Hallo Zusammen,
meine Frau hat sich leider heute ein ziemliches Problem eingebrockt und bin für jeden Tipp dankbar. Folgendes ist passiert:
Sie war am Wochenende auf einer Messe. Dafür wurde von ihr die Reisekosten-Abrechnung gemacht. Leider falsch! Sie bekam die knapp 800 Euro per Sofortüberweisung auf ihr Konto überwiesen. Das Problem ist, sie besitzt ein Pfändungsschutz-Konto auf dem sie nur 2.300 Euro/netto behalten darf. Das bedeutet, alles drüber hinaus wird gepfändet. Hat sie irgendeine Chance das Geld an ihren (neuen) Arbeitgeber zurück zu überweisen? Die Überweisung ist deshalb falsch, weil die Firma die Hotelkosten schon vorab bezahlt hat, der Chef zu der Zeit im Urlaub war und dachte, dass die Hotelkosten vorgestreckt wurden. Natürlich aufgrund der falsch ausgefüllten Reisekosten-Abrechnung. Wir wissen jetzt gerade nicht wo man ansetzen soll. Die 800€ müssen wieder zur Firma zurück überwiesen werden. Der Chef ist natürlich wenig begeistert und dadurch, dass sie neu ist auch noch nicht die Pfändung auf dem Schirm.
Weiß einer Rat?
Geld über der Pfändungsgrenze zurückholen
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Re: Geld über der Pfändungsgrenze zurückholen
Hi matto79,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geld über der Pfändungsgrenze zurückholen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geld über der Pfändungsgrenze zurückholen" geschaut?
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Re: Geld über der Pfändungsgrenze zurückholen
Wenn sie jetzt im lfd. Monat noch nicht über ihren Freibetrag verfügt hat,
dann kann sie ihrem Chef die 800 doch einfach sofort zurücküberweisen,
um Ärger mit ihm zu vermeiden.
Wäre ja auch nur korrekt, er hat den Fehler ja nicht gemacht.
Wieviel Geld wird denn jetzt im lfd. Monat voraussichtlich noch eingehen ?
dann kann sie ihrem Chef die 800 doch einfach sofort zurücküberweisen,
um Ärger mit ihm zu vermeiden.
Wäre ja auch nur korrekt, er hat den Fehler ja nicht gemacht.
Wieviel Geld wird denn jetzt im lfd. Monat voraussichtlich noch eingehen ?
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Re: Geld über der Pfändungsgrenze zurückholen
@ matto79
Mein Idee dazu:
es gibt ein Zurückweisungsrecht des Kontoinhabers, mit der Gutschriften „vermieden“ werden können - ob das für diese Bank und dieses Konto in AGB wirksam geregelt wurde, sollte in einem vorher geführten Gespräch oder einer Mail mit der Bank geklärt werden - dann Gutschrift zurückweisen und vorher klären, wie die Bank das in ihrer P-Konto-EDV verarbeitet
Mein Idee dazu:
es gibt ein Zurückweisungsrecht des Kontoinhabers, mit der Gutschriften „vermieden“ werden können - ob das für diese Bank und dieses Konto in AGB wirksam geregelt wurde, sollte in einem vorher geführten Gespräch oder einer Mail mit der Bank geklärt werden - dann Gutschrift zurückweisen und vorher klären, wie die Bank das in ihrer P-Konto-EDV verarbeitet
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