Restschuldbefreiung überhaupt realistisch?

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SchuldenSindDoof
Neuankömmling
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Registriert: 26. Okt 2022, 14:04

Restschuldbefreiung überhaupt realistisch?

Beitrag von SchuldenSindDoof »

Hallo zusammen,

ich fasse meine Situation mal bündig zusammen:

- Student im 6. Semester, werde noch einige weitere Semester benötigen aufgrund meiner Krankheit
- keine vorherige Ausbildung oder Berufserfahrung, bin 29 Jahre alt
- circa an die 40.000 Euro Schulden (25.000 Konsum, 15.000 Studienkredit)

So, ich war auch bereits bei der Schuldnerberatung. Die Insolvenz sollte nun mein Weg sein, es sei denn die Gläubiger würden sich auf einen außergerichtlichen Vergleich einlassen (eher unwahrscheinlich, außer ich bringe an die 10.000 Euro auf (wäre vielleicht durch Schenkung möglich), und selbst dann...). Mein Problem an der ganzen Sache ist die Erwerbsobligenheit. Die Schuldnerberatung meinte, dass es generell kein Problem sein möge, da das Studium meine Erstausbildung ist.

Jedoch ist es so, dass ich nicht weiß, wie lange ich noch für das Studium benötige. Es kann ja theoretisch sein, dass ich noch weitere zwei oder drei Jahre brauche, je nach Gesundheitszustand. Vielleicht muss ich das Studium sogar abbrechen. In der Zeit könnte die PI vollständig durchlaufen, ohne dass die Gläubiger einen Cent sehen. Somit wäre das Studium ja keine Möglichkeit gewesen, bessere Verdienstmöglichkeiten zu bekommen. Gleichzeitig wäre es glaube ich auch wenig sinnvoll, dass Studium abzubrechen und arbeiten zu gehen, ich weiß nämlich nicht ob man ungelernt groß über die Pfändungsfreigrenze kommt.

Ich habe nun Angst, dass mir die Restschuldbefreiung versagt werden könnte. Irgendwie wäre alles, was ich machen würde, in meinen Augen riskant. Studiere ich weiter, könnte die Dauer über Regelstudienzeit hinaus zum Verhängnis werden. Ohne Ausbildung/Studium sehe ich nur prekäre Beschäftigungsmöglichkeiten. Meine Krankheit, die mir eine Vollzeitstelle vielleicht sowieso einen Strich durch die Rechnung macht. Ich habe auch schon überlegt, ob man einen "Deal" mit den Gläubigern/dem Insolvenzverwalter/dem Insolvenzgericht machen könnte, freiwillige monatliche Sonderzahlungen anzubieten, die vielleicht dem entsprechen würden, was ich realistischerweise über die Pfändungsgrenze hinaus verdienen würde.

Meine Frage wäre eigentlich, ob eine Privatinsolvenz in meiner Konstellation überhaupt sinnvoll wäre? Meine Schuldnerberatung hatte noch nie einen Fall wie mir, weswegen ich dort zur Zeit nicht sehr viel Hilfe erhalte.

Vielen Danl fürs Lesen!
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Restschuldbefreiung überhaupt realistisch?

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Hi SchuldenSindDoof,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung überhaupt realistisch?" geschaut?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 81
Beiträge: 494
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Restschuldbefreiung überhaupt realistisch?

Beitrag von Graf Wadula »

Ich glaube, Sie machen sich zuviel Sorgen. Erstmal ist ein Antrag auf Versagung der RSB wegen nicht angemessener Beschäftigung äußerst selten (im Übrigen sind überhaupt Anträge auf Versagung der RSB äußerst selten). Haben Sie irgendwelche persönlichen Gläubiger, die ihre Forderungen sehr persönlich nehmen? In diesem Fall könnte vielleicht mal ein Antrag folgen, aber wie gesagt, das ist eine absolute Ausnahme; was man sich auch denken kann, da die Glaubhaftmachung dieses Grundes relativ schwierig ist.

Für Sie gilt, Sie müssen einer angemessenen Beschäftigung nachgehen; Die Tätigkeit ist angemessen, wenn sie der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des Schuldners entspricht. Die Angemessenheit orientiert sich an dem bisherigen Lebenszuschnitt des Schuldners.
Rechtsprechung gibt es zu dem Thema nicht viel. man kann nach den insolvenzrechtlichen Kommentierungen davon ausgehen, dass es keine Obliegenheitsverletzung darstellt, wenn sie ein zum Zeitpunkt der Einleitung des Insolvenzverfahrens bereits begonnenes Studium auch während des nach § 287b maßgeblichen Zeitraums fortsetzen und auf Grund dessen keine in die Insolvenzmasse fallenden Einkünfte erzielen. Im Übrigen ist dem Studium zwar eine Regelstudienzeit zugrunde zu legen. Aber wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind? Wie gesagt, man sollte die Angst bei solchen Dingen nicht zu hoch hängen.
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