Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Keine Sorge, Schwarzwaldbote. Ich werde mich dann aus dem Forum ohnehin vertschüssen, wenn du so ein Problem mit mir hast
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Nein mach das nicht, dich habe ich nicht gemeint in meinem letzten Post. Das war die Person mit den vier Buchstabenmischa1981 hat geschrieben: ↑1. Apr 2024, 12:52 Keine Sorge, Schwarzwaldbote. Ich werde mich dann aus dem Forum ohnehin vertschüssen, wenn du so ein Problem mit mir hast
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Ich finde das Thema aber allgemein interessant. Sparkonto fürs Kind während der WVP ist ja jetzt geklärt. Und wie sieht es vor der Insolvenz und während des Insolvenzverfahrens aus?
Kann man regelmäßig Geld für die eigenen Kinder ansparen trotz Schulden? Und in welcher Höhe?
Und wie sieht es mit Geldgeschenken von Verwandten aus? Können die einfach auf das Sparkonto überweisen? Als Sorgeberechtigter könnte ich ja über das Geld des Kindes verfügen (?).
Das klingt für mich zumindest schon mal irgendwie gefährlich für mein eigenes Insolvenzverfahren und die angestrebte Restschuldbefreiung.
Kann man regelmäßig Geld für die eigenen Kinder ansparen trotz Schulden? Und in welcher Höhe?
Und wie sieht es mit Geldgeschenken von Verwandten aus? Können die einfach auf das Sparkonto überweisen? Als Sorgeberechtigter könnte ich ja über das Geld des Kindes verfügen (?).
Das klingt für mich zumindest schon mal irgendwie gefährlich für mein eigenes Insolvenzverfahren und die angestrebte Restschuldbefreiung.
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
... musst Du Anton Schlecker fragen, der soll doch vor seiner Inso seine Kinder reichlich bedacht haben ...
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Irgendwie verstehe ich die Antwort nicht. Was kann der fragende damit anfangen?
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Ja, stimmt, tidus82.
Die Frage klingt für mich ein bisschen danach, " ... wie kann ich mein Geld noch rechtzeitig in Sicherheit bringen ...?" - und 'krumme Tipps' wollen wir hier doch nicht geben - oder ?
Aber einfach nur "Geld für Kinder sparen trotz Schulden?" - natürlich geht das, wenn man dafür noch Geld übrig hat ... einfach ein Konto für die Kinder aufmachen, dann können Oma und Opa was dahin überweisen.
Was ein IV dazu sagen würde, wenn Geld vom Konto des Insulaners auf Konten von Kindern verschoben würden, kann sich jeder ja denken.
Die Frage klingt für mich ein bisschen danach, " ... wie kann ich mein Geld noch rechtzeitig in Sicherheit bringen ...?" - und 'krumme Tipps' wollen wir hier doch nicht geben - oder ?
Aber einfach nur "Geld für Kinder sparen trotz Schulden?" - natürlich geht das, wenn man dafür noch Geld übrig hat ... einfach ein Konto für die Kinder aufmachen, dann können Oma und Opa was dahin überweisen.
Was ein IV dazu sagen würde, wenn Geld vom Konto des Insulaners auf Konten von Kindern verschoben würden, kann sich jeder ja denken.
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Du kannst doch sehr gern ganz sachlich dazu sagen, dass ein IV vielleicht argwöhnisch würde bei einer solchen Konstellation - andererseits müssen auch alle Konten bei einer Insolvenz angegeben werden über die man verfügungsberechtigt ist.
Aber warum sollte denn ein Kind nicht sparen dürfen? Und warum sollte das etwas ungewöhnliches sein? Das Kind hat doch mit der Insolvenz nichts zu tun.
Aber warum sollte denn ein Kind nicht sparen dürfen? Und warum sollte das etwas ungewöhnliches sein? Das Kind hat doch mit der Insolvenz nichts zu tun.
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Klingt aber doch ein bisschen anders als
findest Du nicht ?
"Ganz sachlich" kann man zu dem Thema, glaube ich, nichts sagen, m.W. gibt es diesbezüglich keine gesetzlichen Vorgaben und im Fall des Falles wird ein Richter wohl immer nach den individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles entscheiden, zB bezüglich "Angemessenheit".
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Aus dem Unpfändbaren kann man Geld an seine Kinder verteilen wie man lustig ist.
Für Übertragungen von Vermögen vor Insolvenzeröffnung gibt es die Anfechtungstatbestände.
Vermögen im Verfahren ist ohnehin herauszugeben.
Natürlich kann man auf Konten der Kinder jederzeit (unpfändbares) Geld überweisen. Man sollte solche Konten aber nicht als "Parkplatz" für eigenes Geld oder Geld von Dritten für sich selbst benutzen und/oder sich wieder selbst daraus bedienen.
Wie Tidus schon sagte, muss man Konten für die man verfügungsberechtigt ist mitteilen.
Für Übertragungen von Vermögen vor Insolvenzeröffnung gibt es die Anfechtungstatbestände.
Vermögen im Verfahren ist ohnehin herauszugeben.
Natürlich kann man auf Konten der Kinder jederzeit (unpfändbares) Geld überweisen. Man sollte solche Konten aber nicht als "Parkplatz" für eigenes Geld oder Geld von Dritten für sich selbst benutzen und/oder sich wieder selbst daraus bedienen.
Wie Tidus schon sagte, muss man Konten für die man verfügungsberechtigt ist mitteilen.
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Re: Sparkonto fürs Kind in der WVP eröffnen
Okay, hat sich nämlich stark danach angehört. Aber wenn du ein Problem mit jemandem hast würde ich das immer offen ansprechen, dann entstehen solche unnötigen Missverständnisse auch erst gar nicht.schwarzwaldbote hat geschrieben: ↑1. Apr 2024, 13:03Nein mach das nicht, dich habe ich nicht gemeint in meinem letzten Post. Das war die Person mit den vier Buchstabenmischa1981 hat geschrieben: ↑1. Apr 2024, 12:52 Keine Sorge, Schwarzwaldbote. Ich werde mich dann aus dem Forum ohnehin vertschüssen, wenn du so ein Problem mit mir hast
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