Hallo noch eine Frage....
Habe einen Vollzeitjob mit 160 Std. durch 12 Std Schichten.
Ich koennte auch mehr arbeiten....laut InsoVerordnung muss ich ja Vollzeit...
Ist alles ueber 156 Std , also zb 200 Std im Monat , Mehrarbeit was nur zur Haelfte angerechnet wird?
Ist es egal ob die Mehrarbeit durch 8 oder 12 Std Schichten geleistet wird ?
Wie ist es mit den Zuschlaegen fuer Son-Feiertag und Nachtarbeit?
MfG
El torro
Mehrarbeit
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Re: Mehrarbeit
Alles was über Vollzeit laut vereinbarter Regelarbeitszeit einer Vollzeitstelle hinausgeht ist Mehrarbeit analog § 850a Abs. 1 ZPO
Komplett unpfändbar
siehe u.a.
BGH, 29.06.2016 - VII ZB 4/15
BAG, 23.08.2017 - 10 AZR 859/16
BGH, 20.9.2018 - IX ZB 41/16
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