Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?

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dukatenlos
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Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?

Beitrag von dukatenlos »

Hallo Leute !

ich hatte vor ca. 3 Wochen meinen ersten Termin bei der Schuldnerberatung und es sieht ganz nach in die Insolvenz
gehen aus. Nach dem Termin habe ich von meiner Beraterin noch "Hausaufgaben" bekommen. Sie hat meine ganzen Akten durchgesehen und musste feststellen, dass ein paar Forderungen von 2018/2019 sind oder doppelt vorhanden sind. Nun sollte ich mir aktuelle Forderungen bzw. Forderungsaufstellungen geben lassen.

Ich schrieb also alle Inkasso oder Anwälte an die ich abklären sollte um eine aktuelle Forderung zu fordern.
Bei den Meisten hat das auch wunderbar funktioniert. Wenige Tage später kamen entweder Mails oder Briefe, entweder mit einer Aktuellen Forderung oder einer Info, dass es nichts mehr zu zahlen gibt.

Nur gibt es da 2 Inkassodienste die einfach nicht Reagieren. Weder auf Telefon, Mail, Fax noch auf ein Einschreiben.

Einmal CCS Inkasso wegen einer Rücklastschrift bei Netto und einem Intrum wegen einer Forderung von Lego.
Am Telefon wirkt man mich ab, auf schriftliche Bitte mir etwas zukommen zu lassen passiert einfach nichts.

Meine Beraterin meinte gerade CCS ist wichtig weil da auch eine Strafanzeige drin wäre wegen Betrug wegen der Rücklastschrift und so dann keine RSB drin wäre ??

Was kann ich jetzt machen ? Müssen Gläubiger bzw. die Inkassodienste Infos rausrücken oder können die mich zappeln lassen so lange sie wollen ?

Ich bin echt am verzweifeln...

Ich danke euch schon mal
grüße
bernie
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?

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Hi dukatenlos,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?" geschaut?
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Witwe Bolte
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Re: Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?

Beitrag von Witwe Bolte »

dukatenlos hat geschrieben: 28. Okt 2022, 05:12 ...
Was kann ich jetzt machen ? Müssen Gläubiger bzw. die Inkassodienste Infos rausrücken oder können die mich zappeln lassen so lange sie wollen ?
...
Du kannst ja nicht hinfahren und die vor Ort mit Waffengewalt zum Antworten zwingen.
Also belegen, dass Du Dich bemüht hast - und fertig.

Deine Schuldnerberatung (hoffentlich eine caritative = kostenlose) muss ja jetzt alle Gläubiger selbst noch einmal anschreiben und einen 'aussergerichtlichen Einigungsversuch' (AEV) machen.
Wenn der dann scheitert (weil nicht alle Gläubiger zustimmen), DANN kann erst der Inso-Antrag gestellt werden, denn dazu gehört lt. Gesetz die Bescheinigung einer 'geeigneten Stelle' über das Scheitern des AEV.

Und wenn das Inso-Gericht dann Deinem Antrag folgt und Dir den Beschluss schickt: "Inso ist eröffnet, Insolvenzverwalter (IV) ist ... ", dann wird der IV AUCH noch einmal alle Gläubiger anschreiben.

Und WENN CCS und/oder Intrum ihre Forderung dann tatsächlich mit dem Zusatz "vbuH" (aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung) anmelden, dann kannst Du mit der Schuldnerberatung überlegen, ob Du diesem Zusatz (vbuH) widersprichst (weil Du ja hättest zahlen wollen und können, wenn nicht ...) oder ob Du den Zusatz unwidersprochen hinnimmst.

Dann würde DIESE Forderung (mit dem Zusatz vbuH) NICHT von der RSB umfasst - und der Gläubiger kann versuchen, sie in drei Jahren (nach dem Inso-Verfahren) bei Dir einzutreiben.
Aber eben NUR diese Forderung - nicht die gesamte RSB.

Also eigentlich durchaus verständlich, wenn "Profi"-Gläubiger Deine Bitte nicht erfüllen.
Müssen sie ja nicht, macht denen nur Arbeit (=Kosten) und bringt ihnen nichts.
Die werden erst reagieren (wenn überhaupt), wenn der IV sie anschreibt und sie hoffen können, mit dem Zusatz "vbuH" ihre Forderung gegen Dich zu erhalten, um Dich später noch abzukassieren.

Mach Dir jetzt also keinen Kopp deswegen.
Ist doch gut, dass Du die Sache jetzt in die Hand genommen hast.

Viel Glück!
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dukatenlos
Neuankömmling
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Beiträge: 3
Registriert: 28. Okt 2022, 04:59

Re: Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?

