Und zapp,neue Schulden

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von insolaner »

naja, dafür gibt es ja die Benachrichtigung bei neuen Umsätzen - ich bekomme regelmässig eine eMail, sobald ein Umsatz über Paypal läuft, ebenso bei der hinterlegten Karte.

Da würde es auf jeden Fall auffallen, und alle Alarmglocken schrillen.
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von arreis »

Mittlerweile haben die mich zweimal angerufen, um mich zu informieren, dass mein Konto im Minus steht. Ich habe denen dann erklärt, dass ich, bevor die polizeilichen Ermittelungen nicht abgeschlossen sind, nicht bezahlen werde.

Nachdem ich beim ersten Gespräch den Sachverhalt erklärt hatte, sagte die Dame mir, dass sie eine Notiz macht, damit erstmal Ruhe ist.
Das zweite Gespräch, das war gestern, verlief ähnlich, nur wurde ich mit der Sicherheitsabteilung verbunden. Der Herr hat sich alles schön angehört und mir gesagt, er würde die andere Abteilung informieren und den Vorgang stoppen, ich soll am Telefon bleiben. Das Gespräch wurde dann von Seiten PayPal´s unterbrochen.

In beiden Gesprächen ist mit unterschwellig mit Inkasso gedroht worden.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 944
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von Shopgirl »

Gar nicht erst mit denen telefonieren und am besten die Nummern blocken. Du sprichst da mit irgendeinem Callcenter, die stoppen gar nichts und wollen lediglich Druck aufbauen, damit du zahlst.

Wie soll denn das weitere Vorgehen sein? Willst du es ausgleichen? Dass bei den polizeilichen Ermittlungen irgendwas rauskommt, ist arg unwahrscheinlich. Dass dich Paypal mit der üblichen Maschinerie aus Inkasso und Anwälten zuballert, aber umso mehr.
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von arreis »

Ich werde auf gar keinen Fall ausgleichen, es sei denn, wir bekommen das Handy original verpackt zurück, dies ist aber unwahrscheinlich.

Ich setze schon auf die Ermittelungen der Polizei, die Empfängerin existiert ja real. Ich persönlich hätte allerdings gedacht, dass die Polizei etwas schneller arbeitet, liegt möglicherweise daran, dass es sich um ein anderes Bundesland handelt.
0
vlac
Mitglied
Reaktionen: 11
Beiträge: 21
Registriert: 14. Okt 2018, 21:28

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von vlac »

Hallo,

ich muss mir leider den Sachverhalt noch einmal auseinander dröseln, und bitte um Korrektur, falls etwas anders war.

Also:

1. Dein Sohn verkauft über Ebay ein Handy

2. das Geld wird über Paypal gezahlt; das Handy verschickt

3. das Geld wird vom Paypal-Konto des Sohnes zurück gebucht

4. der Sohn erstattet Anzeige und nimmt mit der Käuferin Kontakt auf, die nachweist, dass es sie gibt

Die Frage ist nun, wo das Geld geblieben ist, dass Paypal zurück gebucht hat, und da gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Käuferin hat die Zahlung zurück geholt, und gleichzeitig aber auch ihre Existenz nachgewiesen und bestätigt, dass sie das Handy erhalten hat.

Oder ein Dritter hat das Geld auf diesem Wege "abgegriffen". In diesem Fall muss man aber die Frage an Paypal richten, wie dies geschehen konnte, denn der reinen Lehre nach sollte nur aus dem Zahlkonto selbst heraus eine Zahlung als nicht authorisiert storniert werden können, wobei die IP-Adresse selbst sehr wenig über Berechtigung oder Nicht-Berechtigung aussagt. Wer einmal im häuslichen WLAN und dann im Mobilfunk-Netzwerk surft, hat zwangsläufig verschiedene IP benutzt.

Man muss aber auch berücksichtigen: Sollte sich ein Dritter unbefugt Zugang zum Paypal-Konto der Bestellerin verschafft haben, hätte dies Spuren hinterlassen, denn es reicht ja nicht, das Geld nur zurück zu buchen; man muss es ja auch irgendwie aus dem Paypal-Konto heraus bekommen, also entweder wiederum Sachen damit kaufen, oder aber das Geld auf ein anderes Konto überweisen, womit man allerdings wiederum identifizierbar wäre.

Was die Polizei betrifft, ist davon auszugehen, dass die Sache nun ihren Gang gehen wird, und das dauert. Denn zum Einen liegen bei den Polizeibehörden sehr viele Anzeigen von Betrug im Onlinehandel vor, und in jedem einzelnen Fall muss der Sachverhalt geprüft werden, was aber auch zeitaufwändig ist.

