Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

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arugambay
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Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von arugambay »

Liebe Community,

ich bin noch ganz neu bei euch und habe wie viele Anderen hier leider Schulden.

Insgesamt sind es fast 50.000 Euro bei 10 verschiedenen Gläubigern, wobei die Sparkasse den Löwenanteil bekommt, nämlich fast 35.000 Euro. Bis vor kurzem konnte ich die Raten noch bezahlen, doch nun flattern nach und nach die Mahnungen ins Haus. Einen Mahnbescheid über einen kleinen Betrag habe ich schon erhalten. Da sich meine Partnerin und ich vor kurzem getrennt haben kann ich alles außer meinen eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen.

Nun zu meiner Frage:

Ich wohne am Bodensee direkt zur Grenze der Schweiz und habe mich dort um eine neue Stelle beworben damit ich die Schuldenlast tragen kann und ich mich außergerichtlich mit den Gläubigern einigen kann und auch etwas anbieten kann, denn mit meinem Gehalt hier bleibt mir nur noch Jahrelange Pfänderei oder eine PI was ich unter keinen Umständen möchte. Ich würde dort als Grenzgänger arbeiten und weiterhin in Deutschland wohnen. Jetzt ist einfach die Frage ob damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht hat und wie sich das ganze dann verhält sollte ich in eine PI gedrängt werden. Da das Schweizer Gehalt um einiges höher wäre würden die mich bis auf die Pfändungsgrenze pfänden wodurch es mir natürlich nicht mehr möglich wäre in der Schweiz zu arbeiten. Alleine die Fahrtkosten könnte ich damit nicht mehr finanzieren. Denkt Ihr das ein Gläubiger lieber eine PI bevorzugen würde und mich mit dem bischen Deutschen Gehalt zu Pfänden als eine Regulieren an zu streben bei der viel mehr für die Gläubiger übrig bleiben würde? Bei einer PI würde man von meinem jetzigen Gehalt nämlich nur etwa 200 pfänden können.

Dass es Gläubigern auch möglich ist in der Schweiz zu pfänden ist mir klar, aber geht das dann so schnell? Bevor ich regulieren kann muss ich auch erst mal etwas verdient haben und ich habe einfach Angst dass ein Gläubiger meinen zukünftigen Arbeitgeber ausfindig macht und Ihn über die Sachlage unterrichtet, denn das wäre das aus für meinen Job dort.

Was könnte ich denn in dieser Situation tun oder zu was würdet Ihr mir raten? Zu mir ich bin 25 Jahre jung und gewillt meine Schulden zu bezahlen und zu regulieren.

Danke schon mal im Voraus für Antworten

Grüße vom Bodensee arugambay
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

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Hi arugambay,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid bekommen Jobwechsel" geschaut?
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caffery
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von caffery »

arugambay hat geschrieben: 16. Jan 2020, 15:07 Was könnte ich denn in dieser Situation tun oder zu was würdet Ihr mir raten? Zu mir ich bin 25 Jahre jung und gewillt meine Schulden zu bezahlen und zu regulieren.
Es klingt mit Sicherheit etwas blöd für Dich aber: Genau dazu solltest Du zunächst mal eine entspanntere Einstellung entwickeln. Vor allem solltest Du diese Einstellung "Ich will auf jeden Fall zahlen und Insolvenz kommt für mich in keinem Fall in Frage" niemals auch nur ansatzweise gegenüber Gläubigern andeuten.

Es ist mit einem irdischen Gehalt praktisch unmöglich zehn fällige Forderungen zu 50k aus einer komplexen Überschuldungssituation in Eigenregie auf eine Weise zu regulieren, dass Dir nicht irgendwann mal einer reinpfändet und dann nichts mehr geht.

Ich habe schon sehr viele Menschen kennengelernt, die das über Jahre oder gar Jahrzehnte mit zig Jobs und Nebenjobs versucht haben bis sie sich eingestehen mussten, dass es einfach nicht möglich ist. Bei solchen Geschichten kommen selbst mir "altem Hasen" dann manchmal noch ein wenig die Tränen, wenn ich sehe wie viel Energie, Geld, Lebenszeit und Lebensqualität hier zum Teil den Bach runter gegangen ist - um am Ende im Prinzip genauso dazustehen wie am Anfang - nämlich überschuldet.

