Hallo,
ich habe da mal nen tollen Satz in einer Ratenzahlungsvereinbarung gefunden. Eine Frage dazu habe ich allerdings nicht. Wollte Euch nur mal zeigen wie sich ein Inkasso damit einen "Gebührenerhebungsfreifahrtschein" ausstellen lässt.
Forderung der Firma ABCD.
Ich (wir) erkenne(n) die Gesamtforderung in Höhe von XXX,XX EUR (Stand: xx.xx..2021) an, zuzüglich
weiter anfallender Kosten. Hinzu kommen weitere Verzugszinsen von derzeit 4,12% Jahreszinsen aus
EUR XX,XX nach dem xx.xx.2021.
Mit Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung übernehme ich für die Gläubigerin den Ausgleich der mit der XYZ GmbH hierfür
vertraglich vereinbarten Einigungsvergütung in Höhe von 41,16 EUR (0,7 Gebühr zzgl. Auslagenpauschale in Anlehnung an §§ 2, 13,
31b RVG i.V.m.VV RVG).
Sollte das hier unpassend sein oder niemenden interessieren, kann es gerne wieder gelöscht werden.
LG
MaxMuster
Toller Satz aus einer Ratenzahlungsvereinbarung... Nur zur Info bzw. zur Ansicht
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Re: Toller Satz aus einer Ratenzahlungsvereinbarung... Nur zur Info bzw. zur Ansicht
Hi MaxMuster,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Toller Satz aus einer Ratenzahlungsvereinbarung... Nur zur Info bzw. zur Ansicht" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Toller Satz aus einer Ratenzahlungsvereinbarung... Nur zur Info bzw. zur Ansicht" geschaut?
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Re: Toller Satz aus einer Ratenzahlungsvereinbarung... Nur zur Info bzw. zur Ansicht
Nein MaxMuster, absolut nicht 'unpassend' !
Vielen Dank dafür.
Wiedermal ein Beleg für meinen Standard-Rat:
"Mit Inkasso-Fritzen kommuniziert man nicht. "
Echt verschärft, dieser Text.
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