Hi!
In Deinem verlinkten Artiktel geht es um eine titulierte Forderung - der Zusammenhang ist also ein anderer als bei Dir.
Das ist nicht wirklich mein Spezielgebiet aber bei der Schufa gibt es seit einigen Jahren eine Kulanz(!)regelung, die vermutlich auch andere Auskunfteien so praktizieren.
Dort heißt es, dass nicht titulierte Forderungen unter 2000 Euro die weniger als sechs Wochen eingemeldet waren auf Antrag sofort gelöscht werden können, wenn der Gläubiger die Erledigung bestätigt.
Vermutlich meinte Infoscore das - eine Erledigungsbestätigung des Gläubigers.
... dass die ganze Sache in dem Fall natürlich dadurch etwas merkwürdig ist, da ja hier das Inkasso und die Auskunftei praktisch ein und die selbe Firma ist steht auf einem anderen Blatt. Ich vermute mal, dass es ein leichtes wäre, die Erledigung in deren System zu sehen. Aber da haben die scheinbar keinen Bock zu...
Also: Bitte Infoscore um ein Erledigt-Schreiben (machen die normalerweise auch) und schicke das an die Infoscore Auskunftei mit der Bitte um sofortige Löschung.
(PS: Sorry, ich habe schlecht gelesen - Du hattest ja gar nicht geschrieben wer der Gläubiger war. Also bitte den Gläubiger um ein Erledigt-Schreiben und schicke dies mit der Bitte um sofortige Löschung an Infoscore Consumer Data.
Weiterhin ist die Auskunftei natürlich grundsätzlich nicht dafür zuständig die Erledigungsbestätigung vom Gläubiger einzuholen.
Der Gläubiger kann aber natürlich auch nicht für die Löschung bei der Auskunftei sorgen. Also kann ich mir hier nur eine Fehlinformation eines unbedarften Mitarbeiters vorstellen.)
Blütenbad hat geschrieben: ↑20. Dez 2019, 22:04
Es fällt mir schwer zu glauben, dass ein als erledigt markierter Eintrag ( Höhe waren 60 Euro) mich jetzt genau so lange brandmarkt , wie eine EV in der es um unerledigte zig tausend Euro gehen kann.
Es ist sogar noch viel absurder: Eine Eintragung aus öffentlichen Verzeichnissen über eine EV wegen "zig tausend Euro" kriegt man sogar nach Erledigung relativ einfach umgehend gelöscht - ganz anders als einen Negativeintrag wegen Verstoß gegen Vertragsvereinbarungen der nicht unter die "Kulanz"regelung fällt.