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Die Bank darf es nicht an den IV auszahlen und auch nicht an den/die alten Pfändungsgläubiger,
bis es eine Auflösung der Verstrickung gibt.
Du kannst diese Auflösung erst betreiben, wenn Du nach Abschluss des Inso-Verfahrens Deine RSB in der Tasche hast.
Wie ist es denn aktuell ?
Kommt jeden Monat MEHR (als Dein Freibetrag) auf das Konto, so dass dieser Betrag jeden Monat ansteigt ?
Dann könntest / solltest Du Dir umgehend ein neues Konto bei einer anderen Bank einrichten, auf dem können dann ja keine Altpfändungen liegen.
Falls zZt. jeden Monat MEHR (als Dein Freibetrag) auf das Konto kommt:
Hast Du dort nur den 'Grundfreibetrag' von derzeit 1.499,- €/Monat ?
Oder einen erhöhten persönlichen Freibetrag (wg. Unterhaltsberechtigten) ?
Und hast Du für dieses aktuelle Konto eine "Quellenfreigabe" vom Gericht ?
Dann "gehört" das Geld m.W. erstmal keinem, Deine Bank behält es einfach ...
Das Problem heisst "öffentlich-rechtliche Verstrickung".
Die Bank darf es nicht an den IV auszahlen und auch nicht an den/die alten Pfändungsgläubiger,
bis es eine Auflösung der Verstrickung gibt.
Du kannst diese Auflösung erst betreiben, wenn Du nach Abschluss des Inso-Verfahrens Deine RSB in der Tasche hast.
Wie ist es denn aktuell ?
Kommt jeden Monat MEHR (als Dein Freibetrag) auf das Konto, so dass dieser Betrag jeden Monat ansteigt ?
Dann könntest / solltest Du Dir umgehend ein neues Konto bei einer anderen Bank einrichten, auf dem können dann ja keine Altpfändungen liegen.
Falls zZt. jeden Monat MEHR (als Dein Freibetrag) auf das Konto kommt:
Hast Du dort nur den 'Grundfreibetrag' von derzeit 1.499,- €/Monat ?
Oder einen erhöhten persönlichen Freibetrag (wg. Unterhaltsberechtigten) ?
Und hast Du für dieses aktuelle Konto eine "Quellenfreigabe" vom Gericht ?
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Re: Viel Guthaben auf Konto
Nein. Der gesamte Betrag ist seit der Erstellung des P-Kontos aufgelaufen. Ich habe einen sehr hohen Freibetrag von 3400€ aber es geht monatlich mehr auf mein Konto ein. Ich wollte das der IV das nutzt, aber der meldet sich wie gesagt nicht. Ich hatte einmal Kontakt mit ihm und muss ihm monatlich meine Gehaltsabrechnung schicken.
Mein P-Konto weist auch monatlich einen kleineren Betrag als "mögliche Zahlung" aus und von meinem Gehalt wird auch an meinen IV abgeführt.
Mein P-Konto weist auch monatlich einen kleineren Betrag als "mögliche Zahlung" aus und von meinem Gehalt wird auch an meinen IV abgeführt.
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Re: Viel Guthaben auf Konto
Vielleicht mal anrufen?zahnfeechen hat geschrieben: ↑4. Sep 2024, 09:38 Mein IV stellt sich tot und antwortet nie auf meine E-Mails wenn ich Fragen habe.
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Re: Viel Guthaben auf Konto
Nicht erreichbar, ist halt ne Kanzlei und entweder der is nicht da, in einer Besprechung usw. Ich mein wenn das so weitergeht hab ich am ende der 3 Jahre 15k auf dem Konto.
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Re: Viel Guthaben auf Konto
Normalerweise macht sowas auch nicht der Rechtsanwalt selbst, sondern er hat Mitarbeiter die dafür eingeteilt sind. Falls du nur nach dem Rechtsanwalt gefragt hast, dann würde ich nach der zuständigen Person fragen. Wenn das nicht klappt, dann scheint es wohl so zu sein, das sie sich nach außen hin abschotten.
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Re: Viel Guthaben auf Konto
Worauf bezieht sich Dein „Nein“ hier ?zahnfeechen hat geschrieben: ↑4. Sep 2024, 11:28 Nein. Der gesamte Betrag ist seit der Erstellung des P-Kontos aufgelaufen.
…
Wenn dieser Betrag seit Erstellung desP-Konto aufgelaufen ist, dann solltest Du Deine Bank fragen, warum das damals nicht an den Pfändungsgläubiger ausgekehrt wurde.
Wenn es damals gar keine Pfändung gab, dann hätte es ja auch keines P-Kontos gebraucht und dann hätte Deine Bank auch gar nichts einbehalten / festsetzen dürfen.
Und wenn Dein IV „sein“ Geld (jetzt noch) nicht von Deinem Konto haben will … egal, nicht Dein Problem, auch seines (oder das der Bank - warum überweist sie es ihm nicht?).
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