Hi,
muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilen,von wem eine Lohnpfändung beantragt wurde? Muss er dem Arbeitnehmer ggfs ein entsprechendes "Schreiben" vorlegen?
MfG Ronny
Lohnpfändung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 1
- Registriert: 5. Apr 2020, 10:03
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 435
- Beiträge: 2598
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Lohnpfändung
Nein, der Gläubiger hat, in der Regel durch das Vollstreckungsorgan, die Zustellung an den Schuldner zu veranlassen (§ 829 Abs. 2 ZPO).
Eine zusätzliche Pflicht des Arbeitgebers wäre mir nicht bekannt - wäre ja auch aus meiner Sicht wegen o.g. sinnfrei da doppelt gemoppelt.
...wobei mir spontan kein Grund einfallen würde, warum ein Arbeitgeber diese Infos (spätestens auf Nachfragen) nicht an seinen Mitarbeiter rausrücken sollte.
Eine zusätzliche Pflicht des Arbeitgebers wäre mir nicht bekannt - wäre ja auch aus meiner Sicht wegen o.g. sinnfrei da doppelt gemoppelt.
...wobei mir spontan kein Grund einfallen würde, warum ein Arbeitgeber diese Infos (spätestens auf Nachfragen) nicht an seinen Mitarbeiter rausrücken sollte.
0
Re: Lohnpfändung
Bei mir war es in den Jahren vor der PI immer so, dass auf meinen Abrechnungen, neben der gepfändeten summe, auch der Gläubiger angegeben war, ab der PI wurde der IV/TH aufgeführt.
0