Mehrfachnutzung Rechnungsnummer in Mahbescheiden

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Ben1986
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Re: Mehrfachnutzung Rechnungsnummer in Mahbescheiden

Beitrag von Ben1986 »

Reicht eigentlich es auch aus wenn der Gläubiger bzw deren Inkasso Vertretung ein Erledigungsschreiben rausschickt? Hat man doch genug Nachweise das sich die Pfändung erledigt hat. Denn soweit ich weiß muss kein Gläubiger sein Titel oder eine notarielle Urkunde von einen Schuldanerkenntnis rausschicken mit Erledigungsvermerk zurück zum Schuldner?

Zweimal vollstrecken nach erldigter voller Bezahlung,damit schießt er sich doch ein Eigentor ,da der Schuldner Kontoauszüge oder sonstige Nachweise nachweisen kann.
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Adonis
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Re: Mehrfachnutzung Rechnungsnummer in Mahbescheiden

Beitrag von Adonis »

Ben1986 hat geschrieben: 12. Jan 2024, 10:58 Reicht eigentlich es auch aus wenn der Gläubiger bzw deren Inkasso Vertretung ein Erledigungsschreiben rausschickt? Zweimal vollstrecken nach erldigter voller Bezahlung,damit schießt er sich doch ein Eigentor ,da der Schuldner Kontoauszüge oder sonstige Nachweise nachweisen kann.
och...

was meinst Du, wie viele Schuldner nach vielen jahren vergessen haben, dass die Forderung beglichen wurde, oder noch nachweisbare Unterlagen darüber besitzen ?

Das Inbkasso oder der Rechtsanwalt des ehemaligen Gläubigers kann sich ja immer auf ein "Versehen" berufen....

Grüße
Adonis
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Ben1986
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Re: Mehrfachnutzung Rechnungsnummer in Mahbescheiden

Beitrag von Ben1986 »

Nachweise hat man normalerweise genug das die Forderung beglichen ist ,wenn man nicht gerade seine wichtigen Unterlagen wegwirft oder vertaddelt . Vorkommen kann durchaus vieles
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