Also lautet mein Rat: Versuche diesen Kampf nicht alleine zu führen, denn du hast im Prinzip keine Chance. Suche Dir professionelle Hilfe und schließe kein mögliches Beratungsergebnis kathegorisch aus.
Bemühe Dich, Deinen Gläubigern so viel anbieten zu können wie Du kannst (in welchem Rahmen auch immer), mache Dich aber nicht dabei kaputt. Soll heißen: Vollzeitstelle reicht.

Ich schätze Dein Credo, dass Du eisern für Deine Schulden einstehen willst zwar menschlich sehr. Es wird Dir aber nicht helfen aus Deiner Situation zu kommen, sondern hindert Dich eher. Die Schulden sind da und Du hast sie gemacht - es macht aber keinen Sinn dafür Jahre oder Jahrzehnte zu leiden, ohne überhaupt Gewissheit zu haben, dass es zu was führt. Wird sind ja schließlich nicht mehr im Mittelalter;) Ich würde Dir gerne eine oben beschriebene Erfahrung ersparen.
Also: Versuchs nicht alleine! BW hat Doch meines Wissens ein gutes und enges Netz an Beratungsstellen.
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gurami
Wissender
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von gurami »

Ich kann dem aus eigener Erfahrung nur zustimmen. Ich hab Jahrelang x fach mehr monatlich abgezahlt als wie jetzt in der Insolvenz. Ich habe Ruhe vor der Klingel, die Post ist durchweg positiver geworden und es ist ein Ende in Sicht. Warte nicht so lange denn Du wirst schnell merken das Du es nicht schaffen kannst. Und dann machst Du es sowieso.
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arugambay
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von arugambay »

Vielen Dank euch beiden für die Rückmeldnung. Das Problem an der ganzen Geschichte ist einfach auch, dass ich schon immer vor hatte in die Schweiz zum arbeiten zu gehen. Meine Schwester arbeitet dort seit etwa einem halben Jahr als Lehrerin.

Denkt Ihr nicht, dass mir der Jobwechsel in die Schweiz durch eine PI verwehrt bleiben würde?
Die würden mich Pfänden und dann würde es gar nicht mehr möglich sein dort zu arbeiten da ich mir nicht einmal den Weg dorthin leisten könnte. Auch würde ich gerne einen Anwalt beauftragen der mit den Gläubigern in Verhandlung tritt und einen Vergleich aushandelt. Der höhere Lohn in der Schweiz würde das möglich machen. Denkt Ihr nicht dass es den Gläubigern lieber wäre überdies eine festgeregelte Rate die ich tragen kann zu erhalten als sich 200 Euro bei einer PI zu teilen? Da bekommt ja keiner mehr etwas zurück.

Ich verstehe eure Meinung zu 100% und würde das auch keine Jahrzehnte lang mit machen, wenn es nicht mehr geht dann geht es nicht, aber solange es noch eine Chance gibt so aus der ganzen Geschichte raus zu kommen möchte ich es versuchen.

Wie würdet Ihr denn jetzt mit den Gläubigern umgehen, ich benötige einfach noch etwas Zeit um in der Schweiz anfangen zu können. Angenommen ich bekomme relativ zügig die angestrebte Stelle und mein Schweizer Arbeitgeber bekommt das ganze durch einen Gläubiger mit, dann wäre ich meinen Job los. Das kann ja auch nicht Ziel der Gläubiger sein, weshalb ich eben einen Anwalt beauftragen würde der den Gläubigern das klar macht und wir eine Lösung finden. Zusätzlich kommt noch dazu, dass ich in meinem jetzigen Betrieb wirklich sehr unglücklich bin und ein drittel der Belegschaft schon gekündigt hat weil hier sehr unprofessionell gearbeitet wird und es schon gewisse Vorfälle gab. Ich würde es in einer PI hier sowieso keine 5 Jahre aushalten, deshalb hatte ich schon vor meiner Schieflage vor mich in der Schweiz um zu bewerben.
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Käsebrot
Allwissender
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von Käsebrot »

