Hallo zusammen,
ich lese hier schon einge Zeit mit nachdem im alten Forum so langsam die Luft ausgeht und auf Fragen nur noch selten geantwortet wird.
Und heute möchte ich Premiere feiern und meine erste Frage stellen.
Kurz zu mir, ich bin seit 2016 in der Insolvenz und seit dem Oktober 2019 auch endlich in der WVP. Bisher keine Probleme in der Inso bis auf den laaaaaaaaangsamen Verwalter der kaum oder gar nicht auf Anliegen meinerseits reagiert. Dies war heute auch wieder am Telefon der Fall. Also versuche ich hier Hilfe zu bekommen.
Folgendes
Ich habe im Dezember letzten Jahres geheiratet und dies dem Insomenschen per Mail mitgeteilt"Urkunde per PDF" angehängt da ich dachte das es ihn in Bezug auf die Pfändungstabelle interssieren würde, Leider kam keine Antwort.
Ich Arbeite Vollzeit und werde in Stkl 3 um die 2200€ Netto haben. Ich bin einem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig, die wurde bis jetzt auch immer korrekt abgerechnet. Nun hat meine Ehegattin kein eigenes Einkommen so das ich ihr gegenüber ja wohl auch Unterhaltspflichtig bin. Habe dann heute den Verwalter angerufen und ihn gefragt wie es denn jetzt gehandhabt wird mit der Lohnabtretung. Seine Antwort war das ich das mit meinem Arbeitgeber regeln müsse. Ist das so richtig? Oder ist es nicht so das der Verwalter dem Arbeitgeber mitteilen muss das ich nun in eine andere Spalte der Pfändungstabelle rutsche? Habe da Angst eine Menge Geld liegen zu lassen.
Problem 2
Ich habe seit dem 03.01.2020 einen Nebenjob wo ich im Monat auf 450€ Basis angestellt bin. Auch dies hatte ich dem Verwalter per Mail mitgeteilt.....Ergebnis.....Keine Antwort.
Wie Verhalte ich mich denn jetzt am besten und wie wird der Nebenjob angerechnet? Kann ich anhand der Tabelle selbst an der Verwalter abführen? Zum Beispiel die hälfte der 450€?
Hat dort jemand Antworten drauf?
Mein derzeitiger Lohn liegt bei 3050€ Brutto + einer Pauschale von monatlich 100€ Brutto. Dazu kämen dann die 450€
Nebenjob
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Re: Nebenjob
Willkommen!
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Das ist auch nicht seine Aufgabe.ridelikethewind hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 16:59 Verwalter der kaum oder gar nicht auf Anliegen meinerseits reagiert. Dies war heute auch wieder am Telefon der Fall.
Ja, das ist so richtig.ridelikethewind hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 16:59Seine Antwort war das ich das mit meinem Arbeitgeber regeln müsse. Ist das so richtig?
So lange der Verwalter nichts macht passiert auch nichts. Er müsste einen Zusammenrechnungsbeschluss in die Welt setzen lassen. Da wir das Thema hier sehr häufig haben, auch vor wenigen Tagen erst, verweise ich einfach mal auf diesen Thread.ridelikethewind hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 16:59 Problem 2
Ich habe seit dem 03.01.2020 einen Nebenjob wo ich im Monat auf 450€ Basis angestellt bin. Auch dies hatte ich dem Verwalter per Mail mitgeteilt.....Ergebnis.....Keine Antwort.
Wie Verhalte ich mich denn jetzt am besten und wie wird der Nebenjob angerechnet? Kann ich anhand der Tabelle selbst an der Verwalter abführen? Zum Beispiel die hälfte der 450€?
Hat dort jemand Antworten drauf?
Mein derzeitiger Lohn liegt bei 3050€ Brutto + einer Pauschale von monatlich 100€ Brutto. Dazu kämen dann die 450€
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Re: Nebenjob
Danke für die Antwort caffery.
Bedeutet das jetzt für mich solange der Verwalter nicht aktiv wird braucht nicht abgeführt zu werden?
Bedeutet das jetzt für mich solange der Verwalter nicht aktiv wird braucht nicht abgeführt zu werden?
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Weiter, immer weiter
Re: Nebenjob
Ganz genau. Der weiß bescheid und wenn er den Beschluss nicht will, muss er dafür gerade stehen. Und wenn es denn doch irgendwann einen gibt, dann keine Sorge, der gilt nicht rückwirkend sondern erst ab dem Monat, in dem beschieden wurde.ridelikethewind hat geschrieben: ↑6. Jan 2020, 19:44 Danke für die Antwort caffery.
Bedeutet das jetzt für mich solange der Verwalter nicht aktiv wird braucht nicht abgeführt zu werden?
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