Im konkreten Fall sind zunächst die Basics zu prüfen, also ob die Angaben des Anzeige-Erstatters stimmen. Dazu schaut man sich Versandbelege, wahrscheinlich auch das Ebay-Angebot an, und prüft den Paypal-Zahlungsverlauf. Daran kann man ja sehen, ob tatsächlich erst Geld eingegangen ist, und dann wegen Nichtauthorisierung zurück gebucht wurde, womit sich dann auch der Verdacht auf eine Straftat begründet, und die eigentliche Ermittlungsarbeit beginnt.

Man wird sich also von Paypal Informationen über die Stornierung, die IP-Daten, das Konto, auf das zurück gebucht wurde, geben lassen. Als Nächstes wird man Einblick in das Paypal-Konto der Bestellerin, beziehungsweise das Konto nehmen wollen, auf das das Geld zurüpck gebucht wurde, um zu prüfen, was dort mit dem Geld passiert ist. Und an diesem Punkt wird dann auch klar, ob es die Bestellerin selber war, oder ein Dritter, der das alles in Gang gesetzt hat. Man braucht aber nicht drumherum zu reden: Die ersten fünf Verdächte fallen auf die Bestellerin selbst, denn das Geld wird entweder noch auf dem entsprechenden Paypal-Konto liegen, von dort aus für andere Sachen ausgegeben worden oder auf ein Bankkonto abgebucht worden sein; es ist schlicht die wahrscheinlichste Variante. Am Ende wird es dann auf ein Strafverfahren hinaus laufen. Da aber die genannten Informationen nicht einfach per Anruf einzuholen sind, sondern dafür Anordnungen erforderlich sind, kann das alles durchaus ein Jahr oder länger dauern.

Sehr viel wichtiger erscheint mir hier ohnehin die zivilrechtliche Schiene, die man in Gang bringen sollte, bevor die Staatsanwaltschaft mit dem wahrscheinlichen Strafbefehl samt Tagessätzen ums Eck kommt, denn was an die Staatskasse gezahlt werden muss, kann nicht an Euch gezahlt werden.

Aus Eurer Sicht sind die Dinge zunächst einmal ziemlich simpel: Ihr habt geliefert, wurdet aber nicht bezahlt, und wollt jetzt Euer Geld. Schwierig wird das alles dadurch, dass hier auch Paypal ins Spiel kommt, und damit eine Dreiecksbeziehung aus der Sache wird. Es ist absolut nicht in Ordnung, dass Paypal es Zahlern ermöglich, per Knopfdruck und ohne jegliche Prüfung der Berechtigung geleistete Zahlungen zu stornieren, und ihnen damit sehr viel weiter reichende Rechte als bei normalen Banküberweisungen einräumt; so etwas kostet dem Unternehmen tagtäglich etwas mehr Vertrauen der Nutzer.

Die Frage ist allerdings, ob ihr die Möglichkeit habt, Papypal nun die Last der Geltendmachung der Zahlung zuzuweisen, oder ob ihr das Geld an Paypal erstatten müsst, und Euch selbst an die Bestellerin halten müsst.

Ich würde hier dazu raten, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, bevor hier unter Umständen die bekannten Inkassokosten entstehen, oder gar ein Mahnbescheid beantragt wird, denn sobald das streitige Verfahren eröffnet wird, wird es chaotisch, und ihr würdet ohnehin zwangsläufig einen Anwalt brauchen.

Ich tippe darauf, dass es darauf hinaus laufen wird, dass Ihr das Geld an Paypal erstatten müsst, es sei denn, Paypal entscheidet sich dazu, der Bestellerin das Geld zu belasten, und ihr damit die Mühen anzulasten, was ich persönlich für den fairsten Weg halten würde.

Falls Ihr selbst das Geld erstatten müsst, müsstet Ihr Euch an die Bestellerin halten, und zwar vor dem Abschluss der Ermittlungen. Das ist auch ein recht simpler Vorgang: Ihr bittet einen Anwalt, die Forderung anzumahnen, beantragt einen Mahnbescheid, falls die Bestellerin widerspricht, muss sie beweisen, dass sie tatsächlich gezahlt, und das Geld auch nicht zurück erhalten hat; das sollte Ihr auch problemlos an Hand von Kontoauszügen möglich sein.

Gemessen an den Kosten halte ich dieses Vorgehen für das Wirtschaftlichste, auch wenn es, natürlich, super-nervig ist, und mir einmal mehr bestätigt, dass Paypal nicht so sichererer ist, wie man es dort gerne behauptet.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 944
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von Shopgirl »

.. denn sobald das streitige Verfahren eröffnet wird, wird es chaotisch, und ihr würdet ohnehin zwangsläufig einen Anwalt brauchen.
Wer soll da denn was eröffnen? Paypal ist bekannt dafür, dass die nicht klagen, damit sich kein Gericht mit ihren halbseidenen AGB beschäftigt.