Hallo,
warum hast du Angst, dass du deinen Job verlierst? Grundsätzlich darf dich dein AG wegen einer Pfändung nicht kündigen, bin mir ziemlich sicher, dass das in CH nicht anders ist.
Davon abgesehen wirst du nicht auf den Grundfreibetrag gepfändet, sondern nach Tabelle. Das heißt, du wirst mit höherem Einkommen auch mehr selber behalten dürfen. Je nachdem, wie dein Einkommen zusammengesetzt ist, sind sogar unpfändbare Beträge dabei.
Ich gehe bspw. - trotz PI - monatlich mit ca. 1600€ nach Hause - nach Pfändung.
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caffery
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von caffery »

arugambay hat geschrieben: 17. Jan 2020, 14:05 Denkt Ihr nicht dass es den Gläubigern lieber wäre überdies eine festgeregelte Rate die ich tragen kann zu erhalten als sich 200 Euro bei einer PI zu teilen? Da bekommt ja keiner mehr etwas zurück.
(...)Das kann ja auch nicht Ziel der Gläubiger sein, weshalb ich eben einen Anwalt beauftragen würde der den Gläubigern das klar macht und wir eine Lösung finden.
Ich gehe mal davon aus, dass man diese Logik mit Glück und Geschick tatsächlich dem ein oder anderen Gläubiger erfolgreich vermitteln könnte.
Vorrangig bei Inkassoinstituten wird das aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren, bzw. solche Ansagen genau den gegenteiligen Effekt haben.
Die fassen den Zusammenhang dann eher so auf:
1. Aha! Der Mann hat pfändbares Einkommen!
2. Aha! Der Mann hat noch 9 weitere Gläubiger!
3. Aha! Der Mann hat sogar Geld für einen Anwalt übrig!
4. Aha! Der Mann will sich unbedingt vergleichen, und plant keinen Insolvenzantrag!

Daraus wird gefolgert so schnell wie möglich zu pfänden bevor es einer der anderen 9 tut. Dann kommen sie zuerst dran und alle anderen sind ihnen eh egal - die müssen sich dann hinten anstellen.

Man kann das Pfändungsrisiko in solchen Szenarien nie ganz ausschließen, selbst wenn man sich optimal vertreten lässt. (Sollte Dir das mal jemand versprechen, bedank Dich und geh nach Hause!;))
Die aus meiner Sicht beste Möglichkeit, das Pfändungsrisiko vorübergehend so gering wie möglich zu halten (aber nicht auszuschließen!), ist ein offizieller außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung. Bei diesem wissen die Gläubiger (oder sollten es wissen), dass im Falle einer Eröffnung ihre Pfändungsmaßnahme gerichtlich "geschluckt" werden würde - sie das Geld für die Maßnahme also mit einiger Wahrscheinlichkeit umsonst ausgeben würden und sie u.U. zwischenzeitlich gepfändete Beträge an den Insolvenzverwalter erstatten müssten.

Eine Garantie ist aber auch das nicht. Es gibt auch Gläubiger denen auch das mit hoher Wahrscheinlichkeit egal ist. Wie z.b. Finanzämter. Die zahlen für Pfändungsmaßnahmen sowieso nichts und sollen i.d.R. von Haus aus eine harte Linie aus Abschreckungsgründen fahren.

Eine Hand voll einschlägig berücktigte Inkassobuden scheren sich um Vorgenanntes erfahrungsgemäß auch kaum. Die ziehen ihr Schema F durch - ganz egal mit was sie zwischenzeitlich so von irgendwem "vollgeschwallert" wurden.
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arugambay
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von arugambay »

Erneut vielen Dank für die Antworten. Da ich wirklich gerne in die Schweiz möchte zum arbeiten und die Zeit drängt wäre das doch schwierig um zu setzten mit der außergerichtlichen Einigung oder? Ich habe noch kein Geld für einen Anwalt und bei der Beratungsstelle in meiner Nähe habe ich eine Wartezeit von 6-8 Wochen. In der Zeit wäre der eine oder andere Bescheid seitens der Gläubiger schon beantragt und Pfändungen würden in vollem Gang laufen.

