MrsRob hat geschrieben: ↑25. Apr 2020, 18:54
Der hat sich zumindest an das RVG zu halten.
Oder sehe ich das falsch ?
Inkassobuden müssen sich - zumindest im vorgerichtlilchen Bereich - ja auch an die RVG halten. Das war die wesentliche Neuerung des letzten kläglichen Versuchs des Gesetzgebers der Inkassobranche bei ihren Kosten Einhalt zu gebieten.
Vorher haben die im Prinzip irgendwas berechnet.
(Wer schonmal in den Genuss gekommen ist bspw. eine Aufstellung von HFG zu einer 10-20 Jahre alten Forderung zu sehen, versteht sehr gut was ich meine)
Während der Titulierung und im nachgerichtlichen Bereich dürfen die ein paar Dinge nicht wie Anwälte berechnen - deshalb kooperieren die ja fast immer mit einer Inkassokanzlei - nicht selten im Büro nebenan.
Das Ergebnis erleben wir dann heute. Inkassobuden und Inkassoanwälte bilden praktisch immer eine Art Zweigestirn und reichen sich die Forderungen auf eine Weise hin und her, augenscheinlich damit stets die höchstmögliche Gebühr abgerechnet werden kann. Dabei unterscheiden sich deren Schreiben mitunter praktisch nur durch den Briefkopf.
Inkassodienstleister sollen doch vom Grundgedanken her den Forderungseinzug durch massentaugliche Verfahren vereinfachen - eben weil sich die Gläubger selbst nicht darum kümmern können/wollen und eine seriöse Anwaltskanzlei sich unmöglich um so viele Fälle im Detail kümmern kann, dass es für die Gläubiger wirtschaftlich wäre.
Das ist ja auch für die Gläubiger eine tolle Sache. Aber da es das Ganze doch offenkundig vereinfacht - und es das ja auch soll - versteht es sich aus meiner Sicht nicht mit dem Grundsatz, dass nur ein Schaden beim Verbraucher geltend gemacht werden darf der überhaupt entstanden ist.
Wenn eine Inkassobude also für den Verbraucher genauso teuer sein (und nach geltendem Recht grundsätzlich erstmal auch darf) soll wie ein Anwalt, dann verstehe ich die Welt schon nicht mehr.
Wenn diese Buden dann so tun dürfen, als hätten sie bei jedem ihrer unzähligen Fälle den gleichen Aufwand (und demnach die gleichen Kosten) wie ein Anwalt der sich um jeden Fall einzeln kümmert - dann bin ich erneut von den Socken.
Wenn die kooperierenden Kanzleien im Prinzip genau dasselbe Masseninkasso betreiben wie die Inkassos selbst - eben nur durch den Briefkopf mit Menschen die ein Jurastudium abgeschlossen haben manches anders berechnen dürfen - dann ist doch das ganze System ganz grundsätzlich fürn knallroten Sack.
Wenn es aber dann noch solche Inkasso/Anwalt-Kombinationen wie Sand am Meer gibt - die eigentlich nur durch den Briefkopf zu unterscheiden sind und sich die Forderungen nach ihrem Gusto durch den Flur hin und herreichen dürfen - augenscheinlich je nachdem wer von beidem zu welchem Stand des Verfahrens die höhere Gebühr berechnen darf - dann bin ich fast schon bei sowas wie Bananenrepublik.
MrsRob hat geschrieben: ↑25. Apr 2020, 18:54
Die ganze Inkasso-Branche gehört verboten!
Die brauchen nicht verboten zu werden. Sie sollen genau das machen dürfen wofür sie da sind - eine durch Massenverfahren vereinfachte und dadruch wirtschaftliche Rechtsdienstleistung anbieten und durchführen. Da sie aber eben massenhaft und vereinfacht ist, sollen sie auch nur genau dafür Kosten berechnen dürfen - und eben nicht in Richtung Verbraucher so tun dürfen als wenn sie jeden ihrer unzähligen Fälle einzeln wie ein Fachanwalt bearbeiten - den sie ja eigentlich ersetzen sollen.
Wenn man weiter davon ausgeht, dass sich Inkassos nach der RVG richten sollen gibt es da sogar einen Passus der wie Faust aufs Auge passt: – Nr. 2301 VV RVG - Schreiben einfacher Art. (also 0,3er Geschäftsgebühr - fertig aus)
Das ist für meine Begriffe so offensichlich, dass es beißt. Das hat der BGH auch so gesehen - BGH Beschluss v. 14.03.2019 - 4 StR 426/18
Leider haben sie da scheinbar Frau Lambrecht nichts von gesagt...