Hallo..
Nun ist einer meiner Gläubiger selber In Insolvenz gegangen...kann das Auswirkungen auf mein Verfahren haben?
Zustand aufgehoben, bin in der Wohlverhaltensphase..
Förderung meines Gläubigers im 3 stelligen Bereich,
Ist nicht festgestellt.
Kann der Insolvenzverwalter meines Gläubigers da jetzt
Noch was ändern dran..ist mal rein interessehalber..
Gruss El Torro
Gläubiger selbst insolvent
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Re: Gläubiger selbst insolvent
Nein, da ändert sich gar nichts. Der Insolvenzverwalter des Gläubigers hat nur die Rechte, die der Gläubiger jetzt hätte. Nachträgliche Änderungen der Tabelle sind grundsätzlich nicht mehr möglich (denn es gibt ja keinen Insolvenzverwalter mehr). Gerade eine nachträgliche Feststellung der Forderung ist eben nicht mehr möglich.
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