Frage steht ja schon im Titel...
Ich bin auf eine sehr interessante Stelle "beim Staat" gestoßen, die gut zu mir & meiner beruflichen Ausbildung passen würde. Man würde im Beamtenverhältnis (Mittlerer Dienst - BG: A7 - A8) eingestellt werden.
Da ich allerdings in meinem bisherigen (Berufs)Leben noch so gar nix mit dem "Beamtentum" zu tun hatte, frage ich mich natürlich wie es "der Staat" da mit einer Privatinsolvenz bei Bewerbern (Keine öffentlich-rechtlichen Gläubiger in meiner Inso vorhanden) und einer entsprechenden "Lohnpfändung" dann so hält.

Wäre das im möglichen "Beamtenverhältnis" ein Ausschlusskriterium und ich könnte mir somit eine Bewerbung gleich schon "knicken"?