Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Die Unterhaltsvorschusskasse hat mir über den Gerichtsvollzieher die Unterhaltstitel für meine Kinder übersandt. Keine Forderung, keine Zwangsvollstreckung, oder ähnliches. Es ging um die reine Zustellung. Dafür hat er eine Rechnung über 25,-€ peng geschrieben. Alles gut und richtig soweit.
Ich habe die Rechnung überwiesen, nur Vor- und Nachname des GV angegeben, die IBAN (Bei einer Bank ungleich meiner Bank.) und den Verwendungszweck ("DR-" usw.).
Jetzt meine Aluhutfrage: Wenn ich irgendwann mal vielleicht bei meiner Bank einen Kredit haben möchte, kann mir eine Zahlung an einen GV negativ ausgelegt werden? So nach dem Motto: "Du hast da was an einen GV gezahlt, Du musst ja finanzielle Probleme haben."
Viele Grüße
Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
Hi Blecheimer,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?" geschaut?
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
Ich vermute, das wird dir keiner wirklich beantworten können.
Eine Zahlung an einen GV bedeutet aber nicht zwingend, dass du der Schuldner bist - es könnte ja auch sein, dass du für jemand anderen gezahlt hast. Nur so als Argumentationsgrundlage
Eine Zahlung an einen GV bedeutet aber nicht zwingend, dass du der Schuldner bist - es könnte ja auch sein, dass du für jemand anderen gezahlt hast. Nur so als Argumentationsgrundlage
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
O.K., aber ich die Zahlung ja für mich geleistet und ich möchte natürlich bei der Wahrheit bleiben.
Sicher könnte ich das im Zweifel erklären. Ich habe ja mittlerweile auch eine saubere SCHUFA, usw.
GVs machen ja, wie ich jetzt gelernt habe, auch noch andere Sachen als Geld eintreiben. Z.B. Titel rechtssicher zustellen. Ich dachte zwar immer, dass Behörden das auch selbst per gelbem Brief können, aber in diesem Fall musste das wohl der GV machen.
Sicher könnte ich das im Zweifel erklären. Ich habe ja mittlerweile auch eine saubere SCHUFA, usw.
GVs machen ja, wie ich jetzt gelernt habe, auch noch andere Sachen als Geld eintreiben. Z.B. Titel rechtssicher zustellen. Ich dachte zwar immer, dass Behörden das auch selbst per gelbem Brief können, aber in diesem Fall musste das wohl der GV machen.
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
Auch Behörden passieren Fehler ... falscher Brief im falschen Umschlag z.B.Blecheimer hat geschrieben: ↑19. Apr 2023, 14:40 ... Z.B. Titel rechtssicher zustellen. Ich dachte zwar immer, dass Behörden das auch selbst per gelbem Brief können, aber in diesem Fall musste das wohl der GV machen.
Der GV beurkundet mW auch den Inhalt des durch ihn zugestellten Schreibens.
Also wenn man wirklich 100pro sicher sein will, dass ein Empfänger ein bestimmtes Schriftstück erhält, dann sollte man das Geld für die Zustellung per GV investieren. Beim zuständigen Gericht erfährt man durch die GV-Verteilerstelle, welcher GV für die Adresse des Empfängers zuständig ist.
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
Das dürfte niemanden interessieren.
Bei Kreditanträgen sind Lastschriftrückgaben eine Sache, die für Alarmglocken sorgen. Aber eine einmalige Zahlung an Peter Müller, der zufällig auch GV ist, interessiert niemanden. Anders wäre es, wenn du monatlich diverse Daueraufträge an Inkassobuden hast. Da wären wir wieder bei den Alarmglocken.
Bei Kreditanträgen sind Lastschriftrückgaben eine Sache, die für Alarmglocken sorgen. Aber eine einmalige Zahlung an Peter Müller, der zufällig auch GV ist, interessiert niemanden. Anders wäre es, wenn du monatlich diverse Daueraufträge an Inkassobuden hast. Da wären wir wieder bei den Alarmglocken.
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
Vielen Dank für die Erklärung. Natürlich bekommt man erstmal einen Schreck, wenn es drei Gelbe Briefe (Drei Kinder.) vom GV gibt.robo hat geschrieben: ↑19. Apr 2023, 16:50Auch Behörden passieren Fehler ... falscher Brief im falschen Umschlag z.B.Blecheimer hat geschrieben: ↑19. Apr 2023, 14:40 ... Z.B. Titel rechtssicher zustellen. Ich dachte zwar immer, dass Behörden das auch selbst per gelbem Brief können, aber in diesem Fall musste das wohl der GV machen.
Der GV beurkundet mW auch den Inhalt des durch ihn zugestellten Schreibens.
Also wenn man wirklich 100pro sicher sein will, dass ein Empfänger ein bestimmtes Schriftstück erhält, dann sollte man das Geld für die Zustellung per GV investieren. Beim zuständigen Gericht erfährt man durch die GV-Verteilerstelle, welcher GV für die Adresse des Empfängers zuständig ist.
Aber eigentlich freue ich mich sogar über die Post. Das war das letzte, was nach meiner Insolvenz noch offen war und nun ist es bald erledigt, zumal ich nicht den kompletten UHV zurückzahlen muss, weil ich ja auch monatliche Unterhaltszahlungen geleistet habe.
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
Shopgirl hat geschrieben: ↑19. Apr 2023, 22:19 Das dürfte niemanden interessieren.
Bei Kreditanträgen sind Lastschriftrückgaben eine Sache, die für Alarmglocken sorgen. Aber eine einmalige Zahlung an Peter Müller, der zufällig auch GV ist, interessiert niemanden. Anders wäre es, wenn du monatlich diverse Daueraufträge an Inkassobuden hast. Da wären wir wieder bei den Alarmglocken.
Vielen Dank, Shopgirl. Ich hatte gehofft, dass Du auch auf meine Frage antwortest, weil Du die Expertin für "Bankdinge" bist.
Lastschriftrückgaben oder Zahlungen an Inkassobuden oder sonstige Wegelagerer gibt es nicht.
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Re: Ist eine Zahlung an GV negativ für eine Bank?
Dann musst du dir auch wirklich keine Sorgen machen. Es guckt sich auch niemand die Kontobuchungen der letzten Jahre an. Interessant sind meistens nur die letzten 1-3 Monate.
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