Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu einer Kontopfändung, weil mir und meiner Lebensgefährtin dieser Vorgang nicht klar ist. Weder die Bank, noch die Gerichtsvollzieherin, noch der Gläubiger scheinen in der Lage zu sein, uns aufzuklären. Es geht um folgenden Ablauf:
Meine Lebensgefährtin hat Schulden bei einem Finanzdienstleister. Dieser hat die Forderung an eine Anwaltskanzlei abgegeben, welcher ab den Zeitpunkt die Forderung bei meiner Lebensgefährtin versucht einzutreiben. Meine Lebensgefährtin ist aufgrund von Schwerbehinderung und damit erhaltener Grundsicherung nicht in der Lage den Betrag in einer Summe zu begleichen. Der Kanzlei wurde die Situation mit entsprechenden Belegen geschildert und um eine Ratenzahlung geben, welche die Kanzlei immer wieder ablehnte. Im Laufe der Zeit wurde ein Titel beim zuständigen Amtsgericht erwirkt und mit diesem eine Kontopfändung eingeleitet. Zum Thema P-Konto und dem Kreditinstitut, bei welcher meine Lebensgefährtin ihr Konto hat, kann man nicht viel sagen. Das ist schon ein Thema für sich wert.
Letztlich ging plötzlich am 7. diesen Monat eine Pfändung über gut 260€ durch die Anwaltskanzlei auf das Konto. Auch hier wieder großes Leid und viel Unwissenheit durch das Kreditinstitut meiner Lebensgefährtin. Die Bank buchte auf jedenfall knapp 260€ zum Gläubiger.
Ich war etwas über die Summe verdutzt, war die Forderung des Gläubigers auf dem letzten Brief, mit welchem diese die Kontopfändung androhten, doch bei "nur" 183,73€.
Einen Tag danach, am 08., erhielten wir Post von der zuständigen Gerichtsvollzieherin. In diesem Brief stand, dass sie im Auftrag des Gläubigers die Kontopfändung beim Kreditinstitut einleitet in einer Gesamthöhe von 166,xx€.
Nun tut sich für uns eine große Frage auf: Forderung in Höhe von 183,73€ (von mir aus zu dem Zeitpunkt etwas mehr, wegen laufenden Zinsen). 166,xx€ Pfändung laut der Gerichtsvollzieherin und Pfändung in Höhe von fast 260,00€ durch die Bank? Das passt für uns nicht zusammen. Die Gerichtsvollzieherin sagt: Müssen Sie sich an den Gläubiger wenden. Der Gläubiger äußert sich wie immer gar nicht dazu und sagt für Ihn ist der Fall abgeschlossen und er prüft da nichts mehr. Die Bank, wie auch immer, zuckt die achselt und weiß von nichts.
Könnt ihr mir vielleicht erklären, wie es zu der Summe von 260€ in etwa gekommen ist? Wir reden hier immerhin von einer Differenz von 70€ - 90€. Für jemanden der von Grundsicherung lebt, eine riesige Summe.
Hoffe auf Aufklärung und mit lieben Grüßen
Drangobart
Unklare Kontopfändung
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Re: Unklare Kontopfändung
Schweden?Drangobart hat geschrieben: ↑11. Nov 2019, 08:57
Meine Lebensgefährtin hat Schulden bei einem Finanzdienstleister.
Daraus wird absolut keine Schuh. Ich kann mir zwar vieles von einigen komischen Bankkonstrukten vorstellen - den dargestellten Ablauf allerdings nicht.Drangobart hat geschrieben: ↑11. Nov 2019, 08:57 (...) Grundsicherung (...)Kontopfändung (...)P-Konto (...) Die Bank buchte auf jedenfall knapp 260€ zum Gläubiger.
Entweder, Deine Partnering hat an irgendeiner Stelle etwas versäumt bzw. falsch gemacht oder ich würde mir hier einen Rechtsbeistand holen und gegen die Bank vorgehen. Ich wüsste nicht, was es da zu verlieren gäbe.
Genau - vermutlich pauschale 20 Euro Gerichtskosten und wahrscheinlich eine 0,3er RVG Gebühr für den PfÜB .
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Re: Unklare Kontopfändung
Wie hoch ist denn der Freibetrag des P-Kontos und wie hoch die Einkünfte?
Es kann kein Geld angespart werden. Das sollte euch bewusst sein. Was stehen bleibt, ist im übernächsten Monat weg.
Aber dass die Bank einfach so nach ein paar Tagen das Geld bei einem P-Konto auskehrt, ist merkwürdig. Deine Lebensgefährtin hat nicht vielleicht noch Geld auf einem Sparbuch o.Ä gehabt? Das Geld war auf dem Girokonto?
Es kann kein Geld angespart werden. Das sollte euch bewusst sein. Was stehen bleibt, ist im übernächsten Monat weg.
Aber dass die Bank einfach so nach ein paar Tagen das Geld bei einem P-Konto auskehrt, ist merkwürdig. Deine Lebensgefährtin hat nicht vielleicht noch Geld auf einem Sparbuch o.Ä gehabt? Das Geld war auf dem Girokonto?
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