Verbraucherdarlehen

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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Verbraucherdarlehen

Beitrag von caffery »

Man soll uns ja nicht nachsagen, dass wir uns nur die Rosinen rauspicken...

... aus meiner Sicht mit einem wahren Katastrophenurteil beschenkte uns jüngst der BGH. Nachdem insgesamt vier Landgerichte in den vergangenen Jahren gegenteilig geurteilt hatten, sprach der BGH nun ein Machtwort: Der § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB ist in seiner ganzen Absurdität tatsächlich so abstrus gemeint wie er für manchen schon immer geklungen hat:

Bankenforderungen sind wichtiger als andere, weil ... die Forderung und die Zinsen nicht verjähren sollen bevor das Darlehen durch Raten abbezahlt wird. Wenn dieser Umstand durch Kündigung völlig seinen Sinn und Zweck verliert interessiert das keine Sau weil... ist halt so, und außerdem weil wir das (entgegen der vier LG-Kammern zuvor) so finden.

Oder in BGH-Sprech:

Der Hemmungstatbestand des § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst auch den Anspruch auf Rückzahlung gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2, § 497 Abs. 1 Satz 1 BGB nach Gesamtfälligstellung des Teilzahlungsdarlehens wegen Zahlungsverzugs (Senatsurteil vom 13. Juli 2010 – XI ZR 27/10, WM 2010, 1596 Rn. 8 ff., 11 ff.).

Das wird dann noch getoppt von:

Dabei wirkt die Hemmung, weil der Hemmungsgrund des §497 Abs.3 Satz3 BGB nach seinem eindeutigen Wortlaut nicht auf die Person des Gläubigers, sondern auf den Inhalt des Anspruchs abstellt, nicht nur zugunsten des (ursprünglichen) Forderungsinhabers, sondern auch zugunsten eines Zessionars.
(Inkassobude)

BGH, 14.07.2020, XI ZR 553/19

Wir danken den sechs abwortenden Berufsrichtern am BGH ganz herzlich für diese Entscheidung.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

Ihr könnt euch wahrscheinlich vorstellen, dass der Richterspruch in sämtlichen gläubigernahen Foren die Korken knallen ließ.
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Re: Verbraucherdarlehen

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Hi caffery,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Verbraucherdarlehen" geschaut?
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