Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

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Mr.X
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Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Mr.X »

Hallo liebe Leute.

Ich bekomme bisher vom Arbeitgeber 2 Zahlungen im Monat. 750€ kommen um den 25ten rum und der Rest am 10ten des nächsten Monats (also zum Beispiel 25.11.= 750€, am 10.12.= 1200).

Im Januar stellt mein Arbeitgeber auf nur noch eine Zahlung im Monat um. Das Geld soll dann in einem Betrag um den 27ten rum kommen. Das bedeutet aber das am 10.01. die Beispielhaften 1200€ kommen und am 27.01. nochmal die gesamten Beispielhaften 1950€.

Damit wäre ich im Januar weit über dem Freibetrag.

Deshalb meine Frage: Greift hier der Schutz vor dem bekannten Monatsanfangsproblem? Wenn nicht, was kann ich dann tun?

Danke euch im Vorraus.
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

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Hi Mr.X,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Witwe Bolte »

Es gibt also 'nur' eine Kontopfändung ?
Du bist nicht in einem Insolvenzverfahren
und es gibt auch keine Lohnpfändung bei Deinem Arbeitgeber ?

Hast Du 'Unterhaltsberechtigte' (wie zB Ehepartner, Kind-er ?)
Falls 'nein', dann wären von den 1.950,- € netto
(die Dein Arbeitgeber Dir monatlich in zwei Raten überweist)
lt. Tabelle ja eigentlich nur 433,89€ pfändbar, s. hier zB:
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/

Wenn Du keine Unterhaltsberechtigten hast, dann hast Du auf Deinem P-Konto ja nur den Grundfreibetrag von z.Zt. 1.340,-€/Monat.

Was war bisher mit dem Differenzbetrag von 610,- EUR ?
(1.950,- € Lohn minus 1.340,- Freibetrag = 610,- € Differenz).
Die müsste die Bank dann ja komplett einbehalten und an Deinen Pfändungs-Gläubiger abgeführt haben - richtig ?

Und Du hast bisher noch keinen Antrag auf "Quellenfreigabe" gestellt ?
https://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Formu ... ag-905.pdf

Dann solltest Du das aber jetzt mal zügig machen,
denn von 1.950,- netto dürften bei Null Unterhaltsberechtigten lt. Tabelle
ja nur 433,89 € gepfändet werden,
dh, Dir stehen eigentlich jeden Monat 176,11 EUR mehr zu
(610,-EUR - 433,89 EUR = 176,11 €)
Alles klar ?

Wenn Du diesen Antrag bisher noch nicht gestellt hast
(was zu vermuten ist, sonst würdest Du ja hier nicht fragen),
dann solltest Du das jetzt zügig machen.

(Andererseits ... wenn Du die 176,11 EUR nicht brauchst ... je mehr die Bank jeden Monat an Deinen Gläubiger überweist, um so schneller bist Du Deine Schulden los ...)

Aber dann hast Du durch die Umstellung beim Arbeitgeber im Januar ein Problem:
Es kommen insgesamt 3.150,- EUR rein (1x1.200,- € am 10. und 1x 1.950,- € am 27.),
die Bank darf Dich aber nur über die 1.340,- € Grundfreibetrag verfügen lassen.

Du könntest dann zwar am 1. Februar wieder über 1.340,- verfügen,
aber Ende Februar kommt dann ja der komplette Februar-Lohn von 1.950,- EUR
und darüber kannst Du dann NICHT verfügen, erst wieder am 1.3. über die 1.340,- usw usw

Mein Rat: Ruf beim zuständigen Gericht an und frag nach der Sprechstunde der 'Rechtsantragsstelle',
nimm Deine Lohnunterlagen von Deinem Arbeitgeber mit und erklär dem/der Rechtspfleger/in dort die Sache und sag, Du möchtest einen Antrag auf "Quellenfreigabe" stellen
(damit die Bank Dir alles Geld, was von Deinem Arbeitgeber kommt, freigeben kann/muss).
Oder mach es schriftlich mit dem verlinkten Formular.

Viel Glück!
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Witwe Bolte
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Witwe Bolte »

Ich sehe gerade, Du hast doch einen Inso-Antrag am 6.10. abgegeben ?
Und das Verfahren wurde bisher noch nicht eröffnet ?
Oder doch ?

Wenn Dein Arbeitgeber Dir monatlich 1.950,- EUR (in zwei Raten) netto überweist,
überweist er zusätzlich noch was an Deinen Insolvenzverwalter ?

Es müssen hier also erst mehr Fakten geklärt werden,
immer erst alle vorherigen Beiträge zu lesen,
das ist ja schon ein bisschen nervig, sorry.
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Mr.X
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Mr.X »

Hallo Witwe Bolte,

Sry ja da hast du recht. Da fehlen die Infos. Mein Insolvenzverfahren wurde am 02.11. eröffnet. Ich hatte vorher keine Konto Pfändung, jetzt durch das Inso Verfahren eben schon.
Ich habe Unterhaltspflichtige Personen plus Kindergeld wodurch ich einen Freibetrag von 2338,52€ habe.
An meinen Insolvenzverwalter überweist der Arbeitgeber auch was aber das schwankt immer mehr oder weniger stark weil mein Gehalt auch jeden Monat anders ist (im Schnitt so 1800€ + 219€ Kindergeld). Diesen Monat gab es noch Weihnachtsgeld, davon wurde auch ein Teil direkt vom Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter überwiesen.

