Gläubiger selbst insolvent

Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
El Torro
Wissender
Reaktionen: 3
Beiträge: 103
Registriert: 27. Jun 2019, 13:00

Gläubiger selbst insolvent

Beitrag von El Torro »

Hallo..
Nun ist einer meiner Gläubiger selber In Insolvenz gegangen...kann das Auswirkungen auf mein Verfahren haben?
Zustand aufgehoben, bin in der Wohlverhaltensphase..
Förderung meines Gläubigers im 3 stelligen Bereich,
Ist nicht festgestellt.
Kann der Insolvenzverwalter meines Gläubigers da jetzt
Noch was ändern dran..ist mal rein interessehalber..

Gruss El Torro
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Gläubiger selbst insolvent

Werbung

Hi El Torro,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger selbst insolvent" geschaut?
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 81
Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Gläubiger selbst insolvent

Beitrag von Graf Wadula »

Nein, da ändert sich gar nichts. Der Insolvenzverwalter des Gläubigers hat nur die Rechte, die der Gläubiger jetzt hätte. Nachträgliche Änderungen der Tabelle sind grundsätzlich nicht mehr möglich (denn es gibt ja keinen Insolvenzverwalter mehr). Gerade eine nachträgliche Feststellung der Forderung ist eben nicht mehr möglich.
0
Antworten