P-Konto erstmalige Anwendung
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P-Konto erstmalige Anwendung
Hallo, ich bin über die Google Suche auf dieses Forum gestoßen und hoffe es findet sich jemand der mir sehr kurzfristig weiterhelfen kann.
Ich möchte auch gar nicht allzu sehr meine persönliche Geschichte ausführen, daher hier bitte die Frage eher rein-fiktiv verstehen und von Sonderfällen bei der Berechnung des Freibetrages verzichten.
Seit April Bezug von Bürgergeld,
1. Juni sind 1600 EURO auf dem Girokonto, 10. Juni noch 200.
20. Juni werden Kontofunktionen aufgrund einer Pfändung gesperrt, daraufhin Antrag P-Konto.
Unter der Annahme, dass meine Bank diesen Antrag fristgerecht umsetzt und Ende Juni Bürgergeld ihv. 563 für Juli gutgeschrieben wird, wie viel Geld werde ich zum 1.Juli zur freien Verfügung haben:
563+200 oder 0, da Freibetrag bereits zu Monatsbeginn ausgeschöpft war?
Also es geht um die Berechnung des Freibetrages im ersten Monat
Freue mich über jede ernstgemeinte Hilfe.
Ich möchte auch gar nicht allzu sehr meine persönliche Geschichte ausführen, daher hier bitte die Frage eher rein-fiktiv verstehen und von Sonderfällen bei der Berechnung des Freibetrages verzichten.
Seit April Bezug von Bürgergeld,
1. Juni sind 1600 EURO auf dem Girokonto, 10. Juni noch 200.
20. Juni werden Kontofunktionen aufgrund einer Pfändung gesperrt, daraufhin Antrag P-Konto.
Unter der Annahme, dass meine Bank diesen Antrag fristgerecht umsetzt und Ende Juni Bürgergeld ihv. 563 für Juli gutgeschrieben wird, wie viel Geld werde ich zum 1.Juli zur freien Verfügung haben:
563+200 oder 0, da Freibetrag bereits zu Monatsbeginn ausgeschöpft war?
Also es geht um die Berechnung des Freibetrages im ersten Monat
Freue mich über jede ernstgemeinte Hilfe.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Also meines Wissens ist es so: Die Bank muss Deine Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Arbeitstagen umsetzen und der Pfändungsschutz gilt dann ab Eingang der Pfändung. Was vorher von dem Konto ‚verfügt‘ wurde, zählt nicht. Also kannst Du/darfst Du diesen (Rest-) Monat (Achtung: Freitag ist der letzte Bankarbeitstag des Monats) noch über den gesamten Freibetrag verfügen. Der gilt immer pro Monat, also ab 1.7. wieder (falls dann noch so viel auf Deinem Konto ist). Das müsste so irgendwo in der ZPO $ 850 ff stehen.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Wenn, dann hält sich aber nicht jede Bank dran. Ich war zuvor bei der Comdirect und als ich den Antrag auf ein P Konto gestellt habe wurde das abgelehnt, das Konto eingefroren und ich hatte von jetzt auf nachher keinen Zugriff mehr auf mein Geld. Cool, wenn man davon nichts weiß und an der Supermarktkasse steht.
Comdirect ist aber auch "nur" das reine Onlinebanking der Commerzbank und mit Kunden wie mir machen die kein Geld. Also wurde das Konto einseitig gekündigt und ich stand doof da.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
In Deutschland halten sich immer alle Banken an das Gesetz, s.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
*staun*
... aber da steht ja nur:
1Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
" ... kann verlangen ..."
tja ... "verlangen" kann man vieles ... aber ob man es auch bekommt ?
Jetzt bin ich selbst erstaunt, ich dachte, dass sei anders formuliert, mehr so " ... die Bank muss ..."
Sorry, dann weiß ich auch nicht weiter, da bin ich wohl nicht mehr auf dem Laufenden.
@ ThoMiSo
Deine Frage zielt ja vermutlich darauf, gilt der Pfändungsschutz
- ab Eingang der Pfändung bei der Bank ODER
- ab Beginn des Monats in dem die Pfändung bei der Bank eingeht
Ich meine, ab Eingang der Pfändung, aber ich habe eben beide Möglichkeiten im Netz gefunden.
Meine Einschätzung teilt die Verbraucherzentrale, s.:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
Ich würde an Deiner Stelle am Freitag (28.6.) alles Geld vom Konto abheben, was die Bank Dir (noch) gibt.
Dann gilt jedenfalls ab Montag (1.7.) der neue Freibetrag.
Alternativ: Am Freitag noch alles überweisen, was überwiesen werden kann/muss (Miete, Strom usw).
Man darf zwar jetzt einen Überschuss mitnehmen in den nächsten Monat, aber ob sich alle Banken immer daran halten ?
Früher war das das "Monatsanfangsproblem":
Viele Zahlung gehen zum Monatsende ein (ALG, Rente, Lohn usw) und viele dann erst zum Monatsanfang raus (Miete, Strom, Telefon usw).
Deswegen wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass die Bank einen Überschuss überträgt und dann gilt: "First in - First out".
https://dejure.org/gesetze/ZPO/850k.html
*staun*
... aber da steht ja nur:
1Eine natürliche Person kann jederzeit von dem Kreditinstitut verlangen, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
" ... kann verlangen ..."
tja ... "verlangen" kann man vieles ... aber ob man es auch bekommt ?
Jetzt bin ich selbst erstaunt, ich dachte, dass sei anders formuliert, mehr so " ... die Bank muss ..."
Sorry, dann weiß ich auch nicht weiter, da bin ich wohl nicht mehr auf dem Laufenden.