Ich bitte nochmal um Entschuldigung für die fehlenden Infos. Ich kann mir vorstellen dass es nervt wenn man Hilfe möchte und für wichtige Infos erst noch bohren muss.
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Witwe Bolte
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Witwe Bolte »

Mr.X hat geschrieben: 12. Dez 2022, 09:56 ...
Ich hatte vorher keine Konto Pfändung, jetzt durch das Inso Verfahren eben schon.
...
Nein, im Insoverfahren darf keiner mehr Dein Konto pfänden.
Dein Arbeitgeber muss (als "Drittschuldner") den pfändbaren Teil Deines Lohns direkt an Deinen IV überweisen.
Aber vermutlich hast Du Dein Konto in ein P-Konto umgewandelt ?

Im Prinzip bleibt es dabei:
Du könntest beim Gericht einen Antrag auf "Quellenfreigabe" stellen,
damit die Bank alles, was Dein Arbeitgeber Dir überweist, Dir auch freigibt.
Das wäre vermutlich aber nur für Januar hilfreich - oder verdienst Du jeden Monat immer mehr netto als Dein 2.338,52 €-Freibetrag ?

Ansonsten holst Du im Januar die 2.338,52€ ab - und den Rest dann eben am 1. Februar.

Das könntest Du Monat für Monat so fortsetzen, denn es gilt das Prinzip: First in - first out.

So lange, bis Du wieder über den gesamten Lohn im Monat verfügen kannst.
Alles klar ?
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Mr.X
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Mr.X »

Witwe Bolte hat geschrieben: 12. Dez 2022, 14:04 Nein, im Insoverfahren darf keiner mehr Dein Konto pfänden.
Aber alles über dem Freibetrag wird doch an den IV überwiesen während der Inso oder?
Witwe Bolte hat geschrieben: 12. Dez 2022, 14:04 Aber vermutlich hast Du Dein Konto in ein P-Konto umgewandelt ?
Jep
Witwe Bolte hat geschrieben: 12. Dez 2022, 14:04 oder verdienst Du jeden Monat immer mehr netto als Dein 2.338,52 €-Freibetrag ?
Nein. Es kommen mit Kindergeld monatlich etwas über 2000€ rein, mal etwas mehr, mal etwas weniger.
Witwe Bolte hat geschrieben: 12. Dez 2022, 14:04 Ansonsten holst Du im Januar die 2.338,52€ ab - und den Rest dann eben am 1. Februar.

Das könntest Du Monat für Monat so fortsetzen, denn es gilt das Prinzip: First in - first out.

So lange, bis Du wieder über den gesamten Lohn im Monat verfügen kannst.
Perfekt, das wäre meine nächste Frage gewesen ob man das so machen kann.
Witwe Bolte hat geschrieben: 12. Dez 2022, 14:04Alles klar?

Ja, jetzt ist alles klar. Dickes Danke.
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Witwe Bolte
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Witwe Bolte »

Gerne.
Mr.X hat geschrieben: 12. Dez 2022, 14:56 ...
Aber alles über dem Freibetrag wird doch an den IV überwiesen während der Inso oder?
...


Nein, nicht "alles über dem Freibetrag", sondern alles, was gemäß Pfändungstabelle bei Dir pfändbar ist, s
https://schuldner-community.de/pfaendungstabelle/
Das richtet sich nach der Höhe Deines Netto-Einkommens UND nach der Anzahl Deiner 'Unterhaltsberechtigten'.
Dafür ist der Arbeitgeber zuständig, der muss den pfändbaren Teil an den IV überweisen.

Der 'persönliche Freibetrag' auf dem P-Konto richtet sich NUR nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten.
WENN, wenn Du also z.B. jeden Monat 5.000,- € netto verdienen würdest,
dann würde Dir Dein Arbeitgeber auf Dein P-Konto MEHR überweisen (müssen/dürfen),
als Dein persönlicher Freibetrag auf dem P-Konto beträgt.

DANN braucht man eine "Quellenfreigabe", damit es keine Doppelpfändung gibt,
denn der Arbeitgeber überweist ja schon den pfändbaren Teil.

Die Bank würde Dir Dein Geld aber nur in Höhe Deines Freibetrages geben dürfen
und müsste ihrerseits den Rest an den IV überweisen - WENN, eben wenn ihr keine "Quellenfreigabe" (vom Gericht) vorliegt, dass sie alles, was vom Arbeitgeber kommt, freigeben kann/darf/muss.

Aber das trifft, wie gesagt, ja nur dann zu, wenn ein Arbeitnehmer netto deutlich mehr verdient als seinem Freibetrag (auf dem Konto) entspricht.

Alles Gute für Dich weiterhin - Du wirst sehen, die drei Jahre sind ratzfatz um!
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Mr.X
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Re: Greift hier der Schutz vor dem "Monatsanfangsproblem"?

Beitrag von Mr.X »

Ja ich hoffe dass die ratzfatz um sind.
Ich habe immer Angst dass ich etwas wichtiges vergessen habe.
Ohne euch hier im Forum wäre es schon mindestens einmal zum SuperGAU gekommen weil ich dachte ein P-Konto ist während der Inso nicht zwingend notwendig.
Mein Schuldnerberater hat immer gesagt dass das noch Zeit hätte und auf Nachfrage hier im Forum war es dann plötzlich schon 5 vor 12.
Aussage vom Schuldnerberater nachdem ich darauf hingewiesen habe war dann:" Achja, da müssen Sie sich jetzt langsam drum kümmern."

Klar kümmere ich mich drum, hab ja oft genug danach gefragt aber es war ja bisher "noch nicht notwendig".

Mit dem IV komme ich aber gut klar. Wir regeln alles per Mail und wenn er Papiere braucht möchte er die einfach eingescannt per Email haben, das ist sehr angenehm.

Wenn jetzt die 3 Jahre problemlos ablaufen bin ich zufrieden und kann vielleicht anderen hier mit meinen Erfahrungen helfen.
Dieses Forum ist in meinen Augen nämlich sehr wichtig.
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