Ich könnte natürlich unabhängig von dem ganzen Vorgang mit Pfändungen Gerchtsvollzieher und co in die Schweiz zum arbeiten wechseln, aber wenn mich Gläubiger auffordern die EV abzugeben ( ich würde als Grenzgänger arbeiten, also Wohnsitz in DE der gleiche bleibt) dann würden Sie meinen Schweizer Arbeitgeber erfahren und wenn dieser von der Geschichte gleich zu Beginn Kenntnis davon erhäl, dann würde ich mit ziemlich großer Sicherheit meine neue Stelle verlieren und das wäre das Aus für mich. Dann kann ich nicht mal mehr meine Miete bezahlen und bekomme daher ein ganz anderes Problem.

Bei mir ist es einfach höchste Eisenbahn und ich habe schon so oft von Beratungsstellen gehört welche einem immer nur zu PI raten und man Wochen, manchmal sogar Monate warten muss. Ich möchte einfach frei bleiben und nicht in der PI sein wenn es nicht der letzte Ausweg ist. Ich möchte mich in meinem Leben auch weiterbilder und strebe ein höheres Gehalt welches mir aber bei einer PI nichts mehr nützen würde da Sie mir alles abnehmen.
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caffery
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von caffery »

arugambay hat geschrieben: 17. Jan 2020, 15:10 Da ich wirklich gerne in die Schweiz möchte zum arbeiten und die Zeit drängt wäre das doch schwierig um zu setzten mit der außergerichtlichen Einigung oder?
Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
arugambay hat geschrieben: 17. Jan 2020, 15:10 bei der Beratungsstelle in meiner Nähe habe ich eine Wartezeit von 6-8 Wochen.

Das ist eine sehr moderate Wartezeit.
arugambay hat geschrieben: 17. Jan 2020, 15:10 Ich möchte einfach frei bleiben und nicht in der PI sein wenn es nicht der letzte Ausweg ist.
Es fällt mir grade nicht leicht zu verstehen warum Du Dich aktuell "freier" zu fühlen glaubst als es in einer PI der Fall wäre.
arugambay hat geschrieben: 17. Jan 2020, 15:10 Ich möchte mich in meinem Leben auch weiterbilder und strebe ein höheres Gehalt welches mir aber bei einer PI nichts mehr nützen würde da Sie mir alles abnehmen.
Diese Aussage finde ich teilweise ein bisschen verstörend.
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arugambay
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von arugambay »

Im Bezug auf die Schweiz ist mein Ziel, mit dem verdienten Geld meine Schulden ab zu bauen und mich mit den Gläubigern zu einigen.

Wenn es für mich klar wäre nur in eine PI zu gehen dann wäre das mit der Wartezeit natürlich in Ordnung aber ich möchte es vermeiden diesen Schritt zu gehen.

Natürlich fühle ich mich aktuell nicht frei mit der ganze Last, aber ich möchte wie gesagt durch den neuen Arbeitsplatz bereit sein etwas an zu bieten.

Gehe ich in eine Insolvenz und habe während das Verfahren läuft die Möglichkeit eine neue/besser bezahlte Stelle zu bekommen, nützt mir diese nicht viel, da mir das bessere Gehalt natürlich auch bis zum Freibetrag gepfändet wird und somit wäre doch jede Anstrengung eine neue/bessere Stelle zu bekommen für mindestens 5 Jahre vergebens. Es kann doch bei solch einem Fall nicht immer nur als einzige Möglichkeit eine PI in Frage kommen oder?

Es gab doch schon genug Fälle in denen anders entscheiden werden konnte.

Wenn es wie gesagt keinen Ausweg mehr gibt bleibt mir natürlich nichts anderes mehr übrig. Ich denke da aber auch an die Zukunft. Ich bin nun 25 Jahre alt und wenn ich das Verfahren durchlaufe habe ich keine Möglichkeit mehr die nächsten Jahre finanziell zu agieren, auch auf Sozialer Ebene wäre es ein herber Schlag für mich.
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tidus82
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Re: Mahnbescheid bekommen Jobwechsel

Beitrag von tidus82 »

Naja, wenn ich als Gläubiger weiß: du bist 25, voll im Saft, die nächsten Gehaltserhöhungen oder Arbeitsplatzwechsel stehen an, dann würde ich als Gläubiger mit wirksamen Titel gegen dich nicht auf dich zukommen und mich mit dir einigen.
Außerdem: wenn du mehr verdienst, dann zahlst du doch schneller ab :)
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