Lohnpfändung

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ronnyseemann48
Neuankömmling
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Beiträge: 1
Registriert: 5. Apr 2020, 10:03

Lohnpfändung

Beitrag von ronnyseemann48 »

Hi,
muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilen,von wem eine Lohnpfändung beantragt wurde? Muss er dem Arbeitnehmer ggfs ein entsprechendes "Schreiben" vorlegen?

MfG Ronny
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Lohnpfändung

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Hi ronnyseemann48,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Lohnpfändung" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 435
Beiträge: 2598
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Lohnpfändung

Beitrag von caffery »

Nein, der Gläubiger hat, in der Regel durch das Vollstreckungsorgan, die Zustellung an den Schuldner zu veranlassen (§ 829 Abs. 2 ZPO).

Eine zusätzliche Pflicht des Arbeitgebers wäre mir nicht bekannt - wäre ja auch aus meiner Sicht wegen o.g. sinnfrei da doppelt gemoppelt.

...wobei mir spontan kein Grund einfallen würde, warum ein Arbeitgeber diese Infos (spätestens auf Nachfragen) nicht an seinen Mitarbeiter rausrücken sollte.
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arreis
Wissender
Reaktionen: 9
Beiträge: 383
Registriert: 28. Okt 2018, 11:05

Re: Lohnpfändung

Beitrag von arreis »

Bei mir war es in den Jahren vor der PI immer so, dass auf meinen Abrechnungen, neben der gepfändeten summe, auch der Gläubiger angegeben war, ab der PI wurde der IV/TH aufgeführt.
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