Hi Community,
bei vorzeitiger Restschuldbefreiung gilt für die Restschuldbefreiung das Datum im Beschluss und NICHT das Datum gerechnet nach 3 bzw. 5 Jahre nach Eröffnung der PI. Ist das richtig?
Das würde wiederrum auch bedeuten, dass man eben ab dem Datum im Beschluss rechnen muss (+6 Monate) um bei der Schufa die Löschung vorzunehmen?
Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
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Re: Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
Hi DKR,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung" geschaut?
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Re: Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
Ja, es gilt das Datum des Beschlusses. Ansonsten wäre es auch keine vorzeitige Restschuldbefreiung.
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Re: Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
Je nach Gericht steht manchmal im Beschluss vom - Datum heute - , dass die vorzeitige Restschuldbefreiung zum - Datum: Stichtag 3/5 Jahre nach Eröffnung - erteilt wird.
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Re: Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
Sorry muss mich hier mal einklinken, weil drumherum geredet wird und nicht konkret deine Frage beantwortet.DKR hat geschrieben: ↑9. Jan 2025, 20:16 Hi Community,
bei vorzeitiger Restschuldbefreiung gilt für die Restschuldbefreiung das Datum im Beschluss und NICHT das Datum gerechnet nach 3 bzw. 5 Jahre nach Eröffnung der PI. Ist das richtig?
Das würde wiederrum auch bedeuten, dass man eben ab dem Datum im Beschluss rechnen muss (+6 Monate) um bei der Schufa die Löschung vorzunehmen?
Der Beschluss kommt erst viel später als der eigentliche 5 Jahres Stichtag. Die vorzeitige Restschuldbefreiung wird aber natürlich zu diesem Stichtag erteilt. Auch wenn es explizit nicht im Beschluss stehen sollte, weil es ja eigentlich klar ist. Entsprechend läuft die 6 monatige Frist zur Löschung Schufa auch ab dem 5 Jahres Stichtag und nicht ab dem Tag wo du den Beschluss bekommst. Eigentlich eine glasklare Sache, weiß nicht warum das hier nicht klar beantwortet wurde.
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Re: Schufa nach vorzeitiger Restschuldbefreiung
Ich habe auch eine vorzeitige Restschuldbefreiung durch Zahlung der angemeldeten Forderungen. Die Schufalöschung kam 6 Monate nach dem Beschluss. Und dies war sogar noch vor dem 3-Jahresstichtag.
Warum sollte der Beschluss erst nach den 5 Jahren kommen, wenn man vorher schon eine vorzeitige Restschuldbefreiung geschafft hat?
Warum sollte der Beschluss erst nach den 5 Jahren kommen, wenn man vorher schon eine vorzeitige Restschuldbefreiung geschafft hat?
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