Hallo zusammen!
Passt zwar nicht in dieses Forum, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Da gibt es zwei Sachen die mich mal interessieren würden.
Punkt 1: Arbeitnehmer müssen ja rein theoretisch bei einer Firmeninsolvenz drei Monate unbezahlt arbeiten und bekommen dann von der Agentur für Arbeit, dass so genannte Konkursausfallgeld. Mittlerweile gibt es allerdings auch Banken, die dieses Geld vorfinanzieren und dann entsprechend erstattet bekommen. Ist dieses Geld in die Schulden des Unternehmens hineinzurechnen oder ist es eine reine staatliche Leistung?
Punkt 2: Ich meine mal gelesen zuhaben, dass Verbindlichkeiten, die das Unternehmen gegenüber angestellten hat, vorrangig behandelt werden, das Heißt, dass diese Verbindlichkeiten als erstes abgegolten werden müssten.
Ist dies so oder dann doch eher nicht?
Gruß arreis
Regelinsolvenz
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Re: Regelinsolvenz
Moin,
zu1) die Bank finanziert eine staatliche Leistung vorweg, das hat also mMn nichts mit den Schulden des Unternehmens zu tun.
Die Vorfinanzierung ist lediglich eine Vereinbarung zwischen Angestellten und Bank, damit keine Lücke entsteht, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
zu2) 1. Sozialabgaben, 2. Löhne, und danach dann der Rest (oder doch 1 und 2 vertauscht?)
zu1) die Bank finanziert eine staatliche Leistung vorweg, das hat also mMn nichts mit den Schulden des Unternehmens zu tun.
Die Vorfinanzierung ist lediglich eine Vereinbarung zwischen Angestellten und Bank, damit keine Lücke entsteht, oder habe ich da etwas falsch verstanden?
zu2) 1. Sozialabgaben, 2. Löhne, und danach dann der Rest (oder doch 1 und 2 vertauscht?)
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Re: Regelinsolvenz
nur zu 2.:
Meines Wissens wird hier unterschieden:
Wenn ein Unternehmer vom Lohn seiner Angestellten Steuern und Sozialabgaben einbehält, aber nicht weitergibt (an FA und KK), dann hat er im Falle eines Insolvenzverfahrens schnell Forderungen aus "vbuH" ("vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen") an der Backe (die von einer RSB ausgenommen sind, wenn der Zusatz "vbuH" tatsächlich Bestand hat).
"Normaler" Lohn sind ggf. "normale" Forderungen (von Arbeitern/Angestellten gegen ihren Chef).
Merke:
Für einen Unternehmer ist es in Deutschland schlimmer, FA und KK nicht zu "bedienen", als den Mitarbeitern ihren Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit nicht zu zahlen.
Meines Wissens wird hier unterschieden:
Wenn ein Unternehmer vom Lohn seiner Angestellten Steuern und Sozialabgaben einbehält, aber nicht weitergibt (an FA und KK), dann hat er im Falle eines Insolvenzverfahrens schnell Forderungen aus "vbuH" ("vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen") an der Backe (die von einer RSB ausgenommen sind, wenn der Zusatz "vbuH" tatsächlich Bestand hat).
"Normaler" Lohn sind ggf. "normale" Forderungen (von Arbeitern/Angestellten gegen ihren Chef).
Merke:
Für einen Unternehmer ist es in Deutschland schlimmer, FA und KK nicht zu "bedienen", als den Mitarbeitern ihren Lohn für tatsächlich geleistete Arbeit nicht zu zahlen.
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