@ ThoMiSo
Deine Frage zielt ja vermutlich darauf, gilt der Pfändungsschutz
- ab Eingang der Pfändung bei der Bank ODER
- ab Beginn des Monats in dem die Pfändung bei der Bank eingeht
Ich meine, ab Eingang der Pfändung, aber ich habe eben beide Möglichkeiten im Netz gefunden.
Meine Einschätzung teilt die Verbraucherzentrale, s.:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
Ich würde an Deiner Stelle am Freitag (28.6.) alles Geld vom Konto abheben, was die Bank Dir (noch) gibt.
Dann gilt jedenfalls ab Montag (1.7.) der neue Freibetrag.
Alternativ: Am Freitag noch alles überweisen, was überwiesen werden kann/muss (Miete, Strom usw).
Man darf zwar jetzt einen Überschuss mitnehmen in den nächsten Monat, aber ob sich alle Banken immer daran halten ?
Früher war das das "Monatsanfangsproblem":
Viele Zahlung gehen zum Monatsende ein (ALG, Rente, Lohn usw) und viele dann erst zum Monatsanfang raus (Miete, Strom, Telefon usw).
Deswegen wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass die Bank einen Überschuss überträgt und dann gilt: "First in - First out".
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Danke für den Link. Ja um die Frage, über welchen Zeitraum der Freibetrag im ersten Kalendermonat angewendet wird, geht es mir. also rückwirkend auf Monatsanfang oder erst ab Eingang der Pfändung bei der Hausbank.robo hat geschrieben: ↑24. Jun 2024, 12:56 [...]
@ ThoMiSo
Deine Frage zielt ja vermutlich darauf, gilt der Pfändungsschutz
- ab Eingang der Pfändung bei der Bank ODER
- ab Beginn des Monats in dem die Pfändung bei der Bank eingeht
Ich meine, ab Eingang der Pfändung, aber ich habe eben beide Möglichkeiten im Netz gefunden.
Meine Einschätzung teilt die Verbraucherzentrale, s.:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... konto-5959
Ich würde an Deiner Stelle am Freitag (28.6.) alles Geld vom Konto abheben, was die Bank Dir (noch) gibt.
Dann gilt jedenfalls ab Montag (1.7.) der neue Freibetrag.
Alternativ: Am Freitag noch alles überweisen, was überwiesen werden kann/muss (Miete, Strom usw).
[...]
wie auch schon geschrieben, Kontofunktionen sind gesperrt, außer Einloggen ist aktuell nichts möglich.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Dann hat die Bank Deinen Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto noch nicht bearbeitet. Hast Du den am 20.6. mit der Post geschickt? Oder per Mail? Oder persönlich abgegeben? Mit „vier Tage“ sind ja sicher Bankarbeitstage gemeint. Also genau nachzählen. Und dann bei der Bank anrufen und nachfragen. Hoffentlich hast Du nicht die gleiche Bank wie Mischa1981.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Die Daten oben sind nicht exakt meine persönlichen. Der Brief ging heute Morgen per Post raus, nachdem ich Samstag ein Telefonat mit meiner Bank hatte und den Grund für meine Funktionssperre erfahren habe. Bin zunächst noch von technischen Problemen ausgegangen und wollte nicht dafür über 30 Minuten in der Hotline versauern... im Nachhinein sehr ärgerlich. schriftlich liegt mir noch nichts zu einer Kontopfändung vor.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Dann Toi Toi Toi, dass es eine "persöhnliche Bank" ist und keine 08/15 Direktbank. Ich hatte mit dem letztteren drei Monate Probleme, bei einem schon bestehenden P-Konto (8 Jahre in etwa Vorlauf), wo die in einem eröffneten Insolvenzverfahren über drei Monate keinen Cent rausgerückt haben. Und dazu habe ich dennen den Freibeschluss der Insolvenzverwalters und der Gerichtes hingeschickt, dass alles Geld auf dem Konto 2.5000 € meines war. Nix, die Bank hat sich dessen nicht gescherrt und alles blieb eingefroren. Nach drei Monaten habe ich dann bis heute 30 Cent auf dem Konto drauf gelassen und die Bank hat mein Konto gekündigt.
Jedes Jahr schicken sie mir einen Brief wohin den nun die 30 Cent hin überwiesen werden sollen.
Jedes Jahr schicken sie mir einen Brief wohin den nun die 30 Cent hin überwiesen werden sollen.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Die Commerzbank hat damals meinen Antrag auf ein P Konto erhalten, abgelehnt, das Konto gesperrt und ich stand derweil doof da. Die haben kein Interesse an Privatpersonen mit denen man kein Geld macht.
Bin seitdem bei der Sparkasse im Ort.
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Re: P-Konto erstmalige Anwendung
Ich bin vor meiner Inso von der Sparkasse (P-Konto) zur Commerzbank gegangen.mischa1981 hat geschrieben: ↑27. Jun 2024, 12:54Die Commerzbank hat damals meinen Antrag auf ein P Konto erhalten, abgelehnt, das Konto gesperrt und ich stand derweil doof da. Die haben kein Interesse an Privatpersonen mit denen man kein Geld macht.
Bin seitdem bei der Sparkasse im Ort.
Gleich gesagt bei der Eröffnung das ich ein P-Konto möchte (Sparkasse hatte ich vorher gekündigt), und das ich beabsichtige in Insolvenz zu gehen.
Alles kein Problem. Die ganze Inso durch ohne jegliche Probleme. Und das sogar als Null-Konto, also ohne monatl. Gebühren. Bin heute noch da nach der Inso als zufriedener Kunde mit Maestro und Kreditkarte. Uns nein. keine Schulden.
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