Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Kasselw43
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2023, 11:27

Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von Kasselw43 »

Hallo,
Ich hatte zwischen 2010 und 2020 große Geldprobleme und dadurch mehrere Pfändungen auf meinem Konto. P-Konto wurde eingerichtet. Jetzt verdiene ich seit einem Jahr weit über meinem Freibetrag ca. 2700€ netto. Die Sparkasse hat aber bisher noch nie etwas an die Gläubiger ausgezahlt.
Was kann denn da nicht stimmen?
Ich hebe immer den gesamt verfügbaren Betrag ab
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Werbung

Hi Kasselw43,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 435
Beiträge: 2598
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von caffery »

Mein magischer Kristallschädel des ultimativen Wissens mit der Brille des lustigen Ratespaßes spuckt hierzu folgende wahrscheinliche Antwortmöglichkeiten aus:

A. Die Sparkasse macht was falsch.
B. Du hast gar keine Pfändung auf dem Konto.

Der Schädel hat eine leichte Priorisierung von Möglichkeit B angemerkt.
1
1 Bild
Kasselw43
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2023, 11:27

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von Kasselw43 »

Ich habe definitiv 7 aktuelle Pfändungen in Höhe von ca 7000€
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 435
Beiträge: 2598
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von caffery »

Und dass es allesamt Maßnahmen gem. § 845 ZPO - also sogenannte Vorpfändungen waren, die wegen Fruchtlosigkeit seinerzeit nach einem Monat wieder "verschwanden" kann nicht zufällig sein?

Ansonsten bleibt ja nur Möglichkeit A.

...oder Du hast halt einen entsprechend hohen Freibetrag.
0
Kasselw43
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2023, 11:27

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von Kasselw43 »

Glaub ich nicht. Ich hebe jeden Monat den maximal verfügbaren Betrag ab. Ich dachte, dass das Restguthaben dann irgendwann mal ausgekehrt wird. Ist jedoch bisher nicht passiert. Mein Freibetrag umfasst 2 Kinder, jedoch ist der Große im Dezember 25 geworden und müsste damit ja rausfallen
0
Kasselw43
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2023, 11:27

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von Kasselw43 »

Jetzt im September habe ich zb schon 2100€ abgehoben als restlicher verfügbarer Betrag werden jetzt noch 180 angezeigt. P-Konto Bescheinigung hab ich letztes Jahr erst erneut hingeschickt. Kann mir nicht erklären, was da nicht stimmt
0
Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 944
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von Shopgirl »

Ich würde einfach mal die SPK fragen. Denen kann man auch sehr einfach sagen, dass sie Pfändungen aus dem gesperrten Guthaben bezahlen sollen. Geht vermutlich sogar über das Sparkassen-Mitteilungs-System im Onlinebanking.
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 435
Beiträge: 2598
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Sparkasse Gläubiger werden nicht bedient trotz hohem Gehalt

Beitrag von caffery »

Kasselw43 hat geschrieben: 14. Sep 2023, 12:22 Jetzt im September habe ich zb schon 2100€ abgehoben als restlicher verfügbarer Betrag werden jetzt noch 180 angezeigt.
So liest es sich jetzt - im Gegensatz zu oben - dann ja doch auf einmal so als wenn Beträge gesperrt werden würden.

Wann genau die ausgekehrt werden ist doch nun wirklich eine Frage von äußerst nachrangiger Bedeutung...

Auf jeden Fall wäre hier mutmaßlich ein Vollstreckungsschutzantrag sinnvoll um den jeweiligen Tabellenbetrag gem. ZPO freizustellen.
Aber das wurde ja nicht gefragt...
0
Antworten