Hallo zusammen!
Mich würde einmal interessieren, ob die Annahme des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans auf freiwilliger Basis der Gläubiger basiert oder ob das Gericht, diesen auch anordnen kann. Voraussetzung für die Anordnung wäre dann, dass der Schuldner durch die von ihm monatlich zur Verfügung gestellten Summe, die Schulden in ihrer Gesamtheit,über einen bestimmten Zeitraum, getilgt würden?
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
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- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Hi arreis,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 445
- Beiträge: 2646
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Nein, die Voraussetzung dafür, dass ein Gericht ablehnende Gläubiger zur Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes zwingen kann ist, dass im außergerichtlichen Einigungsversuch gem. § 305 Abs. 1 InsO eine Kopf- und Summenmehrheit zustimmender Gläubiger erreicht wurde.
siehe § 308 und 309 InsO
siehe § 308 und 309 InsO
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