Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?

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Neuling2025
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Re: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?

Beitrag von Neuling2025 »

TG25 hat geschrieben: 26. Nov 2025, 16:12 Hallo,

ich stelle mir gerade die Frage wie die Pfändung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld etc. berechnet wird. Oft wird sowas auch 13./14. Gehalt genannt und überall steht etwas Anderes dazu.

Welche Regeln gelten?

Danke im Voraus
Vielleicht hilft es:

Zusammenfassung der Freibeträge (Stand 2026)
Leistungsart Pfändungsschutz Rechtsgrundlage

Weihnachtsgeld bis 780 € brutto unpfändbar § 850a Nr. 4 ZPO

Urlaubsgeld Grundsätzlich unpfändbar (im üblichen Rahmen) § 850a Nr. 2 ZPO

Überstunden 50 % der Vergütung unpfändbar § 850a Nr. 1 ZPO

Grundfreibetrag 1.559,99 € netto (ohne Unterhaltspflichten) § 850c ZPO
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