Kreditkündigung Fragen

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CA90
Neuankömmling
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Kreditkündigung Fragen

Beitrag von CA90 »

Hallo Forum, ich war bisher immer mal wieder stiller Mitleser und konnte durch Euch ein paar Sachen lernen bzw. Sachen anwenden. Nun bin ich aber leider in eine Lage gerutscht, bei der ich Eure Hilfe benötige.

Ich habe Ende 2019 einen Kredit aufgenommen bei der Consors Finanz und bin nun Anfang des Jahres in Zahlungsschwierigkeiten gekommen. Ich war bis April immer mit einer Rate im Rückstand und im Juni kam die Zweite dazu. Ich bekam das Angebot die Raten ans Ende der Laufzeit zu setzen, was mir gefiel und ich es schriftlich annahm. Als nächstes kam dann wieder eine Mahnung mit dem Schreiben „ Schade dass sie unser Angebot nicht angenommen haben, bitte überweisen Sie…“. Ich rief an und wurde am Telefon eingeschüchtert und es wurde mit Kündigung gedroht. So zahlte ich wieder erst einmal eine Rate monatlich um meinen Willen zu zeigen. Immer wieder kamen dann solche Briefe wo mir angeboten wurde, dass es diese Möglichkeiten gibt es ans Laufzeitende zu setzen.

Ich wechselte das Konto (ohne speziellen Grund) und teilte das der Bank schriftlich mit und bat nochmal um die Variante mit dem Laufzeitende. Es kamen wieder Standardantworten und der Betrag für drei Raten wurde dann vom alten ungedeckten Konto eingezogen. Alles in allem ist das ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Nun kam in der letzten Woche die Kündigung des Kredits, der Betrag von ca. 11.500 Euro ist sofort fällig. Ein Inkassounternehmen wird sich bei mir melden.

Ich habe in diesem Jahr den Arbeitgeber gewechselt, eine Umschulung gemacht und bin seit 01.10. dort fest eingestellt ohne Probezeit und verdiene ca. 2300 Euro Netto. Vorher hatte ich 1600 Euro Netto. Ich könnte jetzt 200-250 Euro im Monat zahlen.

Nun ein paar Fragen:

1. Ich habe bei dem Kreditantrag eine Lohnabtretung ausgefüllt, habe aber nun den Arbeitgeber gewechselt. Hat das Auswirkungen? Muss das Inkassounternehmen den Arbeitgeber nun erst herausfinden?
2. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass das Inkassounternehmen sich auf eine Ratenzahlung einlässt wenn ich 200-250 Euro im Monat anbiete? Ich zahle im nächsten Jahr noch einen weiteren Kredit ab und es laufen zwei Verträge (Handy- und Datentarif ) aus und ich hätte dann weitere 200 Euro zur Verfügung.
3. Wenn das Inkassounternehmen pfänden wollen würde, wie schnell würde das gehen?

Vielen Dank für eure Zeit.
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Re: Kreditkündigung Fragen

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Hi CA90,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Kreditkündigung Fragen" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Kreditkündigung Fragen

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo CA90, das sind ja alles Fragen, wozu man eine funktionsfähge Glaskugel benötigen würde ...

1. Ja klar, der alte wird antworten, " ... ist hier nicht mehr ...".
Aber das wird vermutlich schnell gehen (den neuen Arbeitgeber rausfinden),
da haben die Inkassofritzen ihre Wege.
Und sie wissen: Wer zuerst kommt, (Abtretungsvorlage beim AG), der mahlt zuerst.
2. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, vermute ich mal (und die Kosten dafür sind hoch, vermute ich dazu),
denn die Inkassobuden wollen ihre Kunden in aller Regel melken, so gut und so lange es geht.
3. Das würde vermutlich dauern, denn daran haben sie erstmal kein Interesse (würde ja nur zusätzliche Kosten verursachen) - ABER: Sie brauchen ja auch gar nicht den üblichen Weg (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid usw), denn sie haben ja Deine Abtretungserklärung, das ist ja quasi so gut wie ein PFÜB (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).

Hier stellt sich jetzt die Frage, wie allgemein Deine Abtretungserklärung formuliert ist:
Gilt sie personifiziert NUR für den alten Arbeitgeber ?
Oder für den und alle möglichen zukünftigen Arbeitgeber ?

Hast Du 'Unterhaltsberechtigte' (Ehepartner, Kind-er) ?
Ich würde mal vermuten, dass Du dem Inkasso mehr anbieten müsstest, als sie sich jetzt schon bei Deinem Arbeitgeber holen könnten, s. Tabelle:
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
Aber wer weiß das schon ?

Du könntest natürlich auch einfach weiter Deine Raten an die Bank zahlen,
aber jetzt natürlich immer schön mit dem Zusatz
"nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung".

Viel Glück !

