Liebes Forum,
ich hab folgende Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Ich nehme an einer Umschulung teil und erhalte ALG 1, zusätzlich erhalte ich pauschal zweimal 130,00€ = 260,00€ Kinderbetreuungskosten von der Arge erstattet.
Die Kinderbetreuungskosten werden nach § 87 SGB III erstattet.
Ich habe ein P-Konto und möchte gern wissen, ob ich meine Pfändungsfreigrenze um den Betrag der Kinderbetreuungskosten erhöhen kann.
Oder anders gefragt fallen die erstatteten Kinderbetreuungskosten unter den Punkt "Andere Geldleistung(en) für Kinder - z. B. Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile (§ 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO)" auf dem Formular P-Konto Bescheinigung?
Ich bedanke mich schon im Voraus über eine Antwort.
Vielen Dank!
P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?
Hi cylde2020,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?" geschaut?
0
Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?
Empehlung:
ausprobieren, denn wenn hier jemand "ja" oder "nein" sagt, hat das keine Auswirkung auf die Entscheidung der bescheinigenden Stelle, dann muss man zum Gericht und einen Beschluss beantragen
Denn hier
https://www.ksk-es.de/content/dam/myif/ ... nweise.pdf
wurden Ausfüllhinweise zusammengestellt - 87 wird nicht ausdrücklich erwähnt, also sind die Stellen wieder mal auf eigenes Denken angewiesen und das ist nicht FORUM-GEBUNDEN
Ich würd in so eoner Lage gleich zum Gericht marschieren.
ausprobieren, denn wenn hier jemand "ja" oder "nein" sagt, hat das keine Auswirkung auf die Entscheidung der bescheinigenden Stelle, dann muss man zum Gericht und einen Beschluss beantragen
Denn hier
https://www.ksk-es.de/content/dam/myif/ ... nweise.pdf
wurden Ausfüllhinweise zusammengestellt - 87 wird nicht ausdrücklich erwähnt, also sind die Stellen wieder mal auf eigenes Denken angewiesen und das ist nicht FORUM-GEBUNDEN
Ich würd in so eoner Lage gleich zum Gericht marschieren.
0
Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mit dem Problem Erfahrung hat.
Vielen Dank.
Vielleicht findet sich hier ja noch jemand, der mit dem Problem Erfahrung hat.
Vielen Dank.
0
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?
Genau das (wie imker) wollte ich auch gerade schreiben *smile* - bis auf "... marschieren ...".
In diesen Zeiten ist es vielleicht ratsam, vorher zu telefonieren.
Vielleicht kann man den Antrag ja auch per Email stellen und dann kann man gleich erfragen, was der zuständige Rechtspfleger bei Deinem Gericht gern für Unterlagen dazu hätte.
In diesen Zeiten ist es vielleicht ratsam, vorher zu telefonieren.
Vielleicht kann man den Antrag ja auch per Email stellen und dann kann man gleich erfragen, was der zuständige Rechtspfleger bei Deinem Gericht gern für Unterlagen dazu hätte.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 435
- Beiträge: 2598
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?
Ja, ich habe damit Erfahrung und würde damit zum Gericht gehen - wie Imker gesagt hat.
Zwar glaube ich in der Tat, dass es Kollegen gibt, die das nach dem Motto "Augen zu und durch" bescheinigen würden - ich persönlich würde es aber ehrlich gesagt nicht tun.
0