Beitrag von dukatenlos »

Vielen Dank für deinen Beitrag !

ah ok ! Ich habe das so verstanden, dass es erst gar nicht zu einer RSB kommen kann wenn da so etwas bei ist.
Wenn es nur um diese Forderung dann geht die dann ggf. eingetrieben wird, dann ist das vollkommen ok.

ja, zum glück ist es eine kostenlose hilfe :D

Dann werde ich einfach mal die Faxbelege und Mailbelege ausdrucken und aufbewahren und kann jeder Zeit belegen, dass ich es versucht habe aber einfach nix erhalten habe.

Vielen Dank !
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?

Beitrag von caffery »

Theoretisch "müssen" die Dir eine Aufstellung schicken, wenn Du in der betreffenden Aufforderung Bezug auf § 305 Abs. 2 InsO nimmst (und nur dann - steht ja da).
Das praktische Problem: Wenn die das nicht machen, hat das keine direkte Rechtsfolge. Man könnte sich natürlich bei diversen Stellen beschweren - aber bis das zu etwas führt, hat man als Schuldner - oder auch als jeder andere Mensch - schon wieder drölf andere Probleme gehabt;) Abgesehen davon hat sich meine Branche diesbezüglich schon vor einigen Jahren mal ausufernd über ein sehr großes hamburger Inkassoinstitut (das mit dem angeschlossenem Onlinehandel) beschwert. Es gab dann auch nach einiger Zeit und jeder Menge TamTam ein großes DuDuDu und Besserungsgelöbnisse ohne Ende aus dem Norden. Das Ergebnis ist aber, dass ich auch heute noch mitunter 2-3 Monate auf deren Rückmeldungen warte, welche dann (wenn sie denn dann kommen) meistens nicht annährend den gesetzlichen Erfordernissen genügen.

Mir antworten die von Dir genannten Gläubigervertreter auch praktisch nicht, oder aber mal nach 3-4 Monaten wenn ich die Vorgänge in aller Regel schon längst zu Ende betreut habe, die Verfahren längst eröffnet sind und deren dann gegenstandslose Antwort im Schredder landet;)

Das Gute ist: In 98% der Fälle ist man auf eine explizite Antwort von jedem Gläubiger nicht unbedingt angewiesen. Die Beraterin soll (zumindest machen wir das so) die Forderung auf einen fiktiven Euro oder Cent setzen und dergestalt in den Plan, bzw. die Gläubigerliste aufnehmen. Bei Nullplänen, bzw. bei Plänen in denen ein Scheitern mehr oder weniger zu erwarten oder gewünscht ist, ist das eine völlig übliche Vorgehensweise die auch durch einschlägige Rechtsprechung so abgesegnet ist.

Ach und: Kartenzahlungsrückbuchungen haben eine vergleichsweise hohe Strafanzeigengefahr - das ist so richtig. Allerdings steigt die Gefahr 1. bei einer Häufigkeit von mehr als eins und 2. sinkt sie rapide durch wachsenden Zeitablauf zu dem Vorkommnis. Wenns ne einmalige Sache eines überschaubaren Betrags war und die Nummer ist schon lange her, würde ich mir da keine großen Gedanken machen.

Außerdem heißt eine Anzeige noch nicht, dass da auch was bei rauskommt (besonders wenn die o.g. Kriterien zutreffen) und entsprechend auch noch längst nicht, dass da auch insolvenzrechtlich eine unerlaubte Handlung draus wird. Da kann man sich dann auch noch entsprechend gegen wenden - und erst im absoluten worst case kommt dann das dabei raus was das werte Frollein Bolte zum Besten gab.
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dukatenlos
Neuankömmling
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Registriert: 28. Okt 2022, 04:59

Re: Gläubiger antworten nicht.. Was tun ?

Beitrag von dukatenlos »

Auch hier noch mal vielen Dank !
Ach die aus dem Norden... Die haben mir witzigerweise am schnellsten geantwortet :lol: Damit habe ich bei der Vorgeschichte mit denen absolut nicht gerechnet :D

Gut die Kartenzahlung die nicht geklappt hat war Anfang 2018 und es ging um ca. 18 Euro. Das da jetzt noch groß was passieren wird, denke ich mal nicht. Vor allem kann ich ja jetzt belegen, dass ich mich drum kümmern wollte aber das Inkasso dann ja meinte "egal"....

Aber es ist schon mal sehr beruhigend zu wissen, dass es jetzt kein Hindernis ist welches dafür sorgt, dass ich noch x Monate warten muss bis ich überhaupt etwas weiter komme.

Ich werde jetzt alles so abgeben was ich abgeben kann... Schufaauskünfte bzw. Auskünfte von allen Auskunftsfirmen liegen der Beraterin auch vor... Mir kann also keiner vorwerfen ich hätte mich nicht gekümmert....
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