Hallo zusammen,
ich fange mal ganz vorne an. Ich war über 1 Jahr krankgeschrieben und dadurch wurden meine Mitarbeiteraktien eingefroren. Nun arbeite ich bereits seit 2 Monaten wieder und die Aktien wurden frei gegeben. Dadurch das ich vor 2 Jahren circa angeben habe das Die Aktien mir ausgezahlt werden sobald das Fenster dafür offen ist wurde nun eine Aktie ausgezahlt und befindet sich in Bearbeitung. Sprich in ein paar tage sollte ich das Geld auf dem Konto haben. Ich habe vor 2 wochen einen Brief vom Gericht erhalten in dem folgendes Steht. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von so und so wird der Schlussverteilung zugestimmt. Dazu die erste frage. Was bedeutet das? ist das die Wohlverhaltensphase?. Jetzt frage ich mich Wenn es die Wohlverhaltensphase ist. Kann ich die Auszahlung der Aktie behalten oder wird diese eingezogen? Wenn sie eingezogen wird WIE wird sie eingezogen? Wie erfährt der Insolvenzverwalter von dieser Auszahlung? Mir ist die Auszahlung erst aufgefallen nachdem diese schon durfgeführt wurde.
Eventuell hat da ja jemand Erfahrung und könnte mir Infos darüber geben?
Würd mich freuen
Mitarbeiteraktien Verkauf während der Insolvenz
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Re: Mitarbeiteraktien Verkauf während der Insolvenz
Hi Vitrex-Neutral,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mitarbeiteraktien Verkauf während der Insolvenz" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mitarbeiteraktien Verkauf während der Insolvenz" geschaut?
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Re: Mitarbeiteraktien Verkauf während der Insolvenz
"Ganz vorne" wäre wohl: Im Monat/Jahr wurde mein Insolvenzverfahren eröffnet, ich bin in einen Verbraucher- / Regel- Insolvenzverfahren und zuvor war ich bei der Caritas (oder wo auch immer) zur Schuldnerberatung.
Zu Deinen Fragen:
1. Nein, das ist nicht die Wohlverhaltensphase, die beginnt erst dann, wenn die Schlussverteilung vollzogen ist und Du ein Schreiben vom Gericht bekommen hast, wo was drinsteht von "Aufhebung gem. § 200 InsO".
2. Der IV (heisst in der WVP dann TH = Treuhänder) erfährt durch Deinen Arbeitgeber davon, denn der AG ist in der Pflicht, alles Pfändbare an Deinen IV abzuführen.
Wenn Du aber jetzt (vermutlich) noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist, dann gehört der Auszahlungsbetrag der Aktie (vermutlich) zu Deiner 'Insolvenzmasse' und Du solltest es Deinem IV melden, wenn Du Deine RSB nicht riskieren willst.
Was ist den jetzt Sache ? Du widersprichst Dir eingangs ja selbst.
" ... befindet sich in Bearbeitung ... " vs. " ... erst aufgefallen, nachdem ...".
Zu Deinen Fragen:
1. Nein, das ist nicht die Wohlverhaltensphase, die beginnt erst dann, wenn die Schlussverteilung vollzogen ist und Du ein Schreiben vom Gericht bekommen hast, wo was drinsteht von "Aufhebung gem. § 200 InsO".
2. Der IV (heisst in der WVP dann TH = Treuhänder) erfährt durch Deinen Arbeitgeber davon, denn der AG ist in der Pflicht, alles Pfändbare an Deinen IV abzuführen.
Wenn Du aber jetzt (vermutlich) noch im Status "eröffnetes Verfahren" bist, dann gehört der Auszahlungsbetrag der Aktie (vermutlich) zu Deiner 'Insolvenzmasse' und Du solltest es Deinem IV melden, wenn Du Deine RSB nicht riskieren willst.
Was ist den jetzt Sache ? Du widersprichst Dir eingangs ja selbst.
" ... befindet sich in Bearbeitung ... " vs. " ... erst aufgefallen, nachdem ...".
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