... aber vielleicht teilt auch einer der Profis hier noch seine Einschätzung mit ?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 1102
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Re: Kreditkündigung Fragen

Beitrag von imker »

enthält der neue Arbeitsvertrag ein Abtretungsverbot?
enthält der Kreditvertrag die Verpflichtung, dem AG-Wechsel anzuzeigen?

ohne Unterhaltsverpflichtung wäre mehr als 600 mtl pfändbar - die Inkasso"buden" mögen ja "doof" sein, aber ich habe noch nicht erlebt, dass die sich mit 250 zufrieden geben, wenn mehr als 600 zu bekommen sind, denn : auch wenn der neue Arbeitgeber keine Probezeit vereinbart hat, Kündigungsschutz gibt es erst nach einer Kündigung im 7. Monat

wenn das Inkasso-Unternehmen das mitmacht, ist das mE so etwas wie 4 oder 5 RICHTIGE im Lotto - kann passieren, ist aber nicht vorgesehen
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CA90
Neuankömmling
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Registriert: 30. Nov 2022, 17:36

Re: Kreditkündigung Fragen

Beitrag von CA90 »

Hallo, Danke für Eure ersten Antworten.

Unterhalt muss ich keinen zahlen. Ich verstehe schon dass das Inkassounternehmen dann schneller ans Geld kommt, wenn die Lohnabtretung aktiv ist. Ich habe mir das auch mal durchgerechnet, dann wäre das in ca. 2 Jahren erledigt. Allerdings würde ich dann wohl andere Sachen nicht bezahlen können und mehr in die Spirale rutschen.

Sind bei der Abtretung denn genau die gleichen Regeln wie bei der Pfändung? Also Zuschläge (Sonntags, Nachts usw. ) nicht bzw. nur teilweise pfändbar? Dann würde mir etwas mehr bleiben da von den 2300 Euro immer so 300 Euro aus Zuschlägen bestehen.

Und zu den Fragen bezüglich der Abtretung habe ich im Vertrag nichts gefunden. Zur Lohnabtretung steht das hier im Vertrag:

2. Lohnabtretung
a) Der Kunde tritt hiermit nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen den pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen seinen jeweiligen Arbeitgeber, Dienstherrn bzw. Leistungsverpflichteten auf Lohn, Gehalt, Ruhegeld, Pension, Abfindung, Provision, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen und gegen den jeweiligen Leistungsträger bzw. Zahlungspflichtigen auf Übergangs-, Kranken-, Krankentage-, Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Arbeitslosen- und Insolvenzgeld, Ausbildungsförderung, Rente wegen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Alters-, Hinterbliebenen- und Unfallrente an die Bank ab, soweit gem. § 53 III SGB 1. Buch abtretbar. Bezüge des einzelnen Kunden aus mehreren Quellen werden zur Ermittlung des pfändbaren Betrages zusammengerechnet.
b) Der Umfang der abgetretenen Ansprüche ist beschränkt auf den in der Kreditberechnung ausgewiesenen Gesamtbetrag zuzüglich 10 %.
c) Die Bank ist berechtigt, die Sicherungsabtretung dem Drittschuldner anzuzeigen und Zahlung an sich zu verlangen, wenn sich der Kunde mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug befindet oder wenn die restliche Kreditforderung insgesamt fällig ist und wenn der Kunde die mit der Ankündigung der Anzeige der Abtretung beim Drittschuldner verbundene zwei- malige im Abstand von zwei Wochen ergangene Aufforderung unbeachtet gelassen hat, den Zahlungsrückstand innerhalb von zwei Wochen auszugleichen. Die Bank ist ferner berechtigt, die Sicherungsabtretung dem Drittschuldner anzuzeigen und Zahlung der pfändbaren Beträge an sich zu verlangen, wenn dem Drittschuldner andere Abtretungen bzw. Pfändungen vorliegen oder deren Anzeige bzw. Zustellung bevorsteht oder wenn die Voraussetzungen für eine Lohnpfändung erfüllt sind.



Vielen Dank.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Kreditkündigung Fragen

Beitrag von imker »

und was steht zur Lohnabtretung im Arbeitsvertrag?

und: andere Sachen ... welcher Betrag soll denn dafür aufgebracht werden??
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Kreditkündigung Fragen

Beitrag von Witwe Bolte »

CA90 hat geschrieben: 1. Dez 2022, 13:02 ...
Sind bei der Abtretung denn genau die gleichen Regeln wie bei der Pfändung?
...
den pfändbaren Teil
...
Du beantwortest Dir Deine Frage schon selbst.
Ja, die gleichen Regeln: Den pfändbaren Teil.
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cine
Wissender
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Registriert: 15. Sep 2020, 21:53

Re: Kreditkündigung Fragen

Beitrag von cine »

Nach deiner Schilderung sehe ich die Kündigung in die Abgabe an ein Inkasso als rechtswidrig an. Warum?
1. Du bist zwar in Zahlungsschwierigkeiten geraten, aber warst immer gewillt zu zahlen
2. Du hast ein Angebot bekommen die rückständigen Raten ans Ende der Laufzeit zu setzen das du angenommen hast
3. Du hast das Konto gewechselt und sogar das mitgeteilt



Denn durch die Annahme des Angebotes wärst du nämlich nicht im Verzug gewesen und der Einzug vom alten Konto war nicht rechtens, hattest du in der Zwischenzeit schon vom neuen Konto was an die Bank überwiesen?

Kannst du die letzten beiden Punkte beweisen, hast du Zeugen dafür? Ich hoffe ja, denn dann hat die Bank zu Unrecht gekündigt und die Kündigung muss wieder zurückgenommen werden. Das ganze wird dann wahrscheinlich nicht ohne Anwalt gehen, aber die Kosten kannst du der Bank in Rechnung stellen.
Wichtig ist auch die Schufa im Blick zu halten
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