Auf keinen Fall würde ich jetzt noch mehr Geld investieren und einen Anwalt beauftragen.

Paypal einmal mitteilen, dass man nicht zahlt (und definitiv nicht mehr mit denen telefonieren). Wenn die ersten Inkasso-Schreiben kommen, kann man nochmal mitteilen, dass sie keinen Cent sehen, aber dabei würde ich es dann auch belassen. Eine Brieffreundschaft will man ja auch nicht. Weitere Briefe auf sich herabregnen lassen, Drohungen ignorieren und Paypal nicht mehr nutzen.

Derweil vielleicht in anderen Foren nach Leidensgenossen schauen. Stichwort: 123 und Recht ;)
1
1 Bild
vlac
Mitglied
Reaktionen: 11
Beiträge: 21
Registriert: 14. Okt 2018, 21:28

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von vlac »

Beim streitigen Verfahren bezog ich mich auf die Geltendmachung der Forderung durch den Lieferanten gegen die Käuferin.

Zu versuchen, die Sache gegenüber Paypal auszusitzen, und sich allein auf Aussagen in Foren zu verlassen, ist definitiv keine gute Idee, denn wenn Paypal sich stur stellt, und sich die Forderung titulieren lassen will, dann braucht man eh einen Anwalt, oder hat einen Vollstreckungsbescheid über 600 Euro plus Kosten in der Hand.
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 944
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von Shopgirl »

Wozu brauche ich einen Anwalt, wenn sich ein Gläubiger eine Forderung titulieren lassen will? Ich will nicht schwierig sein, aber ich weiß echt nicht, worauf du hinaus willst. Einem Mahnbescheid kann man doch easy selbst widersprechen. Und spätestens danach kommt von Paypal nichts mehr.

Natürlich sollte man blind keinem Forum vertrauen, aber vielleicht könnte es zielführender sein, dort Erfahrung nachzulesen, wo sie gemacht wurden, als hier mit uns zu diskutieren, die wir alle das Problem mit Paypal noch nicht hatten.-
1
1 Bild
Benutzeravatar
insolaner
Allwissender
Reaktionen: 25
Beiträge: 709
Registriert: 5. Apr 2019, 22:51

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von insolaner »

arreis hat geschrieben: 25. Dez 2019, 10:03die Empfängerin existiert ja real.
äh, ist denn die Inhaberin des PayPal-Kontos, von dem bezahlt wurde, identisch mit der Lieferanschrift?

Wenn ja, könnte man noch über eine Betrugsanzeige zu Lasten dieser Person nachdenken. Ansonsten gibt es ja offensichtlich schon eine Betrugsanzeige gegen unbekannt...

Spekulatius und Erfahrungen aus vergangenen Vorfällen, zum Glück nicht selber, lasse mich allerdings vermuten, dass die PayPal-Kontoinhaberin einen Umsatz reklamiert hat, den sie nicht getätigt hat, und das Handy an eine ganz andere Anschrift verschickt wurde...

Ob es nun eine Verbindung zwischen Warenempfänger und Kontoinhaberin gibt, wäre zu ermitteln, auf jeden Fall sehe ich, gerade bei Friends&Family, dunkelschwarz...
0
arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Und zapp,neue Schulden

Beitrag von arreis »

Um mal ein bisschen Licht ins dunkele zu bringen.

1. Ich selbst habe nur an dem Tag bei PayPal angerufen, an dem das Geld zurück gebucht wurde, um zu erfahren, warum dies geschehen ist.
Danach wurde ich von PayPal angerufen.

2. Bei einem Verkauf, streckt PayPal das Geld zunächst vor, erst danach wird es vom Konto des Käufers eingezogen.

3. Empfänger der Ware und der Besitzer des PayPal-Kontos, sind nicht identisch, die Empfängerin ist allerdings bekannt.

4. Das Problem der Zahlungsweise Friends&Family besteht darin, dass es keinen Verkäuferschutz gibt, gleichzeitig ist aber auch der Käuferschutz ausgeschlossen. Allein aus diesem Grund hätte PayPal das Geld nicht zurückbuchen dürfen, dies beziehe ich auf die Aussage der Polizei und eines Anwaltes.

Ich persönlich bin da eigentlich guter Dinge, ich gehe davon aus, dass die Polizei das Verhältnis zwischen Inhaber des PayPal-Kontos und der Empfängerin klären wird. Gespannt bin ich darauf, wer von den beiden nun den Betrug begangen hat, wobei ich immer noch das Gute im Menschen sehe und ein Missverständnis innerhalb der "Familie" nicht ausschließe.
0
Antworten