Insolvenzgeld

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arreis
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Insolvenzgeld

Beitrag von arreis »

Hallo zusammen!

Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit über einen Zeitraum von drei Monaten gezahlt. Es setzt sich zusammen aus dem normalen Nettogehalt zuzüglich der Anteile an Urlaubs und Weihnachtsgeld und wird auch dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer freigestellt ist, so war es 2013 bei mir.

Wie sieht es aber im Bezug auf Corona aus, wenn man folgendes in Betracht zieht?

Der Geschäftsbetrieb wurde am 18.03.2020 eingestellt, dies wegen Corona. Die Mitarbeiter haben, für dem Monat März, annähernd ihr normales Gehalt bekommen. Die Insolvenz des Betriebs läuft ab 01.04.2020 bleibt aber noch bis zum 20. geschlossen, dann darf der Laden wieder öffnen, weil die Verkaufsfläche im Bereich der festgelegten Fläche liegt.

Bekommen die Arbeitnehmer für den Monat April das volle Insolvenzgeld oder wird dieses aufgrund dessen, dass das Geschäft geschlossen war gekürzt?

Gruß arreis
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Re: Insolvenzgeld

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Hi arreis,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzgeld" geschaut?
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Toni
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von Toni »

wenn ich mich erinnere ist der Insolvenzgeldzeitraum maximal 3 Monate vor Eröffnung des Verfahrens, d.h. wenn am 01.04.2020 eröffnet wurde wären das rückständige Entgelte Jan-März. Wird der Betrieb im eröffneten Verfahren fortgeführt oder freigeben ?
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
arreis
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von arreis »

Wie der Betrieb weitergeführt wird ist mir nicht bekannt.

Mir ist es allerdings so bekannt, Inso zum 1.04. heißt Insolvenzgeld April bis Juni, so war es bei mir.
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Toni
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von Toni »

.. ne, dass gibt es nicht . Wahrscheinlich wurde dann zum 01.04. nur "vorläufig" eröffnet. Aber das ändert nichts daran, dass der Insolvenzgeldzeitraum 3 Monate vor der "richtigen" Eröffnung liegt. Im eröffneten Insolvenzverfahren sind Entgelte Masseverbindlichkeiten.
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arreis
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von arreis »

Ich kann es nur noch einmal wiederholen, bei meinem ehemaligen Arbeitgeber ist die Inso im September 2013 eröffnet worden und wir haben für September bis November das Geld vom Amt bekommen, bzw. von einer Bank, die das vorfinanziert hat.
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Toni
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von Toni »

tja dann ich leider nicht helfen, auch wenn der § 165 III SGB irgendwie doch anders klingt, aber vlt. kennt sich ja jemand anders besser aus.
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert
Witwe Bolte
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von Witwe Bolte »

Sorry, ich kenn es auch nur wie Toni - und wie es bei wiki steht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgeld

Sprich: Insolvenzgeld gibt es max. für drei Monate VOR dem Eröffnungsbeschluss - und dann muss die "Betriebstätigkeit muss vollständig und auf Dauer beendet worden sein".

Wenn der Betrieb jetzt NACH einem Eröffnungsbeschluss fortgeführt wird, dann müsste hier auch zu finden sein, ob der IV ihn gem. § 35 (2) InsO "freigegeben" hat:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Wie steht es denn mit Kurzarbeitergeld, wenn der Betrieb geschlossen ist/war ?
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arreis
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von arreis »

Ich finde da nichts, allerdings konnte ich es so nachlesen, wie ihr es beschrieben habt. Gibt es denn Unterschiede, wenn der Betrieb noch weitergeführt bzw. abgewickelt wird?
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Witwe Bolte
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von Witwe Bolte »

Der Unterschied ist ja lt. wiki: Insolvenzgeld oder keins.

Und wenn der Betrieb fortgeführt wird, dann ist die Frage: Wer zahlt den Lohn ?
Der Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter ?

Wenn Du Arbeitnehmer der insolventen Firma bist, dann willst Du vermutlich wissen, wieviel Lohn gibt es im/für den April (wenn der Laden vom 1.-19.4. geschlossen war) ?
Meines Wissens ist der Arbeitgeber (resp. dann eben der IV, wenn nicht freigegeben) in der Pflicht.
Ggf. kann er ein Nothilfe-Programm in Anspruch nehmen oder eben Kurzarbeitergeld beantragen.

Aber ob ich Deine Frage richtig verstanden habe ... ?
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arreis
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Re: Insolvenzgeld

Beitrag von arreis »

Das Ganze basiert leider auf Fehlinformationen der betroffenen Person. Sie ist davon ausgegangen, dass das Insolvenzverfahren schon läuft, dem ist allerdings nicht so, es ist lediglich eingeleitet, habe da gerade mal nachgeschaut.

Ist schon ne arme Sau, wenn ich das so schreiben darf. Verdient rund 1000,- € Netto im Monat (durch die Kurzarbeit rund 600,-€) und hat Heute vom Finanzamt Bescheid bekommen, dass der AG die elektronische Steuerkarte noch nicht übersendet hat, wären auch rund 500,- € gewesen.
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