Hallo zusammen!
Da ich nicht selbständig bin schreibe ich mal hier, habe aus reinem Interesse, vielleicht auch Eigennutz, ein paar Fragen.
1. Ist es richtig, dass ein Unternehmer seinen Gewerbeschein abgeben muss, wenn er einen Insolvenzantrag stellt bzw. das Verfahren eröffnet wird?
2. Aufbauend auf die erste Frage, kann der Unternehmer in einem neuen Unternehmen (Geschäft) als Geschäftsführer fungieren?
3. Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es in der Regelinsolvenz nicht viel anders als in der Pi, was die Reihenfolge der Verteilung der Masse angeht. Nach meinen Informationen wären das die Gerichtskosten, die Vergütung des IV und dann ausstehende Lohnforderungen. Ist das in etwa so richtig?
4. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat 2013 Insolvenz angemeldet, in den Insolvenzbekanntmachungen ist aber noch nichts davon zusehen, dass dieses Verfahren abgeschlossen ist. Es ist ja wohl so, dass auch diese Insolvenzen nach 6 Jahren beendet sein sollten. Welche Gründe kann es geben, warum da noch nichts steht?
5. Ich muss jetzt aus der Erinnerung berichten, ob ich noch Unterlagen habe, müsste ich überprüfen. Einige damalige Mitarbeiter hatten noch einige tausend Euro an Lohnleistungen zu bekommen. Diese Leistungen kamen dadurch zustande, dass wir unbezahlte Mehrarbeit geleistet haben, welche aber dokumentiert wurden und auch ausgezahlt hätten werden sollen. Alle Mitarbeiter die vor der Inso ausgeschieden sind, haben dieses Geld auch bekommen.
Wir haben damals von dem IV eine Mitteilung bekommen, dass wir diese Forderungen anmelden müssten, um als Gläubiger auftreten zu können, kurios war da schon, dass wir dieses Schreiben bekommen haben und die Frist am selben Tag um 17:30 h ablief. Ich habe meine Unterlagen dann persönlich bei dem IV abgegeben, dafür gibt es auch einen Zeugen.
Geld werden wir nicht mehr bekommen, aber hätten wir ( ich kann allerdings nicht sagen wie viele Kollegen die Frist einhalten konnten) als Gläubiger Informationen über den Verlauf der Inso bekommen müssen?
Gruß arreis
Regelinsolvenz
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Re: Regelinsolvenz
1. Nein, nicht richtig - man könnte auch sagen: Falsch.
2. Ja, warum nicht? Wenn er jemanden findet, der ihn als GF einstellt.
Oder soll "das neue Geschäft" (wieder) ihm selbst gehören, so dass er dann geschäftsführender Gesellschafter ist ? Geht natürlich auch. Aber warum ein neues Unternehmen gründen?
Und dann bleibt die Frage, ob der IV den Betrieb gem. §35(2) "freigibt" oder nicht.
3. Richtig. Zuerst müssen die Verfahrenskosten gedeckt werden (Gericht und IV).
Aber gibt es denn "Masse" zum Verteilen ? Oder soll die erst mit einem neuen Unternehmen erwirtschaftet werden ?
4. Diesmal ist es keine Fehlinformation ?
Den Eröffnungsbeschluss hast Du gesehen ?
Und danach steht nichts weiter ?
Die sechs Jahre gelten ja "nur" im RSB-Verfahren.
Wurde überhaupt ein Antrag auf RSB gestellt?
(Geht ja z.B. bei einer GmbH gar nicht)
5. Jedenfalls dann, wenn der IV Deine Lohnforderung bestritten hätte.
2. Ja, warum nicht? Wenn er jemanden findet, der ihn als GF einstellt.
Oder soll "das neue Geschäft" (wieder) ihm selbst gehören, so dass er dann geschäftsführender Gesellschafter ist ? Geht natürlich auch. Aber warum ein neues Unternehmen gründen?
Und dann bleibt die Frage, ob der IV den Betrieb gem. §35(2) "freigibt" oder nicht.
3. Richtig. Zuerst müssen die Verfahrenskosten gedeckt werden (Gericht und IV).
Aber gibt es denn "Masse" zum Verteilen ? Oder soll die erst mit einem neuen Unternehmen erwirtschaftet werden ?
4. Diesmal ist es keine Fehlinformation ?
Den Eröffnungsbeschluss hast Du gesehen ?
Und danach steht nichts weiter ?
Die sechs Jahre gelten ja "nur" im RSB-Verfahren.
Wurde überhaupt ein Antrag auf RSB gestellt?
(Geht ja z.B. bei einer GmbH gar nicht)
5. Jedenfalls dann, wenn der IV Deine Lohnforderung bestritten hätte.
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Re: Regelinsolvenz
Von meinem ehemaligem Arbeitgeber, gibt es insgesamt drei Einträge in den Insolvenzbekanntmachungen.
1. 14.08.2013 Insolvenzeröffnungsverfahren
2. 30.09.2013 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3. 14.06.2017 Festlegung der Vergütung des IV
Müsste nicht auch ein Eintrag drin sein, der das Ende der Inso feststellt?
Was mir aber schleierhaft bleibt, dass ich als Gläubiger in keiner Weise Informationen erhalten habe.
1. 14.08.2013 Insolvenzeröffnungsverfahren
2. 30.09.2013 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3. 14.06.2017 Festlegung der Vergütung des IV
Müsste nicht auch ein Eintrag drin sein, der das Ende der Inso feststellt?
Was mir aber schleierhaft bleibt, dass ich als Gläubiger in keiner Weise Informationen erhalten habe.
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Re: Regelinsolvenz
Scheinbar ist das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben.
Ruf den Insolvenzverwalter doch mal an und frag, was mit Deiner Forderung ist ?
Ob überhaupt Insolvenzmasse vorhanden ist ?
Ob Du noch Hoffnung auf eine Zahlung haben kannst.
Ausserdem kannst Du meines Wissens auch als Gläubiger beim Inso-Gericht die Akte einsehen (vorher anrufen), dann siehst Du selbst, ob "Masse" da ist.
Und die Berichte des IV lesen, vielleicht ergibt sich daraus, warum es so lange dauert.
Ist schon komisch, finde ich.
Ruf den Insolvenzverwalter doch mal an und frag, was mit Deiner Forderung ist ?
Ob überhaupt Insolvenzmasse vorhanden ist ?
Ob Du noch Hoffnung auf eine Zahlung haben kannst.
Ausserdem kannst Du meines Wissens auch als Gläubiger beim Inso-Gericht die Akte einsehen (vorher anrufen), dann siehst Du selbst, ob "Masse" da ist.
Und die Berichte des IV lesen, vielleicht ergibt sich daraus, warum es so lange dauert.
Ist schon komisch, finde ich.
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