Hallo,
ich erbe demnächst und habe Schulden. Meine Frage bezieht sich auf Uhren. Mein Opa hat gerne schweizer Uhren gesammelt und möchte mir jetzt unter anderem neuere Modelle von Tissot und anderen Herstellern vererben. Weil diese recht emotional aufgeladen sind und ich diese bei einer Pfändung nicht verlieren möchte, wollte ich fragen, ob jemand weiß, ab welchem Wert eine Uhr in der Regel nicht gepfändet wird.
Keine der Uhren übersteigt meines wissens den neuwert von jenseits der 1000€.
Grüße
unknownuser
Geerbte Uhren bei eventueller Pfändung
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Re: Geerbte Uhren bei eventueller Pfändung
Hi unknownuser,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geerbte Uhren bei eventueller Pfändung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geerbte Uhren bei eventueller Pfändung" geschaut?
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Re: Geerbte Uhren bei eventueller Pfändung
Meines Wissens gibt es da keine Wertgrenzen.
Du brauchst die Uhren ja vermutlich nicht für eine 'bescheidene Lebensführung' ...
Wenn Du eine 'Vermögensauskunft' abgeben musst, wird da gezielt nach
"Kunstgegenstände und Sammlungen unter Angabe der Art und des Wertes" gefragt.
Ich würde mal vermuten, dass es am jeweiligen Gerichtsvollzieher liegt, wie der den Wert und die Verwertungsmöglichkeiten der Uhren einschätzt.
Wenn die Uhren für Euch so emotional besetzt sind, dann sollte man vielleicht überlegen, ob nicht besser jemand anderes die Uhren erbt (und ggf. mit Dir einen 'Überlassungsvertrag' oder so etwas macht).
Dann könntest Du dem GV guten Gewissens sagen (und belegen):
Die gehören leider nicht mir.
Du brauchst die Uhren ja vermutlich nicht für eine 'bescheidene Lebensführung' ...
Wenn Du eine 'Vermögensauskunft' abgeben musst, wird da gezielt nach
"Kunstgegenstände und Sammlungen unter Angabe der Art und des Wertes" gefragt.
Ich würde mal vermuten, dass es am jeweiligen Gerichtsvollzieher liegt, wie der den Wert und die Verwertungsmöglichkeiten der Uhren einschätzt.
Wenn die Uhren für Euch so emotional besetzt sind, dann sollte man vielleicht überlegen, ob nicht besser jemand anderes die Uhren erbt (und ggf. mit Dir einen 'Überlassungsvertrag' oder so etwas macht).
Dann könntest Du dem GV guten Gewissens sagen (und belegen):
Die gehören leider nicht mir.
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Re: Geerbte Uhren bei eventueller Pfändung
Ich weiß leider nicht, wie ich meinen Post löschen oder verschieben kann, nachdem Robo den Post, auf den ich geantwortet habe, verschoben hat.
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Re: Geerbte Uhren bei eventueller Pfändung
Keine Sorge, ich habe den Beitrag für robo verschoben - sie hat sich bestimmt nur im Thread vertan.
Ich hab deine Reaktion darauf auch gelöscht
Ich hab deine Reaktion darauf auch gelöscht
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