Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

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Nordica1975
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Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

Beitrag von Nordica1975 »

Schönen guten Abend!
Ich habe eine Frage, die mir trotz erteilter Restschuldbefreiung, noch ein wenig auf der Seele brennt.
Ein Gläubiger (Bank) hatte ihre Forderung, über einen Rechtsanwalt, als deliktische Forderung zur Tabelle angemeldet. Dem Rang als Delikt hatte ich seinerzeit widersprochen. In den 5 Jahren Insolvenzverfahren/Wohlverhaltensphase kam dazu nie etwas. Jetzt wurde mir letzte Woche die Restschuldbefreiung erteilt und Heute habe ich in meiner Schufa gesehen, dass auch diese Forderung einen Erledigungsvermerk, mit dem Datum der Restschuldbefreiung hat. Meine Frage: Kann da trotzdem noch etwas kommen oder darf ich jetzt wirklich meine Restschuldbefreiung feiern?
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Re: Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

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Hi Nordica1975,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung" geschaut?
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imker
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Re: Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

Beitrag von imker »

1. Feiern.
2. Antwort auf die Frage, ob da was kommen kann: Ja - der Erledigungsvermerk ist keine Erklärung der Bank
3. Was und ob da was kommen kann: dazu kann man was sagen, wenn Du Deine Vermutung schreibst, warum das eine vbuH sein soll
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tidus82
Admin
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Re: Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

Beitrag von tidus82 »

Also du hättest auf jeden Fall etwas gehört, wenn nach deinem Widerspruch gegen die vbuH der Anwalt noch etwas dagegenzusetzen gehabt hätte :)
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caffery
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Re: Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

Beitrag von caffery »

Der Gläubiger kann leider theoretisch einen Tabellenauszug anfordern und mit dem schmalen Brett einen Vollstreckungsversuch unternehmen. Gegen diesen solltest Du Dich dann unbedingt wenden.

Ich würde die Chance mal auf die Entfernung ganz vorsichtig als klein ansehen, dass sie sowas versuchen werden. Vermutlich ging es ihnen nur darum es mit der Anmeldung mal zu versuchen - sozusagen als Statement.

Aber ganz sicher sein kannst Du Dir bei der aktuellen Rechtslage leider nicht. Es sei denn, Du gehst in die Offensive und bittest das Gericht um die "Feststellung" des Sachverhalts. Das ist es aber vermutlich nicht wert - zumindest wäre es das mir vermutlich nicht. Vor allem wenn es sich um eine typische Anmeldung "ins Blaue" handeln sollte - es klingt ein bisschen danach.
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Nordica1975
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Re: Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

Beitrag von Nordica1975 »

Vielen Dank! Das Thema der vbuh hatte ich schon mal unter Insolvenzproblemen aufgemacht. Es ging um eine Abhebung von einem Kreditkartenkonto vor der Insoeröffnung. Das bestand allerdings vorher schon 5 Jahre und wurde bis dahin immer monatlich mit der erforderlichen mindestensrückzahlung bedient. Die berühmte Advanzia Mastercard. Da nie etwas zu meinem Widerspruch kam, gehe ich davon aus dass auch jetzt nichts mehr kommt. Ich war allerdings der Meinung dass die Gläubiger der Schufa die Erledigung melden nach der Restschuldbefreiung. Daher meine Freude als ich den Erledigungsvermerk gesehen habe.
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: Restschuldbefreiung erteilt-vbuh Forderung

Beitrag von caffery »

Nordica1975 hat geschrieben: 28. Okt 2020, 19:36 Ich war allerdings der Meinung dass die Gläubiger der Schufa die Erledigung melden nach der Restschuldbefreiung.
Das ist meines Wissens unzutreffend.
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